Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder Medicproof ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zum Pflegegrad. Sie bestimmt, welche Unterstützung und Leistungen Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen. Eine gute Vorbereitung kann dabei helfen, den Prozess reibungsloser zu gestalten und sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte des Pflegebedarfs korrekt erfasst werden.
Wichtige Punkte
- Der Medizinische Dienst (MD) oder Medicproof prüft die Pflegebedürftigkeit nach Antragstellung.
- Bereiten Sie sich mit einer Checkliste und allen relevanten Unterlagen auf den Termin vor.
- Bitten Sie eine Vertrauensperson, bei der Begutachtung anwesend zu sein.
- Bleiben Sie authentisch und schildern Sie den tatsächlichen Zustand.
- Bei Unzufriedenheit mit dem Bescheid ist ein Widerspruch möglich.
Terminvereinbarung und erste Schritte
Nachdem Sie einen Pflegegrad bei Ihrer Pflegekasse beantragt haben, beauftragt diese in der Regel den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Für privat Pflegeversicherte ist meist der Gutachterdienst Medicproof zuständig. Die Gutachter sind erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte, die den Grad der Pflegebedürftigkeit feststellen.
Der Termin für den Hausbesuch oder die telefonische Begutachtung wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, eine Vertrauensperson, wie einen Angehörigen oder eine Pflegeperson, zur Begutachtung hinzuzuziehen. Deren Anwesenheit kann eine wichtige Unterstützung sein, um alle relevanten Informationen zu übermitteln.
Wichtige Fakten
- Auftraggeber: Pflegekasse (gesetzlich) oder Medicproof (privat).
- Gutachter: Erfahrene Pflegefachkräfte oder Ärzte.
- Terminankündigung: Erfolgt frühzeitig, um Vorbereitung zu ermöglichen.
Was bei der Begutachtung geprüft wird
Die Gutachter nutzen einen standardisierten Fragenkatalog, um die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten in sechs zentralen Lebensbereichen zu bewerten. Diese Bereiche werden als Module bezeichnet und fließen in die Berechnung des Pflegegrades ein:
- Mobilität: Wie selbstständig können Sie sich fortbewegen?
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Können Sie sich orientieren, Entscheidungen treffen und verständigen?
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Gibt es nächtliche Unruhe, Ängste oder Aggressionen?
- Selbstversorgung: Wie eigenständig können Sie sich waschen, anziehen oder essen?
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Können Sie Medikamente selbst einnehmen oder Wunden versorgen?
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte: Können Sie Ihren Tagesablauf planen und soziale Kontakte pflegen?
Zusätzlich werden auch die Bereiche „außerhäusliche Aktivitäten“ und „Haushaltsführung“ erfasst, diese haben jedoch keinen direkten Einfluss auf die Einstufung des Pflegegrades.
"Die Begutachtung ist kein Verhör, sondern eine strukturierte Erfassung des Hilfebedarfs. Eine offene und ehrliche Darstellung hilft allen Beteiligten."
Optimale Vorbereitung auf den Termin
Eine gründliche Vorbereitung ist entscheidend. Informieren Sie sich vorab über die Kriterien, die für die Ermittlung des Pflegegrades relevant sind. Ratgeber, wie "Das Pflegegutachten" der Verbraucherzentralen, bieten hier wertvolle Unterstützung und enthalten oft detaillierte Checklisten.
Bereitzuhaltende Unterlagen und Notizen
Legen Sie für den Begutachtungstermin Kopien wichtiger Dokumente bereit. Dazu gehören:
- Aktuelle Arzt- und Facharztberichte
- Entlassungsberichte von Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen
- Ihr aktueller Medikamentenplan
- Ein vorhandener Schwerbehindertenausweis
- Eine Liste aller genutzten Hilfsmittel (z.B. Brille, Hörgerät, Rollator, Inkontinenzeinlagen)
- Die Pflegedokumentation, falls bereits ein ambulanter Pflegedienst tätig ist
- Eigene Notizen über den Verlauf der Pflege und aufgetretene Schwierigkeiten
Manche Medizinischen Dienste stellen auch spezielle Fragebögen zur Vorbereitung zur Verfügung. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sich gezielt auf die Fragen vorzubereiten.
Hintergrundinformationen zum Pflegegradrechner
Ein kostenloser Pflegegradrechner, wie er von den Verbraucherzentralen angeboten wird, kann Ihnen helfen, eine erste Einschätzung Ihres potenziellen Pflegegrades vorzunehmen. Dies bereitet Sie nicht nur auf den Begutachtungstermin vor, sondern hilft auch abzuschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Die Rolle von Angehörigen und Vertrauenspersonen
Es ist sehr empfehlenswert, eine Vertrauensperson – sei es ein Angehöriger oder eine Pflegeperson – zur Begutachtung hinzuzuziehen. Diese Person kann Sie unterstützen und wichtige Informationen beisteuern, die Sie möglicherweise vergessen oder aus Scham nicht ansprechen möchten. Dies gilt sowohl für Hausbesuche als auch für telefonische Begutachtungen.
Die Begutachtungssituation kann für Pflegebedürftige ungewohnt sein. Es erfordert, offen über Einschränkungen und den Verlust von Selbstständigkeit zu sprechen. Fragen der Gutachter können als unangenehm empfunden werden, da sie oft intime Bereiche des Alltags betreffen. Hier bietet eine anwesende Vertrauensperson Halt und Unterstützung.
Realistische Darstellung der Situation
Manchmal neigen Pflegebedürftige dazu, ihre Situation zu "schön" darzustellen, sei es aus Scham oder einer fehlerhaften Selbsteinschätzung. Dies kann besonders bei Personen mit Demenz der Fall sein, die sich selbst noch als sehr selbstständig wahrnehmen.
In solchen Fällen kann die anwesende Vertrauensperson den tatsächlichen Verlust an Fähigkeiten und Selbstständigkeit realistisch schildern. Ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Gutachter kann hier ebenfalls hilfreich sein, um ein umfassendes Bild zu vermitteln.
Es ist jedoch nicht ratsam, die Situation absichtlich schlechter darzustellen, als sie ist. Gutachter sind erfahren und erkennen solche Versuche schnell. Bleiben Sie glaubwürdig und schildern Sie den tatsächlichen Zustand des Pflegebedürftigen, um eine faire und korrekte Einstufung zu gewährleisten.
Nach der Begutachtung: Was tun bei Ablehnung?
Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid von Ihrer Pflegekasse. Sollten Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden sein oder der Pflegegrad abgelehnt werden, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Hierbei ist es wichtig, die Fristen zu beachten und den Widerspruch gut zu begründen.
Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten, um im Falle einer Ablehnung oder einer zu niedrigen Einstufung entsprechend reagieren zu können. Die Verbraucherzentralen bieten auch hierzu weiterführende Informationen und Unterstützung an.
- Fristen beachten: Für einen Widerspruch gelten bestimmte Fristen.
- Begründung: Ein Widerspruch sollte immer gut begründet sein.
- Unterstützung suchen: Beratungsstellen können beim Widerspruch helfen.





