Private Krankenversicherungen passen ihre Beiträge regelmäßig an, oft mit deutlichen Erhöhungen. Besonders zum Jahreswechsel erhalten viele Versicherte entsprechende Mitteilungen. Diese Anpassungen können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, insbesondere für ältere Menschen. Wer sich die steigenden Kosten nicht mehr leisten kann oder möchte, hat verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Es ist wichtig, diese Optionen sorgfältig zu prüfen und die langfristigen Auswirkungen auf den Versicherungsschutz zu bedenken.
Wichtige Punkte
- Beitragsanpassungen in der PKV sind häufig und können über 10 Prozent betragen.
- Wechsel innerhalb der eigenen Versicherung in einen günstigeren Tarif ist oft die beste Lösung.
- Alttarife (vor 2012) haben spezielle Wechselmöglichkeiten und Risiken.
- Ein kompletter Wechsel zu einem anderen Versicherer sollte gut überlegt sein, da Altersrückstellungen verloren gehen können.
- Unterstützung durch Sozialträger ist bei Hilfebedürftigkeit möglich.
- Vorsicht vor unseriösen Vermittlungsangeboten im Internet.
Regelmäßige Beitragsanpassungen in der PKV
Private Krankenversicherungen (PKV) sind bekannt für ihre periodischen Beitragsanpassungen. Diese erfolgen meist zum Jahreswechsel und können in einzelnen Tarifen über 10 Prozent betragen. Solche Erhöhungen stellen für viele Versicherte, insbesondere im fortgeschrittenen Alter, eine große finanzielle Herausforderung dar. Es ist entscheidend, frühzeitig zu reagieren, wenn die Beiträge zu hoch werden.
Die Gründe für diese Anpassungen sind vielfältig. Sie reichen von steigenden Gesundheitskosten über medizinischen Fortschritt bis hin zu demografischen Veränderungen. Versicherer müssen ihre Tarife regelmäßig überprüfen, um ihre Leistungen langfristig finanzieren zu können.
Faktencheck
- Viele PKV-Kunden erleben jährliche Beitragsanpassungen.
- Erhöhungen von über 10 Prozent in einzelnen Tarifen sind keine Seltenheit.
- Ältere Versicherte sind besonders von hohen Beiträgen betroffen.
Option 1: Tarifwechsel innerhalb der eigenen PKV
Der Wechsel in einen günstigeren Tarif beim eigenen Versicherungsunternehmen ist oft die praktikabelste Lösung. Dies kann die Kosten deutlich senken, ohne dass der Versicherte den Anbieter komplett wechseln muss. Es ist jedoch wichtig, die neuen Tarife gründlich zu prüfen.
Worauf Sie beim Tarifwechsel achten sollten
Bevor man einen Tarifwechsel in Betracht zieht, ist eine genaue Analyse des aktuellen und des potenziellen neuen Tarifs unerlässlich. Man sollte die Leistungen genau vergleichen und darauf achten, welche Unterschiede im Versicherungsschutz bestehen. Leistungen, die man im Zuge eines Tarifwechsels reduziert, gehen in der Regel endgültig verloren.
Einige Versicherer machen den Prozess nicht immer einfach. Es ist wichtig, sich nicht von einer möglicherweise geforderten Gesundheitsprüfung abschrecken zu lassen. Diese ist oft nur für Leistungsverbesserungen relevant, nicht für einen Wechsel in einen gleichwertigen oder schlechteren Tarif.
Hintergrund: Unisextarife
Seit dem 21. Dezember 2012 gibt es sogenannte Unisextarife, die nicht mehr nach Geschlecht unterscheiden. Vor diesem Stichtag abgeschlossene Verträge sind Bisextarife, bei denen Frauen oft höhere und Männer niedrigere Beiträge zahlten. Wer einen Altvertrag besitzt, hat spezielle Wechselmöglichkeiten, sollte aber bedenken, dass diese Tarife in Zukunft teurer werden können, da nur noch ältere Menschen darin versichert sind.
Möglichkeiten zur Beitragsreduzierung im eigenen Unternehmen
- Wechsel von einem geschlossenen in einen aktuell angebotenen Tarif: Viele Versicherer haben alte Tarife geschlossen. Versicherte können gemäß § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) verlangen, in einen aktuell angebotenen Tarif mit gleichen Leistungen aufgenommen zu werden.
- Vereinbarung oder Erhöhung eines Selbstbehalts: Durch die Übernahme eines Teils der jährlichen Behandlungskosten kann der monatliche Beitrag gesenkt werden. Die Ersparnis hängt stark vom Tarif ab.
- Wechsel in den Standardtarif: Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 2009 privat versichert waren, kann der Standardtarif eine Option sein. Er bietet Leistungen auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), kann aber in einigen Bereichen darunter liegen.
- Wechsel in den Basistarif: Wer sich nach dem 31. Dezember 2008 privat versichert hat oder über 55 Jahre alt ist, kann in den Basistarif wechseln. Dieser Tarif bietet ebenfalls Leistungen auf GKV-Niveau. Sein Preis-Leistungs-Verhältnis wird oft kritisiert.
- Wechsel von einem geschlossenen in einen anderen geschlossenen Bisextarif: Dies kann für langjährig Versicherte sinnvoll sein, deren ursprünglicher Bisextarif aufgrund des hohen Altersdurchschnitts extrem teuer geworden ist.
