Jedes Jahr verreisen Millionen Deutsche ins Ausland. Doch was passiert, wenn man im Urlaub krank wird oder einen Unfall hat? Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) deckt nicht immer alle Kosten ab. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung bietet hier oft einen unverzichtbaren Schutz und kann vor hohen finanziellen Belastungen bewahren.
Wichtige Punkte
- Die EHIC deckt nicht alle Kosten im Ausland, besonders außerhalb der EU.
- Rücktransporte aus dem Urlaubsland sind nicht Teil der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Jahresverträge für Auslandsreisekrankenversicherungen sind oft günstig und sinnvoll.
- Vorsicht bei Selbstbeteiligungen und "medizinisch notwendigen" statt "medizinisch sinnvollen" Rücktransportklauseln.
- Chronische Erkrankungen erfordern besondere Aufmerksamkeit beim Vertragsabschluss.
Warum die EHIC oft nicht ausreicht
Selbst innerhalb der Europäischen Union und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen können Reisende bei medizinischen Notfällen auf Kosten sitzen bleiben. Die Europäische Krankenversicherungskarte wird nicht immer akzeptiert. In solchen Fällen behandeln Ärzte Urlauber oft als Privatpatienten, was zu deutlich höheren Kosten führt.
Zudem müssen Behandlungen als Privatpatient meist sofort bezahlt werden. Bei einem längeren Krankenhausaufenthalt können so schnell mehrere Tausend Euro zusammenkommen. Diese unerwarteten Ausgaben belasten das Urlaubsbudget erheblich und können zu ernsthaften finanziellen Problemen führen.
Faktencheck
- Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt keine Kosten für einen Rücktransport aus dem Urlaubsland.
- Bei Behandlung als Privatpatient im Ausland können Kosten von mehreren tausend Euro entstehen.
Der fehlende Rücktransport
Ein entscheidender Punkt, der oft übersehen wird: Der Rücktransport aus dem Urlaubsland ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten. Nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten. Ein solcher Transport kann, je nach Entfernung und medizinischer Notwendigkeit, sehr teuer werden.
Eine private Police bietet hier einen unverzichtbaren Schutz. Die Kosten für eine solche Versicherung sind oft gering, besonders im Vergleich zu den potenziellen Ausgaben, die im Ernstfall entstehen können. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist daher eine wichtige Vorsichtsmaßnahme vor jeder Reise.
Jahresvertrag oder Spezialtarif: Was ist das Richtige?
Für die meisten Reisenden sind Jahresverträge die sinnvollste Option. Diese Policen sind oft schon für unter 10 Euro erhältlich und decken alle Auslandsreisen ab, die – je nach Vertrag – nicht länger als sechs oder acht Wochen dauern. Die Flexibilität und das gute Preis-Leistungs-Verhältnis machen sie attraktiv für Personen, die mehrmals im Jahr verreisen.
Für längere Aufenthalte, wie etwa ein Überwintern im Süden oder ein Auslandsjahr nach der Schule, sind spezielle Langzeitpolicen notwendig. Diese sind in der Regel teurer, bieten aber den notwendigen Schutz für längere Zeiträume. Es ist wichtig, den Versicherungsschutz genau auf die Dauer der Reise abzustimmen.
"Bevor Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen, sollten Sie die Leistungen genau prüfen. Ein scheinbar günstiger Tarif kann im Ernstfall teuer werden, wenn wichtige Punkte fehlen." – Expertentipp
Familientarife und Selbstbeteiligung
Viele Versicherungsanbieter haben spezielle Familientarife im Programm. Jahresverträge für Familien sind bei manchen Gesellschaften bereits ab rund 20 Euro erhältlich. Hier ist es wichtig, genau zu prüfen, bis zu welchem Alter mitversicherte Kinder Versicherungsschutz genießen, da die Regelungen der Versicherer stark variieren.
Einige wenige Versicherungen verlangen bei Jahresverträgen eine Selbstbeteiligung. Solche Angebote sollten Reisende meiden. Eine Selbstbeteiligung bedeutet, dass man im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst tragen muss, was den eigentlichen Sinn einer Versicherung untergraben kann.
Fallstricke und wichtige Klauseln
Beim Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung zählt nicht nur der Preis, sondern vor allem die Leistungen. Viele Verträge ähneln sich zwar, doch in einigen Policen verstecken sich Klauseln, die im Ernstfall zu Problemen führen können. Besonders bei chronischen Krankheiten ist Vorsicht geboten.
