Der Kauf eines Treppenlifts ist für viele Menschen mit Mobilitätseinschränkungen ein entscheidender Schritt zu mehr Selbstständigkeit im eigenen Zuhause. Doch die Anschaffung erfordert sorgfältige Planung und Kenntnisse über mögliche Fallstricke. Von der Bedarfsanalyse bis zur Finanzierung und dem Einbau gibt es wichtige Aspekte zu beachten, um Fehlkäufe und unnötige Kosten zu vermeiden.
Wichtige Erkenntnisse
- Eine gründliche Bedarfsanalyse und der Vergleich mehrerer Angebote sind entscheidend.
- Pflegebedürftige mit Pflegegraden 1 bis 5 können Zuschüsse von bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse erhalten.
- Ohne Pflegegrad stehen Finanzhilfen der KfW-Bank sowie länderspezifische Förderprogramme zur Verfügung.
- Verträge müssen sorgfältig geprüft werden, insbesondere bezüglich Wartung, Notruf und Festpreisen.
- Das Widerrufsrecht von 14 Tagen gilt auch für Treppenlift-Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden.
Warum eine detaillierte Planung unerlässlich ist
Ein Treppenlift ist eine Investition, die das Leben erheblich erleichtern kann. Doch die Technik ist komplex und die Installation erfordert Präzision. Fehler bei der Planung oder der Auswahl des Anbieters können zu erheblichen Problemen führen, von Sicherheitsmängeln bis hin zu überhöhten Kosten.
Es ist wichtig, den tatsächlichen Bedarf genau zu ermitteln. Eine ehrliche Einschätzung der eigenen gesundheitlichen Situation und der voraussichtlichen Entwicklung ist dabei von großer Bedeutung. Verbessert sich der Zustand möglicherweise durch Therapie, oder ist eher eine Verschlechterung zu erwarten? Diese Fragen beeinflussen die Art des benötigten Lifts und seine Ausstattung.
Faktencheck: Treppenlift-Kosten
Die Kosten für einen Treppenlift liegen je nach Treppenverlauf und -länge zwischen 3.500 und 15.000 Euro. Hinzu kommen jährliche Wartungs- und Servicekosten von 200 bis 300 Euro.
Häufige Probleme beim Treppenlift-Kauf
- Untergeschobene Verträge oder Druck beim Abschluss
- Verweigerung des Verbraucher-Widerrufsrechts
- Planungsfehler beim Einbau
- Sicherheitsmängel und fehlende Zulassungen
- Mangelhafte Wartung und unzureichender Service
Diese Punkte zeigen, wie wichtig es ist, sich vorab umfassend zu informieren und nicht unter Zeitdruck zu entscheiden. Eine neutrale Beratung, beispielsweise durch die Bundesgemeinschaft Wohnungsanpassung, kann hier wertvolle Orientierung bieten.
Das Verkaufsgespräch: Worauf Sie achten sollten
Im Verkaufsgespräch ist Vorsicht geboten. Einige Firmen versuchen, Kunden unter Druck zu setzen oder finanziell zu übervorteilen. Holen Sie immer mehrere Vergleichsangebote ein und bestehen Sie auf einem kostenlosen Kostenvoranschlag. Unterschreiben Sie niemals vorschnell einen Vertrag.
Besondere Skepsis ist bei Online-Verkaufsportalen angebracht. Hier lassen sich echte und gefälschte Bewertungen oft nur schwer unterscheiden. Zudem sammeln einige dieser Portale persönliche Daten für Werbezwecke. Es empfiehlt sich, einen Anbieter in Wohnortnähe zu wählen, um einen besseren Service und schnelle Hilfe bei Problemen zu gewährleisten.
„Lassen Sie sich niemals zu einem Vertragsabschluss drängen. Nehmen Sie sich Zeit für Ihre Entscheidung und lassen Sie diese gegebenenfalls von einer neutralen Instanz prüfen.“
Ihr Widerrufsrecht kennen
Bei Verträgen, die in der Wohnung oder am Telefon abgeschlossen werden, steht Ihnen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass der Verkauf und die Montage von Treppenliften als Werkvertrag gelten und somit grundsätzlich widerrufen werden können. Werden Sie nicht über dieses Recht informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist sogar auf 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Hintergrund: Werkvertrag
Ein Werkvertrag verpflichtet den Unternehmer zur Herstellung eines Werkes und den Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Im Gegensatz zum Kaufvertrag, bei dem es um die Lieferung einer fertigen Sache geht, steht hier die Erbringung einer Leistung im Vordergrund, wie eben die Maßanfertigung und Montage eines Treppenlifts.
