Immer mehr Verbraucher berichten von unerklärlichen Abbuchungen in Höhe von 89,90 Euro auf ihren Konten. Verantwortlich dafür soll ein Unternehmen namens Megatipp Emergency Call Services sein. Viele Betroffene geben an, das Unternehmen nicht zu kennen und niemals einen Vertrag mit ihm abgeschlossen zu haben. Die Lastschriften erfolgen ohne jede Vorankündigung oder Bestellung, was bei den Kontoinhabern für große Verunsicherung sorgt.
Wichtigste Erkenntnisse
- Unberechtigte Lastschriften können bis zu 13 Monate lang zurückgebucht werden.
- Fordern Sie Megatipp schriftlich zum Nachweis eines Vertrags auf.
- Melden Sie den Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten.
- Geben Sie niemals sensible Bankdaten am Telefon preis.
Was steckt hinter Megatipp Emergency Call Services?
Die Abbuchungen von 89,90 Euro erscheinen auf Kontoauszügen mit dem Verwendungszweck, der auf die Webseite www.vorsorge-karte.com verweist. Auf dieser Webseite wird eine sogenannte „Vorsorge-Karte“ beworben. Diese kleine Karte soll persönliche Gesundheitsdaten und Notfallkontakte speichern. Im Falle eines medizinischen Notfalls könnten Rettungskräfte so schnell auf wichtige Informationen zugreifen.
Die Karten können direkt über die Webseite bestellt werden. Doch genau hier beginnt das Problem: Viele der Betroffenen versichern, niemals die Webseite besucht oder eine solche Karte bestellt zu haben. Die Abbuchungen erfolgen somit ohne eine ersichtliche Rechtsgrundlage.
Faktencheck
- Abbuchungsbetrag: 89,90 Euro
- Verwendungszweck: Verweis auf www.vorsorge-karte.com
- Angebot: Eine „Vorsorge-Karte“ mit Gesundheits- und Notfalldaten
- Problem: Viele Betroffene haben keinen Vertrag abgeschlossen
Verdacht auf unerlaubte Telefonwerbung und Datenmissbrauch
Einige Verbraucher berichten, dass sie vor den Abbuchungen mehrfach von unbekannten Nummern angerufen wurden. Dies deutet auf einen möglichen Zusammenhang mit unerlaubter Telefonwerbung hin. Es besteht der Verdacht, dass persönliche Daten unrechtmäßig weitergegeben oder bei angeblichen Gewinnspielen abgefragt wurden.
Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass solche Anrufe oft dazu dienen, persönliche Informationen oder sogar Bankdaten zu erschleichen. Betroffene geben an, nie bewusst an einem Gewinnspiel teilgenommen zu haben, das eine solche Datenweitergabe rechtfertigen würde.
Wie können sich Betroffene wehren?
Wenn Sie eine unberechtigte Abbuchung von Megatipp Emergency Call Services feststellen, sollten Sie umgehend handeln. Es gibt mehrere Schritte, die Sie unternehmen können, um Ihr Geld zurückzuerhalten und sich abzusichern.
Lastschrift zurückbuchen lassen
Der erste und wichtigste Schritt ist, die Abbuchung bei Ihrer Bank zurückzubuchen. Dies ist in der Regel acht Wochen lang ohne Angabe von Gründen möglich. Bei unberechtigten Abbuchungen, für die kein gültiger Vertrag besteht, haben Sie sogar bis zu 13 Monate Zeit, die Lastschrift zu widersprechen und zurückzufordern.
„Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge regelmäßig und handeln Sie sofort bei unbekannten Abbuchungen. Die Frist von 13 Monaten bietet eine wichtige Sicherheit für Verbraucher.“
Vertrag bestreiten, widerrufen und anfechten
Auch wenn Sie keinen Vertrag kennen, sollten Sie den Vertragsschluss schriftlich bestreiten. Es ist ratsam, den vermeintlichen Vertrag vorsorglich zu widerrufen, anzufechten und außerordentlich zu kündigen. Fordern Sie Megatipp schriftlich dazu auf, einen gültigen Vertragsabschluss nachzuweisen.
Die Adresse des Unternehmens lautet: Megatipp Ltd., Turbinenstr. 7, 70499 Stuttgart. Nutzen Sie am besten einen Einschreibebrief mit Rückschein, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Hintergrundinformationen
Verbraucherzentralen stellen oft Musterbriefe für solche Fälle zur Verfügung. Diese Vorlagen erleichtern es Ihnen, die notwendigen rechtlichen Schritte korrekt zu formulieren und alle wichtigen Punkte zu adressieren. Eine schnelle Reaktion ist hier entscheidend.
Datenschutzverletzung melden
Da nicht klar ist, wie Megatipp an Ihre Bankdaten gelangen konnte, sollten Sie diesen Vorfall dem Landesdatenschutzbeauftragten Baden-Württemberg melden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um dem Missbrauch persönlicher Daten entgegenzuwirken und weitere Ermittlungen zu ermöglichen. Die Meldung kann online über die Webseite www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de erfolgen.
Wie schützen Sie sich künftig vor solchen Abbuchungen?
Prävention ist der beste Schutz vor unerwünschten Abbuchungen und Datenmissbrauch. Einige einfache Verhaltensregeln können Ihnen helfen, zukünftige Probleme zu vermeiden.
- Kontobewegungen regelmäßig prüfen: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge sorgfältig und achten Sie auch auf kleinere, unauffällige Beträge. Betrüger buchen manchmal erst geringe Summen ab, um die Reaktion der Kontoinhaber zu testen.
- Unbekannte Anrufe ignorieren: Legen Sie bei Anrufen, die nach Bankdaten oder persönlichen Informationen fragen, sofort auf. Seriöse Unternehmen fragen niemals sensible Daten am Telefon ab.
- Keine sensiblen Daten am Telefon preisgeben: Geben Sie unter keinen Umständen Kontodaten, Passwörter oder andere persönliche Informationen am Telefon weiter, es sei denn, Sie haben den Anruf selbst initiiert und die Seriosität des Anrufers eindeutig geprüft.
Unerlaubte Werbeanrufe melden
Wenn Sie von unerlaubten Werbeanrufen betroffen sind, melden Sie diese der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur. Notieren Sie sich dabei das Datum, die Uhrzeit, die Rufnummer des Anrufers und den genauen Inhalt des Gesprächs. Diese Informationen sind für die Behörden entscheidend, um gegen unseriöse Anbieter vorzugehen.
Die Bundesnetzagentur hat die Befugnis, Rufnummern abzuschalten und Bußgelder zu verhängen. Im Jahr 2023 wurden so über 1,4 Millionen Euro an Strafen verhängt. Nutzen Sie das Online-Formular der Bundesnetzagentur oder senden Sie eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de. Ihre Meldung trägt dazu bei, andere Verbraucher zu schützen und den Missbrauch einzudämmen.





