Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Sammelklage gegen Amazon eingereicht. Es geht um die Preiserhöhung des Prime-Abonnements im Jahr 2022. Millionen von Kunden könnten betroffen sein. Die Verbraucherzentrale hält die damalige einseitige Preisanpassung für rechtswidrig und fordert Rückerstattungen für die betroffenen Verbraucher.
Wichtigste Punkte
- Verbraucherzentrale NRW klagt gegen Amazon wegen Preiserhöhung 2022.
- Betroffen sind Prime- und Prime-Student-Abos mit monatlicher und jährlicher Zahlweise.
- Kunden können sich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen.
- Ziel ist die Rückerstattung der erhöhten Abo-Preise.
Hintergrund der Preiserhöhung 2022
Im Jahr 2022 erhöhte Amazon die Preise für seine Prime-Mitgliedschaften. Diese Anpassung betraf bestehende Verträge und erfolgte ohne explizite Zustimmung der Kunden. Die Verbraucherzentrale NRW sieht darin eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher. Sie stützt ihre Argumentation auf die Intransparenz der zugrundeliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die Preiserhöhungen traten am 15. September 2022 in Kraft. Für monatliche Prime-Abos stieg der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Bei jährlicher Zahlweise erhöhte sich der Betrag von 69,00 Euro auf 89,90 Euro. Auch Prime-Student-Abos waren betroffen. Hier stieg der monatliche Preis von 3,99 Euro auf 4,49 Euro und der jährliche von 34,00 Euro auf 44,90 Euro.
Fakten zur Preiserhöhung
- Prime monatlich: von 7,99 € auf 8,99 € (+12,5%)
- Prime jährlich: von 69,00 € auf 89,90 € (+30,3%)
- Prime-Student monatlich: von 3,99 € auf 4,49 € (+12,5%)
- Prime-Student jährlich: von 34,00 € auf 44,90 € (+32,1%)
Die Klage der Verbraucherzentrale NRW
Die Verbraucherzentrale NRW reichte die Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm ein. Ihr Hauptziel ist es, die erhöhten Abo-Preise für die betroffenen Kunden zurückzuholen. Es soll gerichtlich festgestellt werden, dass solche einseitigen Preiserhöhungen für Bestandskunden nicht zulässig sind. Die Klage richtet sich explizit gegen die Preisanpassungen für bestehende Verträge aus dem Jahr 2022. Neu abgeschlossene Verträge sind nicht Teil dieses Verfahrens.
Der genaue Betrag, der den einzelnen Kunden zusteht, hängt davon ab, wie lange sie den erhöhten Preis gezahlt haben und welche Zahlungsweise sie gewählt hatten. Amazon soll die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Preis erstatten. Für viele Verbraucher geht es um spürbare Beträge, die sich über die Zeit summiert haben.
„Wir wollen klarstellen, dass einseitige Preiserhöhungen so nicht möglich waren und die erhöhten Abo-Preise für die Betroffenen zurückholen.“
Wie Verbraucher mitmachen können
Betroffene Verbraucher können sich der Sammelklage anschließen. Dies geschieht durch einen Eintrag in das Klageregister des Bundesamtes für Justiz (BfJ). Das Klageregister wurde am 12. Januar 2026 für Anmeldungen geöffnet. Wenn die Klage erfolgreich ist, erhalten die angemeldeten Verbraucher direkt ihre Rückerstattungen, ohne selbst vor Gericht ziehen zu müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es derzeit zwei unabhängige Sammelklagen gegen Amazon gibt. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Einführung von Werbeeinblendungen im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus dem Februar 2024. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW bezieht sich ausschließlich auf die Preiserhöhungen der Prime-Mitgliedschaften im Jahr 2022.
Wichtiger Hinweis
Verbraucher sollten prüfen, welche Klage für sie relevant ist. Die Klage der Verbraucherzentrale NRW betrifft die Preiserhöhung 2022. Die Klage der Verbraucherzentrale Sachsen befasst sich mit Werbeeinblendungen in Prime Video 2024. Eine Anmeldung in einem Register bedeutet nicht automatisch eine Teilnahme an der anderen Klage.
Der Zeitplan des Verfahrens
Die Sammelklage ist ein längerfristiges Verfahren. Die Verbraucherzentrale NRW reichte die Klage am 5. Dezember 2025 beim Oberlandesgericht Hamm ein. Seit dem 12. Januar 2026 können sich Verbraucher ins Klageregister eintragen.
- 5. Dezember 2025: Einreichung der Sammelklage beim OLG Hamm.
- 12. Januar 2026: Öffnung des Klageregisters beim Bundesamt für Justiz.
- Offener Zeitpunkt: Mündliche Verhandlung(en) vor dem Oberlandesgericht.
- Drei Wochen nach letzter mündlicher Verhandlung: Letzte Frist für An- oder Abmeldung im Klageregister.
- Offener Zeitpunkt: Urteilsverkündung durch das Oberlandesgericht.
- Nach erfolgreichem Urteil: Beginn des Umsetzungsverfahrens zur Rückerstattung der Gelder.
Die Verbraucherzentrale bietet einen News-Alert an, um interessierte Verbraucher über den aktuellen Stand des Verfahrens zu informieren. Dies ist eine gute Möglichkeit, keine wichtigen Fristen oder Entwicklungen zu verpassen.
Weitere Informationen und Unterstützung
Für detaillierte Fragen zum Verfahren hat die Verbraucherzentrale NRW eine FAQ-Sektion eingerichtet. Dort werden die häufigsten Anliegen zur Klage gegen Amazon beantwortet. Verbraucher können dort nachlesen, ob sie die Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllen und welche Schritte notwendig sind.
Die Arbeit der Verbraucherzentralen und ihres Bundesverbands ist entscheidend für den Schutz der Verbraucherrechte. Sie gehen juristisch gegen Unternehmen vor, die gegen geltendes Verbraucherrecht verstoßen. Dies umfasst Abmahnungen, Klagen und die Erwirkung von Urteilen, die weitreichende Auswirkungen auf den Markt haben können.