Die technische Planung und bauliche Voraussetzungen
Die Installation eines Treppenlifts ist komplex und erfordert eine sorgfältige Prüfung der baulichen Gegebenheiten. Ein Lifter lässt sich zwar in fast jedem Treppenhaus, auch bei engen Wendeltreppen, einbauen, aber nur mit präziser Planung. Versprechen wie „Maßanfertigung und Lieferung sofort“ sind meist unrealistisch.
Vor dem Einbau müssen Sie folgende Punkte klären:
- Platzbedarf: Ist genügend Raum zum sicheren Ein- und Aussteigen vorhanden?
- Durchgang: Können Pflegekräfte, andere Hausbewohner oder Rollatoren die Treppe weiterhin sicher passieren?
- Statik: Ist die Treppe tragfähig genug für den Lift und den Benutzer?
- Brandschutz und Fluchtwege: Werden alle relevanten Vorschriften eingehalten?
In Mehrparteienhäusern ist zudem oft die Zustimmung der Miteigentümer oder des Vermieters erforderlich. Je nach Bundesland kann auch eine Baugenehmigung notwendig sein. Klären Sie dies frühzeitig ab, um Verzögerungen oder rechtliche Probleme zu vermeiden.
Anpassung an die körperliche Konstitution
Der Treppenlift muss auf die individuellen Bedürfnisse des Nutzers zugeschnitten sein:
- Für Gehbehinderte eignet sich meist ein Sitzlift.
- Rollstuhlfahrer benötigen in der Regel einen Plattformlift.
Jede Anlage sollte ohne fremde Hilfe bedienbar sein und über einen Notfallalarm sowie eine selbst zu betätigende Notabsenkung verfügen. Diese Sicherheitsmerkmale sind essenziell für die Selbstständigkeit und Sicherheit des Nutzers.
Finanzielle Unterstützung: Zuschüsse und Kredite
Die Kosten für einen Treppenlift können hoch sein, doch es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung. Es lohnt sich, diese genau zu prüfen.
Zuschüsse von der Pflegekasse
Sind Sie pflegebedürftig und haben einen anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), kann die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro gewähren. Dies fällt unter die Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Bei mehreren Pflegebedürftigen in einer Wohnung kann die Gesamtförderung sogar bis zu 16.720 Euro betragen.
Voraussetzung ist, dass der Treppenlift die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert, oder eine möglichst selbstständige Lebensführung wiederhergestellt wird. Reichen Sie den Kostenvoranschlag vor Beginn der Umbaumaßnahme bei Ihrer Pflegekasse ein. Beginnen Sie erst mit dem Einbau, nachdem der Antrag bewilligt wurde, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Sollten Sie bereits in der Vergangenheit einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten haben, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche, muss geprüft werden, ob ein erneuter Anspruch besteht. Dies ist der Fall, wenn sich die Pflegesituation seitdem verändert hat und der Treppenlift nun zusätzlich notwendig ist.
Wichtiger Tipp: Antragstellung
Reichen Sie den Antrag und den Kostenvoranschlag immer vor dem Umbau bei der Pflegekasse ein. Eine nachträgliche Genehmigung ist selten und kann zur Ablehnung führen.
Finanzhilfen ohne Pflegegrad
Auch ohne anerkannten Pflegegrad gibt es Unterstützungsmöglichkeiten:
- Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Eigenheimbesitzern und Mietern (mit Einverständnis des Vermieters) Zuschüsse oder günstige Kredite für altersgerechte Umbauten an. Auch hier gilt: Die Bewilligung abwarten, bevor Sie mit dem Bau beginnen.
- Menschen mit Schwerbehinderung können von besonderen Baudarlehen profitieren.
