Seit dem 7. Juni 2023 gelten in Deutschland neue Regelungen für Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Eine wesentliche Änderung betrifft die Entschädigungsansprüche bei Verspätungen und Ausfällen. Bahnreisende erhalten nun unter bestimmten „außergewöhnlichen Umständen“ keine Entschädigung mehr, wenn die Bahn dafür keine direkte Verantwortung trägt.
Diese Neufassung der EU-Verordnung hat weitreichende Konsequenzen für Pendler und Reisende. Während einige grundlegende Rechte bestehen bleiben, müssen sich Fahrgäste auf Einschränkungen bei finanziellen Forderungen einstellen, besonders wenn Naturkatastrophen oder das Verhalten Dritter den Bahnverkehr beeinflussen.
Wichtige Änderungen im Überblick
- Keine Entschädigung mehr bei „außergewöhnlichen Umständen“ wie extremem Wetter.
- Definition von „außergewöhnlichen Umständen“ umfasst auch Verhalten Dritter wie Sabotage.
- Recht auf Reiseabbruch und Kostenrückerstattung bleibt erhalten.
- Frist für Entschädigungsanträge verkürzt sich auf drei Monate.
- Taxikosten-Erstattungsgrenze auf 120 Euro erhöht.
Entschädigung bei Verspätungen: Was bleibt?
Grundsätzlich haben Fahrgäste weiterhin Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihr Ziel mit einer Verspätung von mindestens 60 Minuten erreichen. Dies gilt sowohl im Fern- als auch im Nahverkehr, unabhängig vom jeweiligen Eisenbahnunternehmen. Ausgenommen sind U-Bahnen, Straßenbahnen und Busse.
Bei einer Verspätung von 60 Minuten können Reisende 25 Prozent des Fahrkartenpreises einer einfachen Fahrt zurückverlangen. Erreicht die Verspätung 120 Minuten oder mehr, erhöht sich der Anspruch auf 50 Prozent des Preises.
Alternativ können Reisende auch auf die Beförderung verzichten und den vollen Ticketpreis zurückfordern. Eine weitere Option ist der Abbruch der Reise. In diesem Fall ist eine kostenlose Rückfahrt zum Startpunkt möglich, und der Preis für die ungenutzte Strecke wird erstattet.
Fakten zur Entschädigung
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25% des Ticketpreises.
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50% des Ticketpreises.
- Gültig für Fern- und Nahverkehr.
Sonderregelung für Zeitkarteninhaber
Wer eine Zeitkarte nutzt, sei es ein Abo-Ticket für den Nah- oder Fernverkehr, hat ebenfalls Anspruch auf pauschale Entschädigungen bei Verspätungen und Ausfällen. Diese Beträge sind jedoch geringer und werden erst ab einer Summe von 4 Euro ausgezahlt.
Für Zeitkarten im Nahverkehr beträgt die Pauschale 1,50 Euro in der 2. Klasse und 2,25 Euro in der 1. Klasse pro Verspätung. Im Fernverkehr sind es 5 Euro in der 2. Klasse und 7,50 Euro in der 1. Klasse.
Abo-Inhaber müssen ihre Verspätungen also sammeln, bis der Gesamtbetrag die 4-Euro-Schwelle überschreitet. Die Erstattung kann über das Fahrgastrechte-Formular der Deutschen Bahn oder online beantragt werden.
Die neuen „außergewöhnlichen Umstände“
Die größte Neuerung ist die Einschränkung der Entschädigungsansprüche bei „außergewöhnlichen Umständen“. Seit dem 7. Juni 2023 entfällt der Anspruch, wenn die Ursache der Verspätung oder des Ausfalls nicht im Einflussbereich des Bahnunternehmens liegt. Dazu zählen:
- Extreme Witterungsbedingungen: Große Naturkatastrophen oder schwere Krisen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Normale jahreszeitliche Wetterereignisse wie Herbststürme fallen nicht darunter.
- Verhalten Dritter: Beispiele sind das Betreten der Gleise durch Unbefugte, Kabeldiebstahl, Notfälle im Zug, Sabotage oder terroristische Akte.
