Elektrofahrzeuge mit einem deutschen E-Kennzeichen benötigen in Zukunft keine grüne Umweltplakette mehr. Der Bundesrat hat einer entsprechenden Änderung der 35. Bundes-Immissionsschutzverordnung zugestimmt. Diese Neuregelung soll eine doppelte Kennzeichnung vermeiden und tritt voraussichtlich im Oktober 2026 oder Januar 2027 in Kraft.
Wichtige Punkte
- E-Autos mit E-Kennzeichen benötigen bald keine grüne Umweltplakette mehr.
- Der Bundesrat hat der Änderung der 35. BImSchV zugestimmt.
- Die Regelung tritt voraussichtlich im Oktober 2026 oder Januar 2027 in Kraft.
- Die Bundesregierung erwartet jährliche Einsparungen von über 6 Millionen Euro.
- Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge mit E-Kennzeichen profitieren ebenfalls.
Vereinfachung für Elektrofahrzeughalter
Die Entscheidung des Bundesrates vom 25. September markiert einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung für Halter von Elektrofahrzeugen. Bislang mussten E-Autos trotz ihres E-Kennzeichens eine grüne Umweltplakette an der Windschutzscheibe tragen. Dies führte zu einer doppelten Kennzeichnung, die nun als überflüssig eingestuft wird.
Das E-Kennzeichen identifiziert das Fahrzeug bereits eindeutig als elektrisch betrieben. Die grüne Plakette diente lediglich als formaler Nachweis der Einfahrtsberechtigung in Umweltzonen. Die Bundesregierung sieht das E-Kennzeichen als ausreichend an.
Fakten zur Neuregelung
- Inkrafttreten: Voraussichtlich 1. Oktober 2026 oder 1. Januar 2027.
- Betroffene Fahrzeuge: Batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge mit E-Kennzeichen.
- Geschätzte Einsparungen: Über 6 Millionen Euro pro Jahr für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.
- Anzahl der Plaketten: Rund 170.000 eingesparte Plaketten jährlich.
Warum die Plakette bisher nötig war
Die Notwendigkeit einer Umweltplakette für Elektrofahrzeuge resultierte aus der Systematik der 35. BImSchV. Diese Verordnung schreibt grundsätzlich eine sichtbare Plakette für die Einfahrt in Umweltzonen vor. Obwohl Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor der Schadstoffgruppe 4 zugeordnet sind und somit die grüne Plakette erhalten würden, war der formale Nachweis erforderlich.
Mit der neuen Regelung entfällt dieser bürokratische Aufwand. Das E-Kennzeichen wird als alleiniger Nachweis der Einfahrtsberechtigung anerkannt. Dies spart nicht nur Kosten, sondern reduziert auch den Verwaltungsaufwand.
„Die zusätzliche Plakette war überflüssig, da das E-Kennzeichen die relevante Berechtigung bereits eindeutig erkennen lässt.“
Wer profitiert von der Änderung?
Die Neuregelung kommt nicht nur reinen Elektrofahrzeugen zugute. Auch Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge, die ein E-Kennzeichen führen, sind von der Plakettenpflicht befreit. Es ist wichtig zu beachten, dass nur Fahrzeuge mit einem E-Kennzeichen von dieser Ausnahme profitieren.
Wer bei der Zulassung auf ein E-Kennzeichen verzichtet hat, muss die grüne Plakette weiterhin führen. Eine Pflicht zur nachträglichen Umkennzeichnung gibt es nicht. Halter können jedoch jederzeit ein E-Kennzeichen bei der Zulassungsbehörde beantragen, um die Vorteile der neuen Regelung zu nutzen.
Kostenersparnis für Halter und Wirtschaft
Die Bundesregierung schätzt, dass jährlich rund 170.000 Umweltplaketten eingespart werden. Eine Plakette kostet bei Zulassungsstellen etwa 5 Euro, bei Prüforganisationen wie TÜV oder DEKRA bis zu 20 Euro. Die erwartete jährliche Entlastung von über 6 Millionen Euro verteilt sich wie folgt:
- Rund 852.000 Euro entfallen auf Bürger.
- Mehr als 3 Millionen Euro entfallen auf die Wirtschaft.
- Über 2 Millionen Euro entfallen auf Kommunen und Verwaltung.
Hintergrund: Umweltzonen und Plaketten
Umweltzonen wurden in Deutschland eingeführt, um die Luftqualität in Städten zu verbessern. Fahrzeuge dürfen diese Zonen nur mit einer entsprechenden Umweltplakette befahren, die die Schadstoffemissionen des Fahrzeugs klassifiziert. Die grüne Plakette kennzeichnet Fahrzeuge mit den geringsten Emissionen und erlaubt die Einfahrt in alle Umweltzonen.
Ausländische Fahrzeuge und Bußgelder
Für im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge gelten gesonderte Regeln. Gemäß § 11 Absatz 4 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können sie eine blaue E-Plakette als Nachweis ihres Elektrostatus verwenden. Ob nationale Elektrokennzeichen aus anderen Ländern automatisch anerkannt werden, hängt von der jeweiligen Kennzeichenform ab und sollte bei den deutschen Zulassungsbehörden geprüft werden.
Die Einfahrt in Umweltzonen ohne gültige Plakette oder anerkannte Kennzeichnung wird weiterhin mit einem Bußgeld von 100 Euro geahndet. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot sind damit jedoch nicht verbunden.
Regelungen im Ausland beachten
Die deutsche Neuregelung betrifft ausschließlich deutsche Umweltzonen. Wer mit einem deutschen E-Auto ins Ausland reist, muss sich weiterhin an die dortigen Vorschriften halten. Dies können lokale Umweltplaketten, digitale Einfahrterlaubnisse oder nationale Elektrofahrzeugkennzeichnungen sein. Das deutsche E-Kennzeichen wird nicht automatisch in allen europäischen Ländern als Befreiung von Umweltzonenregeln anerkannt.
Zukunft des E-Kennzeichens
Das E-Kennzeichen basiert auf dem Elektromobilitätsgesetz, dessen Befristung nach derzeitiger Rechtslage am 31. Dezember 2026 endet. Die Bundesregierung hat jedoch eine Novelle auf den Weg gebracht, um den Rechtsrahmen über 2026 hinaus zu verlängern. Ein Gesetzentwurf, der vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesen wurde, sieht vor, dass die meisten Bevorrechtigungen bis Ende 2035 gelten sollen.
Diese Verlängerung ist wichtig, um die Vorteile und Anreize für Elektromobilität langfristig zu sichern und die Klimaziele zu erreichen. Die aktuelle Änderung zur Umweltplakette ist ein weiterer Schritt in diese Richtung.