- Länder und Kommunen unterstützen altersgerechte Umbauten oft mit eigenen Förderprogrammen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Landratsamt oder Bürgerbüro.
- Die Kosten für einen Treppenlift können unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden, wodurch sich das zu versteuernde Einkommen reduziert. Dies kann zu einer Ersparnis von bis zu 40 Prozent der Kosten führen. Ihr Finanzamt gibt hierzu Auskunft.
- Bei Berufs- oder Verkehrsunfällen können Berufsgenossenschaften oder Haftpflichtversicherungen zur Leistung verpflichtet sein.
Vertragsdetails sorgfältig prüfen
Der Vertrag für einen Treppenlift ist ein wichtiges Dokument, das alle Details regeln sollte. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit, um ihn genau zu lesen und zu verstehen. Achten Sie auf folgende Punkte:
- Wartungsvertrag: Sind Wartungsintervalle und eventuelle Zusatzkosten klar geregelt? Wie oft sind Inspektionen geplant?
- Zahlungsmodalitäten: Ist eine Anzahlung nötig? Ist Ratenzahlung möglich? Zahlen Sie erst, wenn der Lift eingebaut und voll funktionsfähig ist.
- Notruf und Service: Gibt es eine Notrufnummer bei Störungen? Ist ein Ansprechpartner in der Nähe genannt, der schnell Hilfe leisten kann?
- Festpreis: Vereinbaren Sie möglichst einen Festpreis für den Einbau. Bei Kostenvoranschlägen ist eine Überschreitung von bis zu 20 Prozent ohne vorherige Anzeige möglich.
- Qualität und Garantien: Prüfen Sie die Qualitätsangaben und Garantieleistungen. Bei einem gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch aus einem Werkvertrag ist die Reparatur kostenfrei.
- Referenzen: Gibt es Referenzobjekte, die Sie besichtigen können, um die Handhabung vorab zu testen?
- Bewertungen: Suchen Sie nach Erfahrungsberichten und Bewertungen über das Unternehmen im Internet oder im privaten Umfeld.
- Prüfzeichen: Achten Sie auf TÜV-Siegel oder andere seriöse Zertifizierungen, die die Sicherheit und Qualität bestätigen.
Ein Beratungstermin sollte nie allein wahrgenommen werden. Eine zweite Person kann helfen, objektiv zu bleiben und alle wichtigen Informationen zu erfassen.
Kosten und Einsparmöglichkeiten
Die Preisspanne für Treppenlifte ist groß. Ein direkter Vergleich mehrerer Angebote ist daher unerlässlich. Die Kosten variieren stark je nach Treppenverlauf, -länge und den technischen Lösungen.
Neben den Anschaffungs- und Wartungskosten sollten Sie auch mögliche Reparaturen einkalkulieren. Bei Wartungsverträgen ist es wichtig, dass Häufigkeit und Kosten der Inspektionen klar definiert sind. Eine intransparente Preisgestaltung kann hier zu unangenehmen Überraschungen führen.
Um Kosten zu sparen, kann auch der Kauf eines gebrauchten Treppenlifts über eine Hilfsmittel-Börse im Internet eine Option sein. Beachten Sie jedoch, dass die Schienen in der Regel maßangefertigt werden und daher neu beschafft werden müssen. Zudem ist es wichtig, dass ein Reparatur- und Wartungsservice in der Nähe verfügbar ist.
Prüfung und Zulassung: Was Sie wissen müssen
Beim Einbau von Treppenliften müssen die Bauvorschriften des jeweiligen Bundeslandes beachtet werden. Die Treppenlift-Firma ist verpflichtet, Sie über alle notwendigen Prüf- und Zulassungsverfahren zu informieren und, falls erforderlich, die entsprechenden Genehmigungen einzuholen.
Zahlen Sie erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise eine Prüfbescheinigung, vorliegen und der Lifter mängelfrei funktioniert. Produkt- und Montagefehler können Sie zwei Jahre lang kostenfrei beim Anbieter reklamieren. Dieses Recht ist im Rahmen des gesetzlichen Nacherfüllungsanspruchs aus dem Werkvertrag verankert.





