Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln werben oft mit schnellen Erfolgen und Gesundheitsversprechen, die wissenschaftlich nicht belegt sind. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass viele dieser Behauptungen irreführend sind und Verbraucher in die Irre führen können. Es ist entscheidend, genau hinzusehen und unseriöse Werbung zu erkennen, um sich vor nutzlosen oder sogar schädlichen Produkten zu schützen.
Wichtige Erkenntnisse
- Gesundheitsbezogene Aussagen für Nahrungsergänzungsmittel müssen von der EU zugelassen sein.
- Viele pflanzliche Stoffe (Botanicals) haben noch keine EU-Zulassung für ihre beworbenen Wirkungen.
- Krankheitsbezogene Werbung und Heilversprechen sind für Lebensmittel grundsätzlich verboten.
- Online-Marketing und Influencer-Werbung sind oft schwer zu kontrollieren und besonders anfällig für irreführende Angaben.
- Eine Checkliste hilft Verbrauchern, unseriöse Werbemaschen zu identifizieren.
Regulierung von Gesundheitsaussagen: Was ist erlaubt?
Die Europäische Union hat mit der sogenannten Health-Claims-Verordnung (HCVO) im Jahr 2006 klare Regeln für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel geschaffen. Ziel ist es, Verbraucher vor unbegründeten Versprechen zu schützen. Grundsätzlich dürfen Hersteller nur Aussagen verwenden, die von der EU zugelassen wurden und wissenschaftlich belegt sind.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) prüft jeden Antrag auf Zulassung einer gesundheitsbezogenen Aussage. Sie bewertet, ob ausreichend wissenschaftliche Belege für die versprochene Wirkung vorliegen. Seit der Einführung der Verordnung haben mehr als 250 Aussagen, hauptsächlich zu Vitaminen und Mineralstoffen, diese Prüfung bestanden und wurden zugelassen. Die Liste der erlaubten Claims wird kontinuierlich erweitert und ist in der Verordnung (EU) 432/2012 einsehbar.
Beispiele für zugelassene Aussagen sind: "Vitamin C trägt zur normalen Funktion des Immunsystems bei" oder "Beta-Glucane tragen zur Aufrechterhaltung eines normalen Cholesterinspiegels im Blut bei". Diese Claims dürfen nur verwendet werden, wenn das Produkt die vorgeschriebenen Mengen der entsprechenden Substanzen enthält. Wichtig ist hierbei, dass diese Aussagen sich auf Nährstoffe beziehen, die eine ausgewogene Ernährung in der Regel bereits in ausreichender Menge liefert. Eine zusätzliche Zufuhr über den Bedarf hinaus bringt oft keine weitere Wirkung und kann in manchen Fällen sogar schädlich sein.
Wichtige Fakten
- 2006: Einführung der EU Health-Claims-Verordnung (HCVO).
- >250: Anzahl der zugelassenen gesundheitsbezogenen Aussagen (Stand 2025).
- Verordnung (EU) 432/2012: Enthält die aktuelle Liste der zugelassenen Health Claims.
Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Botanicals geboten, also pflanzlichen Stoffen wie Ginseng oder Maca-Wurzel. Für fast alle dieser Stoffe sind noch keine abschließenden Bewertungen der EFSA veröffentlicht worden. Hersteller, die vor dem 19. Januar 2008 einen Antrag gestellt haben, dürfen ihre Produkte mit den entsprechenden Aussagen bewerben, bis eine endgültige Entscheidung vorliegt.
Verbotene Versprechen: Was nicht erlaubt ist
Die Health-Claims-Verordnung zieht klare Grenzen. Krankheitsbezogene Werbung, sogenannte Heilversprechen, sind für Nahrungsergänzungsmittel und alle anderen Lebensmittel grundsätzlich verboten. Ein Versprechen wie "Chrom hilft gegen Diabetes" ist illegal, da Nahrungsergänzungsmittel lediglich Lebensmittel sind, die die Ernährung ergänzen, aber keine Krankheiten heilen können.
Auch Aussagen, die mehrdeutig oder irreführend sind, sind nicht zulässig. Dazu gehören Formulierungen, die Zweifel an der ernährungsphysiologischen Eignung normaler Lebensmittel wecken oder den Eindruck erwecken, eine ausgewogene Ernährung liefere generell nicht genügend Nährstoffe. Angst schüren durch Text oder Bilder ist ebenfalls untersagt.
"Ein 'Beitrag zu einer normalen Funktion des Immunsystems' darf nicht zu einer 'Stärkung des Immunsystems' werden. Solche Übertreibungen sind verboten."
Gerichtsurteile bestätigen diese strenge Auslegung. So entschied das Landgericht Nürnberg-Fürth im April 2024, dass der Begriff "immunstark" über die zulässigen Angaben hinausgeht und krankheitsbezogen ist, da er die Erwartung weckt, Krankheiten abwehren zu können. Auch Begriffe wie "bekömmlich" oder "verträglich" sind ohne einen zugelassenen Health Claim verboten, da sie gesundheitliche Vorteile suggerieren.
Hintergrund: Risk-Reduction-Claims
Neben den allgemeinen Health Claims gibt es sogenannte Risk-Reduction-Claims (Artikel 14a HCVO). Diese beziehen sich auf die Verringerung eines Krankheitsrisikos, wie zum Beispiel: "Beta-Glucan aus Gerste verringert nachweislich den Cholesterinspiegel im Blut. Ein hoher Cholesterinwert ist ein Risikofaktor für die koronare Herzerkrankung." Solche Claims sind an strenge Bedingungen geknüpft, beispielsweise eine Mindestmenge des Wirkstoffs pro Portion.