- Verschulden des Fahrgastes: Wenn der Fahrgast selbst die Verspätung verursacht.
Hintergrund der Reform
Die Neufassung der EU-Verordnung soll eine Harmonisierung der Fahrgastrechte in Europa gewährleisten. Kritiker, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), sehen darin jedoch eine Schwächung der Verbraucherrechte in Deutschland, insbesondere im Hinblick auf das Deutschlandticket.
Welche Rechte bleiben unberührt?
Trotz der neuen Einschränkungen bleiben wichtige Rechte der Fahrgäste bestehen. Bei größeren Verspätungen muss das Bahnunternehmen weiterhin die Weiterreise auf anderem Wege organisieren. Im Notfall muss sogar eine Übernachtung für den Fahrgast gestellt werden.
Auch die Möglichkeit, die Reise abzubrechen und sich den Ticketpreis für die ungenutzte Strecke erstatten zu lassen, bleibt erhalten. Seit dem 7. Juni 2023 ist es Bahnunternehmen zudem erlaubt, Reisende kostenlos auf Züge anderer Bahnunternehmen umzubuchen.
„Diese Einschränkungen betreffen nur die Entschädigungsansprüche, die wegen verspäteten Eintreffens am Zielbahnhof entstehen. Weitere Rechte bleiben davon unberührt“, so die Verbraucherzentrale.
Kritik der Verbraucherschützer
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) äußert starke Kritik an der Umsetzung der EU-Verordnung in Deutschland. Der Verband bemängelt, dass die Interessen der Verbraucher zu kurz kommen. Der vzbv fordert eine Entschädigung von 10 Euro Reisegutschein bereits bei einer Verspätung von 30 Minuten, um die Pünktlichkeit der Verkehrsunternehmen zu fördern. Bislang ist dies erst ab 60 Minuten vorgesehen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der teilweise Ausschluss von Deutschlandticket-Nutzern von den Fahrgastrechten. Dies sende ein falsches Signal und untergrabe die Attraktivität des öffentlichen Nahverkehrs.
Taxifahrt bei Verspätung: Wann zahlt die Bahn?
Die Kosten für eine Taxifahrt müssen Reisende in den meisten Fällen selbst tragen. Eine Erstattung durch das Bahnunternehmen erfolgt in der Regel nur unter bestimmten Bedingungen:
- Wenn die letzte fahrplanmäßige Verbindung den Zielbahnhof ohne Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht bis 24 Uhr erreicht.
- Wenn sich zwischen 0 und 5 Uhr die planmäßige Ankunft am Zielort um mehr als 60 Minuten verspätet.
In diesen Fällen werden Taxikosten bis zu einer Obergrenze von 120 Euro erstattet. Vor dem 7. Juni 2023 lag diese Grenze noch bei 80 Euro. Dies stellt eine leichte Verbesserung für Fahrgäste dar, die in den späten Abend- oder frühen Morgenstunden stranden.
Fristen für Entschädigungsanträge
Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen. Während Reisende bisher ein Jahr Zeit hatten, ihren Antrag zu stellen, müssen sie nun schneller handeln. Ansprüche erlöschen, wenn sie nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer des Fahrausweises geltend gemacht werden.
Diese verkürzte Frist erfordert von den Fahrgästen eine zügigere Reaktion, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Es ist ratsam, alle notwendigen Unterlagen und Informationen umgehend nach einer Verspätung oder einem Ausfall zu sammeln und den Antrag zeitnah einzureichen.
Wichtige Fristen und Beträge
- Antragsfrist: 3 Monate nach Ablauf der Ticketgültigkeit.
- Maximale Taxikosten-Erstattung: 120 Euro.
Die neuen Fahrgastrechte stellen eine Anpassung an europäische Standards dar, bringen aber gleichzeitig neue Herausforderungen für Bahnreisende in Deutschland mit sich. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Definition von „außergewöhnlichen Umständen“ in der Praxis bewähren wird und welche Auswirkungen dies auf die Pünktlichkeit und den Service der Bahn haben wird.





