Der CO2-Preis in Deutschland steigt weiter an. Seit seiner Einführung im Jahr 2021 verteuert er das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas. Diese Maßnahme ist Teil der Strategie, Deutschland bis 2045 klimaneutral zu machen. Verbraucher müssen sich auf höhere Kosten einstellen, können aber durch gezielte Maßnahmen und Förderungen gegensteuern.
Wichtige Punkte
- Der CO2-Preis erhöht die Kosten für Öl und Gas stufenweise.
- Ab 2028 wird der Preis durch den europäischen Emissionshandel bestimmt.
- Vermieter und Mieter teilen sich die CO2-Kosten je nach Gebäudeeffizienz.
- Energetische Sanierungen und der Umstieg auf erneuerbare Energien werden gefördert.
- Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schränkt den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen ein.
Der CO2-Preis als Klimaschutz-Instrument
Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 klimaneutral zu sein. Um dieses Ziel zu erreichen, ist eine deutliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes notwendig. Der 2019 beschlossene CO2-Preis für die Bereiche Heizen und Verkehr ist ein zentrales Instrument hierfür. Er soll fossile Energieträger unattraktiver machen, deren Verbrennung große Mengen CO2 freisetzt.
Händler, die Öl, Gas, Benzin oder Diesel verkaufen, müssen Emissionszertifikate erwerben. Diese Kosten geben sie an die Endverbraucher weiter. Die so generierten Einnahmen fließen in den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF). Dieser Fonds finanziert wiederum Maßnahmen, die den Klimaschutz fördern.
Faktencheck CO2-Preis
- 2021: 25 Euro pro Tonne CO2
- 2025: 55 Euro pro Tonne CO2
- 2026: Zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO2
- Ab 2028: Preisbildung im europäischen Emissionshandel
Einnahmen für den Klimaschutz: Der Klima- und Transformationsfonds
Die Gelder aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) werden gezielt eingesetzt, um die Klimaziele der Bundesregierung zu unterstützen. Dazu gehören weitreichende Förderprogramme für die energetische Gebäudesanierung. Auch die EEG-Vergütung für erneuerbare Energien, die Förderung von E-Mobilität und der Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie des öffentlichen Personenverkehrs profitieren von diesen Mitteln.
Für Hausbesitzer und Vermieter bedeutet dies, dass sie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) Fördergelder beantragen können. Solche Investitionen reduzieren nicht nur den Energieverbrauch und damit die Heizkosten, sondern steigern auch den Wert der Immobilie durch verbesserte Fassaden, Dächer oder Fenster.
"Der CO2-Preis schafft einen Anreiz, in klimafreundliche Technologien zu investieren und den Energieverbrauch zu senken. Die Einnahmen daraus fließen direkt zurück in Projekte, die uns der Klimaneutralität näherbringen."
Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern
Mieter können im Gegensatz zu Eigentümern nicht selbst über Dämmmaßnahmen oder den Einbau eines neuen Heizsystems entscheiden. Daher müssen die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Die Aufteilung hängt maßgeblich von der Energieeffizienz des Gebäudes ab. Je höher der Energieverbrauch pro Quadratmeter Wohnfläche, desto größer ist der Kostenanteil, den die Vermieterseite tragen muss.
Dieser Anteil kann zwischen 0 Prozent bei gut modernisierten Gebäuden und bis zu 95 Prozent bei unsanierten Gebäuden liegen. Um eine genaue Berechnung des eigenen Anteils zu erhalten, können Mieter den kostenlosen CO2-Kostenrechner der Verbraucherzentralen nutzen.
Sonderfälle bei der Kostenaufteilung
Unter bestimmten Umständen können Vermieter ihren Anteil an den CO2-Kosten reduzieren. Dies ist der Fall, wenn energetische Verbesserungen der Gebäudehülle oder der Einbau einer effizienteren Heizung aufgrund von Denkmalschutzauflagen, einem Benutzungszwang für Fernwärme oder einer Erhaltungssatzung nicht möglich sind. In solchen Fällen kann der Vermieteranteil um die Hälfte gekürzt werden. Sollten weder eine Verbesserung der Gebäudehülle noch der Heizung möglich sein, entfällt die Aufteilung komplett, und der Vermieteranteil sinkt auf null.
