Tausende Verbraucher, die sich der Sammelklage gegen den Ticketdienstleister Eventim angeschlossen hatten, können nun einen 20-Euro-Gutschein erhalten. Dies ist das Ergebnis einer Einigung im Rahmen des Verfahrens, das der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) im Jahr 2022 eingereicht hatte. Die Klage bezog sich auf nicht vollständig erstattete Gebühren bei coronabedingt abgesagten Veranstaltungen.
Wichtige Punkte
- Über 5.000 Verbraucher hatten sich der Klage angeschlossen.
- Angemeldete Personen erhalten einen 20-Euro-Gutschein von Eventim.
- Der Gutschein kann bis zum 15. Juli 2026 abgerufen werden.
- Die Einigung ist ein pauschaler Ausgleich, unabhängig von der Höhe der ursprünglich einbehaltenen Gebühren.
Einigung nach Klagerücknahme
Das Sammelklage-Verfahren gegen Eventim ist abgeschlossen. Die Verbraucherzentrale hatte die Klage zurückgenommen, nachdem eine Einigung erzielt wurde. Anlass der ursprünglichen Klage war die Praxis von Eventim, bei abgesagten Veranstaltungen oft nicht den vollständigen Kaufpreis zu erstatten. Stattdessen wurden nach Ansicht der Verbraucherzentrale Teilbeträge einbehalten.
Die jetzt erzielte Einigung sieht einen pauschalen Ausgleich vor. Dieser wird in Form eines Gutscheins an alle angemeldeten Verbraucher ausgezahlt. Dies stellt einen Kompromiss dar, der vielen Betroffenen eine Entschädigung bietet, ohne dass individuelle Schadenshöhen nachgewiesen werden müssen.
Faktencheck
- Klagebeginn: 2022 durch den Verbraucherzentrale Bundesverband.
- Grund: Unvollständige Gebührenerstattung bei Veranstaltungsabsagen.
- Anzahl der Kläger: Mehr als 5.000 Verbraucher.
- Ergebnis: Pauschaler 20-Euro-Gutschein.
Wer profitiert von der Einigung?
Alle Verbraucher, die sich bis zum 9. Januar 2026 der Klage angeschlossen hatten, können den 20-Euro-Gutschein anfordern. Es spielt keine Rolle, wie hoch die ursprünglich einbehaltenen Gebühren waren. Der Gutschein ist ein fester Pauschalbetrag für jeden angemeldeten Kläger.
Diese pauschale Regelung vereinfacht den Prozess erheblich. Sie erspart langwierige Einzelfallprüfungen und ermöglicht eine schnelle Abwicklung für die Betroffenen. Die Einigung sorgt für Transparenz und einen klaren Ausgleich.
„Diese Einigung ist ein wichtiger Schritt für die betroffenen Verbraucher. Sie erhalten eine unkomplizierte Entschädigung, ohne weitere rechtliche Schritte unternehmen zu müssen.“
So erhalten Sie Ihren Gutschein
Betroffene können den Gutschein über ein spezielles Online-Portal von Eventim abrufen. Die Frist hierfür ist der 15. Juli 2026. Es ist wichtig, diese Frist zu beachten, um den Anspruch nicht zu verlieren.
Für den Abruf des Gutscheins benötigen Verbraucher ihren Vor- und Nachnamen, die Bestellnummer(n) der betroffenen Tickets sowie das Geschäftszeichen. Das Geschäftszeichen wurde vom Bundesamt für Justiz bei der Anmeldung zur Klage vergeben.
Hintergrund der Klage
Während der Corona-Pandemie kam es zu zahlreichen Veranstaltungsabsagen. Viele Ticketanbieter erstatteten daraufhin die Ticketpreise, behielten aber oft Gebühren wie Bearbeitungs- oder Versandkosten ein. Dies führte zu Unmut bei den Verbrauchern und schließlich zur Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Nächste Schritte für Betroffene
Der Prozess zum Abruf des Gutscheins ist klar definiert. Verbraucher sollten folgende Schritte beachten:
- Besuchen Sie das Online-Portal von Eventim für die Sammelklage.
- Geben Sie Ihre persönlichen Daten (Vor- und Nachname) ein.
- Tragen Sie die Bestellnummer(n) der betroffenen Tickets ein.
- Fügen Sie das Ihnen bekannte Geschäftszeichen des Bundesamtes für Justiz hinzu.
- Fordern Sie den 20-Euro-Gutschein an.
Es ist ratsam, alle benötigten Unterlagen bereitzuhalten, bevor man den Abrufprozess startet. Dies gewährleistet einen reibungslosen Ablauf und vermeidet mögliche Verzögerungen. Die digitale Abwicklung soll den Prozess für alle Beteiligten erleichtern.
Bedeutung für den Verbraucherschutz
Diese Einigung unterstreicht die Bedeutung von Sammelklagen für den Verbraucherschutz. Sie zeigt, dass Verbraucherverbände erfolgreich für die Rechte der Konsumenten eintreten können, insbesondere wenn es um Massenschäden geht. Solche Verfahren tragen dazu bei, dass Unternehmen ihre Praktiken im Sinne des Verbraucherrechts anpassen.
Die pauschale Gutscheinlösung ist ein pragmatischer Weg, um eine große Anzahl von Ansprüchen effizient zu bearbeiten. Sie bietet den Betroffenen eine schnelle und unbürokratische Entschädigung. Dies ist ein positives Signal für alle, die in ähnlichen Situationen mit unvollständigen Erstattungen konfrontiert waren.
Das Verfahren gegen Eventim hat gezeigt, dass Verbraucher nicht alleine dastehen, wenn es um die Durchsetzung ihrer Rechte geht. Die Arbeit der Verbraucherzentralen ist hierbei entscheidend, um auch gegen große Unternehmen bestehen zu können. Es bleibt abzuwarten, welche weiteren Auswirkungen diese Einigung auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben wird.