Manche Versicherungen verweigern die Zahlung, wenn eine Behandlung aufgrund einer chronischen Krankheit erforderlich wird. Allerdings gibt es auch Gesellschaften, die nur dann nicht zahlen, wenn eine akute Verschlechterung sechs Monate vor Reiseantritt eine Behandlung notwendig machte oder die Behandlung bereits ärztlich vor Reiseantritt feststand. Chronisch Kranke sollten gezielt nach Verträgen suchen, die diese Fälle abdecken.
Hintergrundinformationen
Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ermöglicht es EU-Bürgern, in anderen EU-Ländern sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz medizinische Leistungen zu denselben Bedingungen wie Einheimische zu erhalten. Sie deckt jedoch nur die Leistungen ab, die auch im öffentlichen Gesundheitssystem des Gastlandes versichert sind. Private Behandlungen oder Rücktransporte sind davon ausgeschlossen.
Unfälle und Vorleistungsklauseln
Einige Gesellschaften zahlen auch nicht, wenn Unfälle im Ausland bei Wettkämpfen oder beim Vereinssport passieren. Wer solche Aktivitäten plant, sollte dies im Vertrag explizit klären. Bei besonders teuren Behandlungen ist es ratsam, sich die Kostenübernahme vorab per Fax von der Versicherung bestätigen zu lassen.
Vorsicht ist geboten bei Tarifen mit einer sogenannten Vorleistungsklausel. Diese Tarife übernehmen nur Restkosten, die eine gesetzliche Krankenkasse nicht abdeckt. Das führt zu einem umständlichen doppelten Abrechnungsverfahren, da man zunächst mit der GKV und dann mit der privaten Versicherung abrechnen muss. Dies bedeutet zusätzlichen Aufwand und kann die Erstattung verzögern.
Der entscheidende Rücktransport
Der Rücktransport ist einer der wichtigsten Punkte in der Leistungsliste einer Auslandsreisekrankenversicherung. Die Kosten sollten bereits für einen medizinisch sinnvollen Rücktransport übernommen werden, nicht erst bei einem medizinisch notwendigen. Der Unterschied ist hier gravierend.
Ein Rücktransport ist nur dann medizinisch notwendig, wenn die medizinische Versorgung im Gastland so unzureichend ist, dass eine erfolgreiche Behandlung dort nicht möglich wäre. Diese Voraussetzungen sind in vielen Fällen kaum zu erfüllen. Ein medizinisch sinnvoller Rücktransport hingegen erlaubt es, den Patienten in sein Heimatland zu verlegen, wenn dies aus medizinischer Sicht vorteilhaft ist, auch wenn die Versorgung im Gastland grundsätzlich möglich wäre.
- Medizinisch sinnvoll: Rücktransport, wenn er für die Genesung des Patienten vorteilhaft ist.
- Medizinisch notwendig: Rücktransport, wenn Behandlung im Gastland nicht möglich ist.
Auch für Privatversicherte wichtig
Selbst privat Krankenversicherte sollten eine zusätzliche Reiseversicherung in Betracht ziehen. Während die private Krankenversicherung oft einen breiteren Leistungsumfang bietet, kann eine spezielle Reisekrankenversicherung dennoch sinnvoll sein, um beispielsweise die Selbstbeteiligung im Falle eines Rücktransports zu schonen oder Leistungen abzudecken, die im privaten Vertrag möglicherweise nicht explizit enthalten sind.
Es ist daher ratsam, Anbieter zu meiden, die den Rücktransport nur bei "medizinischer Notwendigkeit und ärztlicher Anordnung" bezahlen. Stattdessen sollten Versicherungen gewählt werden, deren Bedingungen den Krankentransport übernehmen, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Dies bietet deutlich mehr Sicherheit und Flexibilität im Ernstfall.
Was passiert bei längerem Aufenthalt?
Es kann vorkommen, dass ein erkrankter Urlauber aufgrund seiner gesundheitlichen Verfassung nicht wie geplant nach Hause reisen kann. Viele Gesellschaften bezahlen die Rechnungen auch dann noch, bis die versicherte Person wieder transportfähig ist, selbst wenn der ursprüngliche Versicherungsschutz bereits abgelaufen wäre. Dies ist ein wichtiger Aspekt beim Vertragsabschluss.
Reisende sollten darauf achten, dass diese nachträglichen Leistungen nicht befristet sind oder über einen ausreichend langen Zeitraum gewährt werden. Eine solche Klausel stellt sicher, dass man auch bei unvorhergesehenen längeren Aufenthalten aufgrund einer Erkrankung weiterhin versichert ist und nicht plötzlich ohne Schutz dasteht. Dies gibt zusätzliche Sicherheit und Planbarkeit im Notfall.





