Im digitalen Zeitalter beantragen immer mehr Bürger offizielle Dokumente und Leistungen online. Von der Geburtsurkunde bis zum Kinderzuschlag – die Möglichkeit, Behördengänge bequem von zu Hause aus zu erledigen, ist verlockend. Doch Vorsicht: Im Internet tummeln sich zahlreiche unseriöse Dienstleister, die für eigentlich kostenlose oder deutlich günstigere Services hohe Gebühren verlangen.
Wichtige Erkenntnisse
- Viele offizielle Dokumente und Anträge können kostenlos oder günstig direkt bei Behörden online beantragt werden.
- Drittanbieter verlangen oft hohe Gebühren für die Weiterleitung von Anträgen oder das Bereitstellen von Ausfüllhilfen.
- Achten Sie auf die Kennzeichnung von Suchmaschinenergebnissen als „Anzeige“ oder „Werbung“.
- Prüfen Sie immer das Impressum, um festzustellen, ob es sich um eine offizielle Behördenseite oder ein Unternehmen handelt.
- Bei Zweifeln oder unerwarteten Rechnungen sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden.
Falsche Versprechen: Wie Drittanbieter Kasse machen
Wer ein Führungszeugnis, ein Wunschkennzeichen oder einen Sozialversicherungsausweis benötigt, findet im Internet schnell Angebote, die vermeintlich den Antragsprozess erleichtern. Diese Dienstleister, oft prominent in Suchmaschinen platziert, suggerieren, dass man die gewünschten Dokumente direkt über ihre Seiten erhält. In Wirklichkeit leiten sie lediglich Anfragen weiter oder bieten kostenpflichtige Ausfüllhilfen an. Die eigentlichen Anträge müssen Bürger jedoch weiterhin selbst bei den zuständigen Behörden einreichen.
Für diese oft überflüssigen Dienste werden jedoch erhebliche Gebühren erhoben. Ein aktuelles Beispiel ist die „Deutsche Rentnerauskunft“ der Firma REGIS DATASEC LTD. Sie bietet eine Rentenauskunft gegen eine „einmalige Servicegebühr von 29,90 Euro“ an, obwohl diese Informationen bei der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei erhältlich sind. Das Logo der Seite ähnelt zudem stark dem Original, was zur Verwechslung beitragen kann.
„Im Internet werden Rentenauskunft und Co. u. a. gegen eine Geldleistung angeboten. Kostenfrei gibt es diese Unterlagen jedoch bei der Deutschen Rentenversicherung“, warnt die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite.
Faktencheck
Ein Führungszeugnis kostet beim Bundesjustizamt offiziell 13 Euro. Dubiose Anbieter verkaufen dafür PDF-Dateien mit Erklärungen zum Antragsprozess – ebenfalls für 13 Euro, ohne das Dokument selbst zu beschaffen.
Rundfunkbeitrag und Nachsendeaufträge: Kostenfallen lauern überall
Auch bei alltäglichen Services wie dem Rundfunkbeitrag oder Nachsendeaufträgen versuchen Dienstleister, Profit zu schlagen. Die Seite dein-rundfunkbeitrag.de, betrieben von „Digitaler Post Service - FZCO“ aus Dubai, verlangte beispielsweise 39,99 Euro für die Weiterleitung von Informationen an den Rundfunkbeitragsservice. Dabei können alle Anliegen kostenfrei über die offizielle Seite rundfunkbeitrag.de geregelt werden.
Ähnlich verhält es sich mit Nachsendeaufträgen. Während die Deutsche Post für sechs Monate weniger als 30 Euro verlangt, bieten Drittanbieter wie die SSS-Software Special Service GmbH auf service-nachsendeauftrag.de diesen Service für bis zu 11,50 Euro pro Monat an. Ein Verbraucher aus Nordrhein-Westfalen berichtete im September 2024 von einer Forderung über rund 110 Euro für einen Nachsendeauftrag an dieses Unternehmen.
Hintergrundinformation
Die SSS-Software Special Service GmbH, die auch für Angebote zum Wohngeld und Kinderzuschlag in der Kritik stand, meldete im Mai 2025 Insolvenz an. Gegen das Unternehmen liefen rechtliche Schritte der Verbraucherzentralen.
