Ab sofort gelten in Deutschland strengere Regeln für E-Scooter. Der Bundesrat hat ein Gesetz verabschiedet, das die Halterhaftung einführt. Dies bedeutet, dass nicht mehr nur die Fahrer, sondern auch die Verleihfirmen für Unfälle und Schäden haften, die mit ihren Fahrzeugen verursacht werden. Die Neuerung soll insbesondere bei gemieteten E-Scootern für mehr Gerechtigkeit bei Schadensersatzansprüchen sorgen.
Wichtige Punkte
- Halterhaftung für E-Scooter eingeführt.
- Verleihfirmen haften nun auch für Unfälle.
- Ziel ist eine bessere Position für Unfallopfer.
- E-Scooter-Vermieter sollen Geschäftsmodelle anpassen.
- Gesetz tritt nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Halterhaftung im Fokus: Was sich ändert
Das neue Gesetz erweitert die Haftung für Elektrokleinstfahrzeuge, zu denen E-Scooter und Segways gehören. Bisher waren Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde von der Halterhaftung ausgenommen. Diese Ausnahme entfällt nun.
Für Unfallopfer bedeutet dies eine wichtige Verbesserung. Wenn ein E-Scooter einen Schaden verursacht, können sie künftig nicht nur den Fahrer, sondern auch den Halter des Fahrzeugs zur Verantwortung ziehen. Dies ist besonders relevant, wenn der Fahrer nicht ermittelt werden kann oder kein Verschulden nachweisbar ist.
Faktencheck E-Scooter-Unfälle
- Vermieter-Scooter verursachen ca. 40% aller Schäden Dritter.
- Anteil der Miet-Scooter an allen genutzten E-Scootern beträgt nur 20%.
- Im Jahr 2025 gab es rund 990.000 E-Scooter in Deutschland.
Probleme bei der Fahreridentifikation
Gerade bei gemieteten E-Scootern war es bisher schwierig, den verantwortlichen Fahrer zu identifizieren. Viele Verleihdienste verlangen keinen Personalausweis-Upload. Dies erschwerte es Geschädigten, ihre Ansprüche durchzusetzen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) argumentiert, dass die Halterhaftung diese Lücke schließt. Geschädigte können nun direkt die vermietenden Unternehmen in Anspruch nehmen.
Unfälle durch abgestellte E-Scooter
Ein häufiges Problem sind unsachgemäß abgestellte E-Scooter. Sie blockieren Gehwege und können zu Unfällen führen, teilweise mit schweren Verletzungen. Bisher wurden solche Unfälle vom Statistischen Bundesamt nicht gesondert erfasst, doch die Dunkelziffer ist vermutlich hoch.
Selbst wenn ein Roller erlaubt abgestellt wurde, können Dritte ihn umstoßen oder Witterungseinflüsse wie Sturm ihn umwerfen. Der Nachweis der Verantwortlichkeit des ursprünglichen Fahrers war in solchen Fällen oft kaum zu erbringen.
„Die Einführung der Halterhaftung soll die Unternehmen dazu veranlassen, die Kosten der durch ihre Fahrzeuge verursachten Schäden stärker in ihrem Geschäftsmodell zu berücksichtigen.“
Hintergrund der Halterhaftung
Die Halterhaftung ist ein Prinzip im deutschen Recht, das besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs für Schäden haftet, die durch den Betrieb des Fahrzeugs entstehen, auch ohne eigenes Verschulden. Sie dient dem Schutz von Unfallopfern und soll sicherstellen, dass Schäden reguliert werden können, selbst wenn der Fahrer nicht haftbar gemacht werden kann oder mittellos ist. Bei Kraftfahrzeugen ist dies seit langem Standard.
Auswirkungen auf Verleihfirmen
Das BMJV erwartet, dass die neuen Regeln die Verleihunternehmen dazu bewegen, ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Sie sollen die potenziellen Unfallkosten und Maßnahmen zur Unfallvermeidung stärker in ihre Kalkulationen einbeziehen.
Dies könnte bedeuten, dass Unternehmen ihre Fahrzeugflotten nur dort erweitern, wo der Nutzen die zusätzlichen Unfallkosten übersteigt. Es könnte auch zu strengeren Regeln für das Abstellen von Rollern oder zu einer besseren Wartung führen.
Keine Ausnahmen für langsame Nutzfahrzeuge
Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Regelung nicht für alle langsamen Fahrzeuge gilt. Nutzfahrzeuge aus der Bau-, Land- oder Forstwirtschaft sind weiterhin von der Halterhaftung ausgenommen. Der Fokus liegt klar auf Elektrokleinstfahrzeugen im städtischen Verkehr.
Der Weg für das neue Gesetz ist nun frei. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt es am ersten Tag des darauf folgenden Quartals in Kraft. Die genaue Umsetzung und die Auswirkungen auf das Stadtbild und die Unfallstatistik bleiben abzuwarten.
Was bedeutet das für Nutzer?
Für die Nutzer von E-Scootern ändert sich auf den ersten Blick wenig. Die Fahrweise und die Regeln für das Abstellen bleiben gleich. Indirekt könnten sich jedoch die Verfügbarkeit oder die Preise der Leihdienste ändern, wenn die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle anpassen.
Es ist weiterhin ratsam, E-Scooter verantwortungsbewusst zu nutzen und korrekt abzustellen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Die neue Regelung stärkt primär die Position der Geschädigten.





