Vandalismus kann erhebliche Kosten verursachen, sei es durch beschmierte Hauswände oder beschädigte Fahrzeuge. Die Frage, wer für solche Schäden aufkommt, ist oft komplex und hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter das Alter der Verursacher und die Art der vorliegenden Versicherungen.
Wichtige Erkenntnisse
- Kinder unter 7 Jahren sind deliktunfähig, Eltern haften bei Aufsichtspflichtverletzung.
- Die Wohngebäudeversicherung deckt Vandalismusschäden am Haus, wenn dies im Vertrag enthalten ist.
- Eine Vollkaskoversicherung ist für Vandalismusschäden am Auto erforderlich, Teilkasko reicht nicht aus.
- Die private Haftpflichtversicherung der Verursacher kann einspringen, wenn diese ermittelt werden.
- Eigene Haftpflichtversicherungen können bei unbekannten Verursachern oder deren Zahlungsunfähigkeit greifen, wenn eine Forderungsausfalldeckung besteht.
Vandalismus am Eigentum: Was tun?
Wenn Ihr Eigentum durch Vandalismus beschädigt wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Zunächst sollten Sie den Schaden dokumentieren und unverzüglich der Polizei melden. Eine Anzeige ist oft eine Voraussetzung für die Regulierung durch Versicherungen. Gleichzeitig sollten Sie Ihre eigene Versicherung informieren.
Die Art der Beschädigung bestimmt, welche Versicherung möglicherweise greift. Bei Schäden an der Hauswand, wie etwa Graffiti, ist die Wohngebäudeversicherung der erste Ansprechpartner. Es ist jedoch wichtig zu überprüfen, ob Vandalismus als Schadensursache explizit im Vertrag mitversichert ist.
Für Schäden an Fahrzeugen, zum Beispiel zerkratzter Lack oder zerstörte Spiegel, ist eine Vollkaskoversicherung notwendig. Eine Teilkaskoversicherung deckt solche Schäden in der Regel nicht ab, obwohl sie für Glasbruch oder Brandschäden am Auto zuständig ist. Besitzer sollten ihre Police genau prüfen, da oft eine Selbstbeteiligung fällig wird.
Faktencheck
Laut Statistiken sind Sachbeschädigungen eine der häufigsten Formen von Eigentumsdelikten, wobei ein signifikanter Anteil auf Vandalismus zurückzuführen ist. Die Kosten für die Beseitigung können schnell in die Tausende gehen.
Die Rolle der Verursacher und ihrer Haftpflichtversicherung
Idealerweise können die Verursacher des Vandalismus ermittelt werden. In diesem Fall kann versucht werden, die Kosten über deren private Haftpflichtversicherung einzufordern. Diese Versicherung ist dazu gedacht, Schäden zu decken, die der Versicherungsnehmer Dritten zufügt.
Ein entscheidender Faktor ist das Alter der Verursacher. Kinder unter sieben Jahren gelten in Deutschland als deliktunfähig. Das bedeutet, sie können rechtlich nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Viele private Haftpflichtversicherungen bieten jedoch eine sogenannte „Deliktunfähigkeitsklausel“ an, die Schäden durch kleine Kinder trotzdem abdeckt.
„Die Aufsichtspflicht der Eltern spielt eine zentrale Rolle. Haben Eltern diese Pflicht verletzt, können sie für die Taten ihrer Kinder haftbar gemacht werden, selbst wenn die Kinder deliktunfähig sind.“
Wann haften die Eltern?
Eltern sind gesetzlich verpflichtet, ihre Kinder zu beaufsichtigen. Das Ausmaß der Aufsicht hängt vom Alter, der Reife und dem Charakter des Kindes ab. Wenn nachgewiesen werden kann, dass die Eltern ihre Aufsichtspflicht schuldhaft verletzt haben, haften sie für die von ihren Kindern verursachten Schäden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn ein Kind unbeaufsichtigt in einem Bereich spielt, in dem es leicht Schaden anrichten kann, und dies den Eltern bewusst war.
Hintergrund: Deliktfähigkeit
In Deutschland ist die Deliktfähigkeit gestaffelt: Kinder unter 7 Jahren sind generell deliktunfähig. Zwischen 7 und 18 Jahren sind sie bedingt deliktfähig; ihre Haftung hängt davon ab, ob sie die Einsichtsfähigkeit hatten, die Gefahr ihrer Handlung zu erkennen. Ab 18 Jahren sind Personen voll deliktfähig und somit uneingeschränkt haftbar für verursachte Schäden.
Wenn Verursacher unbekannt bleiben oder nicht zahlen können
Oftmals bleiben die Verursacher von Vandalismus unerkannt. In solchen Fällen oder wenn die ermittelten Verursacher keine eigene Haftpflichtversicherung haben und finanziell nicht in der Lage sind, den Schaden zu ersetzen, stehen Geschädigte vor einer Herausforderung. Hier kann die eigene Haftpflichtversicherung des Geschädigten eine Rolle spielen, sofern sie eine „Forderungsausfalldeckung“ beinhaltet.
Eine Forderungsausfalldeckung ist eine Zusatzleistung in der privaten Haftpflichtversicherung. Sie springt ein, wenn Sie selbst von einem Schaden betroffen sind, der von einer anderen Person verursacht wurde, diese Person aber nicht zahlen kann oder will und keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt. Dies ist ein wichtiger Schutz, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
- Hausbesitzer: Überprüfen Sie Ihre Wohngebäudeversicherung auf Vandalismus-Klauseln.
- Autobesitzer: Eine Vollkaskoversicherung ist für Vandalismusschäden am Fahrzeug unerlässlich.
- Allgemeiner Schutz: Prüfen Sie Ihre private Haftpflichtversicherung auf eine Forderungsausfalldeckung.
Personenschäden und Krankenversicherung
Nicht immer geht es bei Vandalismus nur um Sachschäden. Sollte jemand im Zuge einer Vandalismus-Aktion verletzt werden, übernimmt die Krankenversicherung des Opfers die Behandlungskosten. Falls der Täter bekannt ist, kann die Krankenversicherung diese Kosten jedoch von ihm zurückfordern. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Ermittlung der Verursacher, auch im Falle von Personenschäden.
Die Meldung an die Polizei ist in jedem Fall ratsam, da sie die Grundlage für mögliche Regressansprüche bildet und zur Aufklärung der Tat beitragen kann. Eine umfassende Dokumentation des Schadens, inklusive Fotos und Zeugenaussagen, ist dabei von großer Bedeutung.
Präventive Maßnahmen
Neben der Absicherung durch Versicherungen können präventive Maßnahmen das Risiko von Vandalismus minimieren. Dazu gehören beispielsweise eine gute Beleuchtung des Grundstücks, Überwachungskameras oder die Installation von stabilen Zäunen und Toren. Auch eine gute Nachbarschaftsgemeinschaft kann dazu beitragen, verdächtige Aktivitäten frühzeitig zu erkennen und zu melden.
Investitionen in Sicherheitstechnik können sich langfristig auszahlen und das Gefühl der Sicherheit erhöhen. Besonders in Gebieten mit erhöhter Kriminalität oder bekannten Vandalismusproblemen sind solche Maßnahmen sinnvoll.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schutz vor Vandalismusschäden eine Kombination aus der richtigen Versicherungspolice, der Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen und gegebenenfalls präventiven Maßnahmen erfordert. Es ist ratsam, regelmäßig den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.