Steigende Heizkosten: Ein Blick auf Öl und Gas
Die schrittweise Erhöhung des CO2-Preises führt zu spürbar höheren Kosten für Haushalte, die mit Öl oder Gas heizen. Im Jahr 2021 lag der Preis pro Tonne CO2 noch bei 25 Euro. Bis 2025 ist er auf 55 Euro pro Tonne gestiegen. Diese Preise enthalten noch nicht die Mehrwertsteuer von 19 Prozent.
Ab 2028 wird der nationale CO2-Preis durch ein europäisches Emissionshandelssystem abgelöst. Das bedeutet, der Preis wird dann nicht mehr fest vorgegeben, sondern bildet sich am Markt. Experten erwarten, dass die CO2-Preise im Jahr 2030 deutlich über dem heutigen Niveau liegen werden.
Konkrete Beispiele für Mehrkosten
- Gasheizung: Ein älteres Einfamilienhaus mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) stößt etwa 4 Tonnen CO2 aus. Dies führt im Jahr 2025 zu Mehrkosten von rund 263 Euro.
- Ölheizung: Bei einem ähnlichen Verbrauch von 20.000 kWh entstehen durch eine Ölheizung, die mehr CO2 pro kWh ausstößt (ca. 266 Gramm CO2/kWh), etwa 5,3 Tonnen CO2. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich 2025 auf etwa 349 Euro.
Um die individuellen Mehrkosten zu berechnen, müssen Verbraucher ihren jährlichen Energieverbrauch in Kilowattstunden kennen. Diesen Wert multiplizieren sie mit dem Emissionsfaktor des Energieträgers (Gas: 201 Gramm CO2/kWh; Öl: 266 Gramm CO2/kWh) und anschließend mit dem aktuellen CO2-Preis. Seit 2023 erfolgt die Aufteilung dieser Kosten zwischen Mieter und Vermieter.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und neue Heizsysteme
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) spielt eine entscheidende Rolle bei der Umstellung auf klimafreundlichere Heizsysteme. Es legt fest, welche Heizungssysteme in Neubauten und bei einem Heizungstausch erlaubt sind. Laufende Heizungen dürfen weiterhin betrieben werden, unabhängig von ihrer Technologie. Die genauen Zeitpunkte, ab wann die neuen Regelungen greifen, variieren je nach Standort und den kommunalen Wärmeplanungen. Spätestens Mitte 2028 sollen diese Einschränkungen jedoch bundesweit für neue Heizungen gelten.
Öl- und Gasheizungen, die derzeit noch weit verbreitet sind, werden zukünftig strengen Auflagen unterliegen. Klimafreundliche Alternativen wie Fernwärmeanschlüsse oder Wärmepumpen werden hingegen ohne nennenswerte Auflagen als neue Heizsysteme zugelassen. Die Bundesregierung hat zudem angekündigt, das GEG weiter an die Anforderungen an neue Heizungen anzupassen, auch im Hinblick auf EU-Recht, das die schrittweise Abschaffung fossiler Heizsysteme vorsieht.
Energieausweis und CO2-Emissionen
Seit 2020 muss in neueren Energieausweisen ein Wert für die CO2-Emissionen der Gebäudebeheizung angegeben werden. Energieausweise sind weiterhin 10 Jahre gültig. Ältere Ausweise, die bis Mitte 2020 ausgestellt wurden, müssen diese Angaben nicht enthalten. Die Energieeffizienz eines Gebäudes lässt sich am farbigen Bandtacho auf Seite 2 des Ausweises ablesen. Es empfiehlt sich, den tatsächlichen Endenergiebedarf in kWh pro Quadratmeter und Jahr mit zukunftsfähigen Standards zu vergleichen.
Förderungen nutzen und Heizkosten senken
Um die Belastung durch den CO2-Preis abzufedern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, sollten Hausbesitzer und Vermieter die vielfältigen Förderprogramme des Bundes nutzen. Diese umfassen Zuschüsse für energetische Sanierungsmaßnahmen sowie steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten. Eine Energieberatung kann helfen, die optimalen Förderprodukte zu finden und einen individuellen Sanierungsplan zu erstellen.
Der Umstieg auf erneuerbare Energien wie Wärmepumpen oder Solaranlagen wird ebenfalls stark gefördert. Diese Investitionen amortisieren sich langfristig durch niedrigere Heizkosten und tragen maßgeblich zur Reduzierung des persönlichen CO2-Fußabdrucks bei. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die aktuellen Förderbedingungen zu informieren und professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.