Gefahren bei Auslandsreisen: ETA und Vignetten
Die Abzocke beschränkt sich nicht auf inländische Behördengänge. Seit April 2025 ist für Reisen nach Großbritannien eine elektronische Einreisegenehmigung (ETA) für EU-Bürger erforderlich. Offiziell kostet diese 16 Pfund und ist ausschließlich über die Webseite oder App des britischen Innenministeriums zu beantragen. Zahlreiche inoffizielle Seiten verlangen jedoch bis zu 160 Euro für die vermeintliche Beantragung, ohne eine gültige ETA zu gewährleisten. Dies birgt nicht nur finanzielle Risiken, sondern auch die Gefahr des Identitätsdiebstahls.
Ein weiteres Beispiel sind digitale Autobahnvignetten für Österreich. Ein Verbraucher wollte eine Vignette für 11,50 Euro kaufen, doch über seine Kreditkarte wurden stattdessen rund 15.000 Saudi-Rial, umgerechnet mehrere Tausend Euro, abgebucht. Die Bank verweigerte trotz Anzeige eine Erstattung. Solche Fälle verdeutlichen die Notwendigkeit, bei Online-Transaktionen äußerste Vorsicht walten zu lassen.
Kinderzuschlag und Schufa-Auskunft: Kostenlose Services, die zu Geld gemacht werden
Die Verbraucherzentralen verzeichnen seit Herbst 2023 vermehrt Beschwerden bezüglich des Kinderzuschlags. Verbraucher, die online nach Anträgen suchten, landeten auf Seiten mit Ausfüllhilfen. Dort gaben sie persönliche Daten an und erhielten teilweise vorausgefüllte Formulare zugeschickt. Für diesen Service berechneten Anbieter bis zu 170 Euro, obwohl der Antrag auf Kinderzuschlag kostenlos bei der Arbeitsagentur gestellt werden kann.
Auch die Schufa-Auskunft, die jeder Bürger einmal jährlich kostenlos als Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO anfordern kann, wird von Drittanbietern zu Preisen von 29,90 Euro angeboten. Die kostenlose Option ist direkt auf der Schufa-Webseite verfügbar.
So schützen Sie sich vor unseriösen Online-Angeboten
Um nicht in die Falle unseriöser Anbieter zu tappen, sollten Sie einige grundlegende Regeln beachten:
- Direkte Behördenwebseiten nutzen: Prüfen Sie immer zuerst, ob die benötigten Unterlagen direkt auf den offiziellen Internetseiten Ihrer Stadt, Gemeinde oder der zuständigen Behörde beantragt werden können. Diese Dienste sind in der Regel kostenlos oder deutlich günstiger.
- Suchmaschinenergebnisse kritisch prüfen: Die ersten Treffer in Suchmaschinen sind oft mit „Anzeige“ oder „Werbung“ gekennzeichnet. Diese sind meist kommerzielle Angebote und keine offiziellen Behördenseiten. Scrollen Sie weiter nach unten, um die echten Suchergebnisse zu finden.
- Impressum checken: Öffnen Sie das Impressum der Webseite (oft am unteren Ende der Seite verlinkt). Dort muss klar ersichtlich sein, ob es sich um eine Behörde oder ein privates Unternehmen handelt. Fehlt ein Impressum, ist das ein klares Warnsignal.
- Kosten genau prüfen: Lesen Sie genau, wofür Gebühren verlangt werden. Schauen Sie in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder Nutzungsbedingungen. Bei Online-Verträgen muss der Bestellbutton eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einem ähnlichen Hinweis beschriftet sein.
- Bei Zweifeln die Verbraucherzentrale kontaktieren: Sollten Sie unerwartet eine Rechnung oder Mahnung erhalten oder Unsicherheiten haben, lassen Sie sich von Ihrer Verbraucherzentrale beraten. Dort erhalten Sie Unterstützung und Informationen zu möglichen rechtlichen Schritten.
Es ist entscheidend, wachsam zu bleiben und sich nicht von vermeintlich bequemen Angeboten blenden zu lassen. Ein kurzer Check kann Ihnen viel Ärger und unnötige Kosten ersparen.