"Wer seine private Krankenversicherung vor dem 21. Dezember 2012 abgeschlossen hat, sollte genau prüfen, ob ein Wechsel in einen Unisextarif sinnvoll ist. Der Verlust des Rechts auf den Standardtarif kann nachteilig sein."
Ein wichtiger Hinweis: Der sogenannte Notlagentarif sollte unbedingt vermieden werden. Er greift, wenn Beiträge über einen längeren Zeitraum nicht gezahlt werden und bietet nur minimale Leistungen. Der Vertrag kann erst nach vollständiger Begleichung aller Rückstände im vorherigen Tarif fortgesetzt werden.
Die Verbraucherzentralen bieten einen kostenlosen Musterbrief an, um Angebote für Tarifumstellungen bei der Krankenversicherung einzuholen. Es ist ratsam, nur die Optionen anzukreuzen, die tatsächlich in Frage kommen.
Option 2: Wechsel zu einer anderen privaten Krankenversicherung
Der Gedanke an einen kompletten Wechsel des Versicherungsunternehmens liegt nahe, wenn die Beiträge steigen. Dieser Schritt sollte jedoch sehr sorgfältig abgewogen werden, da er erhebliche Nachteile mit sich bringen kann.
Der größte Nachteil ist der mögliche Verlust von Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen werden von der Versicherung gebildet, um die Beiträge im Alter stabil zu halten. Bei einem Wechsel zu einem neuen Anbieter können diese Rückstellungen ganz oder teilweise verloren gehen. Dies führt dazu, dass die Beiträge im Alter bei der neuen Versicherung möglicherweise deutlich höher ausfallen.
Zudem ist eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, die bei Vorerkrankungen zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen kann. Es gibt keine Garantie, dass die Beiträge bei einem neuen Versicherer langfristig günstiger bleiben.
Option 3: Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung
Ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist nicht für jeden möglich und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Arbeitnehmer müssen versicherungspflichtig werden, um in die GKV wechseln zu können.
Voraussetzungen für den Wechsel in die GKV
- Alter: Man darf noch nicht 55 Jahre alt sein. Für ältere Menschen ist ein Wechsel in die GKV meist ausgeschlossen.
- Einkommensgrenze: Das Bruttojahresgehalt darf die aktuelle Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht überschreiten. Diese liegt derzeit bei 73.800 Euro. Für Arbeitnehmer, die bereits am 31. Dezember 2002 privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 66.150 Euro.
Oftmals ist der Wechsel in die GKV für versicherungspflichtige Angestellte oder über die Familienversicherung möglich. Es ist wichtig, die Vor- und Nachteile beider Systeme sorgfältig abzuwägen.
Option 4: Unterstützung durch Sozialträger bei Zahlungsschwierigkeiten
Wenn Versicherte hilfebedürftig sind oder durch die Zahlung der PKV-Beiträge hilfebedürftig werden, können sie Unterstützung beantragen. Dies ist eine wichtige Absicherung für Menschen in finanziellen Notlagen.
Im Basistarif kann der Beitrag auf die Hälfte reduziert werden. Sollte auch dieser reduzierte Beitrag noch zu einer Hilfebedürftigkeit führen, zahlt der zuständige Sozialträger (z.B. Bundesagentur für Arbeit oder Sozialamt) einen Zuschuss in der erforderlichen Höhe. Hierfür muss dem Versicherer eine Bescheinigung über die Hilfebedürftigkeit vorgelegt werden, die vom Sozialträger ausgestellt wird.
Auch für Versicherte in "Normaltarifen" der privaten Krankenversicherer sind Zuschüsse zu den Beiträgen in Fällen von Hilfebedürftigkeit, etwa bei Sozialhilfeempfängern, vorgesehen.
Professionelle Hilfe und Warnung vor unseriösen Angeboten
Bei der Entscheidung über Tarifwechsel oder andere Optionen kann professionelle Hilfe sehr wertvoll sein. Einige Verbraucherzentralen bieten kostenpflichtige Beratungen zum Tarifwechsel an. Unabhängige Versicherungsberater können ebenfalls gegen Honorar umfassende Unterstützung leisten.
Sollte der Versicherer einen Tarifwechsel unbegründet verweigern, können Beschwerden an den Ombudsmann der PKV oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gerichtet werden.
Vorsicht vor Internet-Angeboten
Im Internet gibt es zahlreiche Vermittler, die gegen hohe Honorare Beitragsersparnisse versprechen. Hier ist größte Skepsis geboten. Verbraucherzentralen warnen vor solchen Angeboten, da in einigen Fällen lediglich Leistungsvereinbarungen gestrichen wurden, ohne einen echten Mehrwert zu schaffen, aber dennoch ein Honorar verlangt wurde.
Besonders Personen über 40 Jahre sollten sich nicht dazu überreden lassen, ihren bestehenden Vertrag zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln, ohne vorher eine neutrale Beratung in Anspruch genommen zu haben. Bei einem solchen Wechsel können Vorerkrankungen zu hohen Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Zudem gehen Altersrückstellungen, die vor dem 1. Januar 2009 gebildet wurden, verloren. Selbst bei neueren Verträgen wird nur ein Teil der Altersrückstellungen übertragen.