Die Tricks der Anbieter: Werbung durch die Hintertür
Trotz der strengen Regeln finden Hersteller Wege, ihre Produkte attraktiv darzustellen. Ein gängiger Trick ist, Vitamine und Mineralstoffe hinzuzufügen, für die es zugelassene Aussagen gibt. Ein Cranberry-Präparat, dessen Werbung für die "Blasengesundheit" verboten ist, kann dann Vitamin B6 oder Zink enthalten, um mit einem "Beitrag zur normalen Funktion des Immunsystems" zu werben.
Besonders im Internet ist Vorsicht geboten. Online-Shops, Marktplätze und soziale Medien sind oft ein Tummelplatz für unregulierte Werbung. Viele Betreiber und Influencer ignorieren die Vorschriften, verlassen sich auf die Eigenverantwortung der Werbenden oder operieren von Adressen außerhalb der EU, um dem Zugriff der Behörden zu entgehen. Eine EU-Untersuchung vom Februar 2024 zeigte, dass nur jeder fünfte Influencer seine Beiträge korrekt als Werbung kennzeichnet.
Irreführende Aussagen finden sich häufig auch in Kundenbewertungen auf Online-Plattformen. Obwohl der Vertreiber dafür nicht direkt haftbar ist, wenn die Bewertungen nicht in seinem Auftrag entstanden sind, sollten seriöse Anbieter solche Falschaussagen kommentieren und richtigstellen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2020 (Az. I ZR 193/18) festgestellt, dass der Anbieter eines Produkts auf Amazon grundsätzlich keine wettbewerbsrechtliche Haftung für Kundenbewertungen trägt.
Digitale Werbung unter der Lupe
- Februar 2024: EU-Untersuchung zeigt, dass nur 20% der Influencer-Beiträge korrekt als Werbung gekennzeichnet sind.
- 2022: Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf Kaffeefahrten wurde verboten.
Auch in Zeitschriften gibt es Schleichwerbung: Produkte werden direkt neben angeblich redaktionellen Beiträgen platziert, die "zufällig" die beworbene Nährstoffkombination thematisieren. Sogar Fernsehärzte wurden schon unwissentlich zitiert, um Produkte zu bewerben. Der Presserat hat in solchen Fällen bereits Rügen ausgesprochen, auch bei gravierenden Verstößen gegen die journalistische Sorgfaltspflicht, wenn unbewiesene Wirkungen angepriesen wurden, etwa im Zusammenhang mit COVID-19 oder Gewichtsreduktion.
Checkliste: Unseriöse Werbung erkennen
Um sich vor irreführenden Versprechen zu schützen, können Verbraucher einige Merkmale beachten:
- Konkrete Zahlen und unrealistische Erfolgsversprechen: Werden genaue Prozentzahlen zur Heilungsrate oder Gewichtsabnahme genannt? Jeder Mensch reagiert individuell.
- Das Märchen vom Vitaminmangelland: Behauptungen über ausgelaugte Ackerböden und vitaminarme Lebensmittel sind wissenschaftlich oft nicht haltbar.
- Fehlende Produktinformationen: Eine unvollständige Zutatenliste oder der fehlende Hinweis, dass das Produkt kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung ist, sind Warnsignale.
- Überzogene Wirkungsversprechen: Wenn eine Förderung von Körperfunktionen über das normale Maß hinaus oder die Heilung einer Krankheit versprochen wird.
- Exotische Herkunft als Argument: Wiederholte Hinweise auf die Herkunft aus dem Regenwald oder Himalaya sind oft ein Marketingtrick.
- Kritik an der "Schulmedizin": Produkte, die angeblich dort helfen, wo die Schulmedizin versagt, sind oft unseriös.
- Persönliche Erfahrungsberichte ohne Studien: Einzelne Anekdoten sind kein Ersatz für nachvollziehbare Daten aus klinischen Studien.
- Wunder gegen alles: Produkte, die gegen eine Vielzahl unterschiedlicher Krankheiten wie Akne, Aids und Krebs wirken sollen, sind unglaubwürdig.
- "Ganz natürlich" und nebenwirkungsfrei: Auch natürliche Produkte können Nebenwirkungen haben.
- Zeitlich begrenzte Verfügbarkeit/Exklusivität: Solche Verkaufsstrategien sollen zum schnellen Kauf verleiten.
Hilfe durch Künstliche Intelligenz
Das Projekt "Checker Evi", gefördert vom WPK-Innovationsfonds Wissenschaftsjournalismus, hilft Verbrauchern, irreführende Werbeversprechen zu melden. Ein Chatbot stellt Fragen, gleicht Werbeaussagen mit zugelassenen Health Claims ab und bereitet bei Verdacht eine E-Mail an die zuständige Aufsichtsbehörde vor. Dies ermöglicht es jedem, aktiv gegen unseriöse Anbieter vorzugehen.
Es ist wichtig, bei der Auswahl von Nahrungsergänzungsmitteln kritisch zu bleiben und sich nicht von sensationellen Versprechungen blenden zu lassen. Im Zweifel sollte man sich an vertrauenswürdige Quellen wie den Arzt, die Apotheke oder die Verbraucherzentrale wenden.





