Jeder Bürger kann eine Strafanzeige erstatten, nicht nur direkt Geschädigte. Dieser Schritt ist oft entscheidend, um Straftaten wie Betrug, Diebstahl oder Internetkriminalität zur Anzeige zu bringen und die Ermittlungsbehörden in die Lage zu versetzen, aktiv zu werden. Die Erstattung einer Anzeige ist kostenlos und kann bei der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht erfolgen, sogar online.
Wichtige Punkte
- Jeder kann eine Strafanzeige erstatten.
- Die Anzeige ist kostenlos.
- Sie kann bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Amtsgericht erfolgen.
- Online-Anzeigen sind bundesweit möglich.
- Bei Internetkriminalität ist schnelles Handeln wichtig.
Warum eine Strafanzeige so wichtig ist
Verbraucher sind zunehmend Opfer von Internetbetrug. Beispiele hierfür sind Fakeshops, Identitätsmissbrauch oder das Abfangen von Zugangsdaten. Kriminelle buchen dann Geld ab oder schließen Verträge im Namen der Betroffenen ab.
Diese Delikte können erhebliche Auswirkungen haben, von finanziellen Verlusten bis hin zu psychischen Belastungen. Straftaten bleiben oft im Verborgenen, wenn sie nicht gemeldet werden. Nur durch eine Anzeige erfahren die Behörden davon und können Ermittlungen einleiten.
Eine Anzeige schützt nicht nur Sie selbst, sondern auch potenzielle zukünftige Opfer. Die Polizei kann nur dann eingreifen und weitere Schäden verhindern, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erhält.
Faktencheck: Internetkriminalität
- Betrug durch Fakeshops
- Identitätsdiebstahl
- Phishing-Angriffe
- Missbrauch von Bankdaten
- Romance Scamming
Wann und wer eine Strafanzeige stellen kann
Zögern Sie nicht, die Polizei zu kontaktieren, wenn Sie den Verdacht auf eine Straftat haben. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie sich von unseriösen Handwerkern bedroht fühlen oder Opfer von Internetbetrug geworden sind.
Eine Strafanzeige meldet einen Sachverhalt, der Anlass zur Strafverfolgung bietet. Im Gegensatz dazu steht der Strafantrag, der meist nur von der direkt geschädigten Person innerhalb von drei Monaten gestellt werden kann. Beispiele hierfür sind Beleidigung oder Sachbeschädigung. Ohne diesen Antrag ist eine Strafverfolgung in diesen Fällen nicht möglich.
Jeder kann eine Strafanzeige erstatten, nicht nur die direkt betroffene Person. Dafür sind die vollständigen Personalien des Anzeigenerstatters erforderlich: Vorname, Familienname, gegebenenfalls Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort und eine ladungsfähige Adresse.
"Die Verbraucherzentrale empfiehlt, bei Internetkriminalität oder Identitätsmissbrauch nicht zu zögern und sofort Anzeige zu erstatten."
Anzeige gegen Unbekannt
Ist die Identität des Täters nicht bekannt, können Sie eine Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Eine Strafanzeige ist nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine strafrechtliche Verfolgung nach Ablauf einer bestimmten Verjährungsfrist nicht mehr möglich ist.
Wie Sie eine Strafanzeige erstatten
Eine Strafanzeige können Sie bei einer Polizeibehörde, einer Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht einreichen. Da die Polizei in der Regel die Ermittlungen durchführt, ist es oft am effektivsten, die Anzeige direkt dort zu erstatten.
Es gibt keine vorgeschriebene Form für eine Strafanzeige. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen, in einigen Fällen auch per Telefon oder E-Mail. Wichtig ist, die sogenannten W-Fragen zu beantworten: Wer hat was getan? Wo und wann ist es passiert? Und, falls bekannt: Wie und warum geschah es?
Was ist der Unterschied zwischen Strafanzeige und Strafantrag?
Eine Strafanzeige ist die Mitteilung eines Sachverhalts, der eine Straftat darstellen könnte. Jeder kann sie erstatten. Ein Strafantrag ist der ausdrückliche Wille des Geschädigten, dass eine bestimmte Straftat verfolgt wird. Er ist bei bestimmten Delikten (Antragsdelikten) zwingend notwendig und muss fristgerecht gestellt werden.
Erforderliche Angaben bei der Anzeige
Bei der Erstattung einer Anzeige werden Sie als Zeuge befragt. Die Polizei erfasst dabei wichtige Informationen:
- Ihre persönlichen Daten.
- Eine detaillierte Beschreibung des Sachverhalts aus Ihrer Sicht.
- Angaben zu Ort und Zeit der Tat.
- Name und Adresse des Täters oder eine präzise Beschreibung, falls der Täter unbekannt ist.
- Informationen zu Geschädigten, Verletzten und dem entstandenen Sachschaden.
- Angaben zu weiteren Zeugen, falls vorhanden.
Anschließend müssen Sie die Strafanzeige unterzeichnen.
Online-Anzeige und was danach geschieht
Sie müssen nicht zwingend persönlich bei der Polizei erscheinen, um eine Anzeige zu erstatten. Eine Online-Anzeigenerstattung ist bundesweit über PC oder Handy möglich. Bei komplexen Sachverhalten oder bei Fällen von gehackten Accounts und Identitätsmissbrauch ist es jedoch ratsam, eine Polizeidienststelle persönlich aufzusuchen und dort gezielt nach Unterstützung im Bereich Cybercrime zu fragen.
Sollten Bank-, Kredit- oder andere Bezahlkarten gestohlen worden sein, ist es unerlässlich, sofort den Sperr-Notruf +49116116 zu kontaktieren, um die Karten umgehend sperren zu lassen.
Nach der Anzeige: Der weitere Verlauf
Die Strafverfolgungsbehörden sind gesetzlich verpflichtet, jedem begründeten Verdacht nachzugehen. Eine einmal erstattete Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden.
Wurde die Anzeige bei der Polizei gestellt, übermittelt diese den Fall an die zuständige Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft entscheidet auf Basis der Ermittlungsergebnisse, ob Anklage erhoben wird. Sollte das Verfahren eingestellt werden, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung darüber.
Welche Straftaten Sie anzeigen sollten
Es gibt verschiedene Sachverhalte, bei denen Verbraucher die Polizei oder Staatsanwaltschaft informieren sollten:
- Abzocke durch Handwerkernotdienste: Wenn unseriöse Betriebe Notlagen ausnutzen, überhöhte Preise verlangen und auf sofortige Barzahlung drängen.
- Gehackte E-Mail-Konten: Wenn Kriminelle Ihr Postfach nutzen, um Spam oder Phishing-Mails zu versenden.
- Falsche Gewinnversprechen am Telefon: Betrugsversuche, die unrealistische Gewinne versprechen.
- Betrug mit Kreditkarten, Vorkasse und Zahlungsdiensten: Illegitime Abbuchungen oder geforderte Vorauszahlungen.
- Fake-Shops und unseriöse Online-Anbieter: Geschäfte, die Waren anbieten, aber nicht liefern oder minderwertige Produkte versenden.
- Waren-Betrug: Wenn in Ihrem Namen Waren bestellt und an andere Adressen geliefert werden, die Rechnungen aber an Sie gehen.
- Identitätsmissbrauch im Internet: Wenn Ihre persönlichen Daten für illegale Zwecke verwendet werden.
- Betrug auf Dating-Plattformen (Romance Scamming): Wenn Betrüger emotionale Bindungen vortäuschen, um an Geld zu gelangen.
- Phishing per Mail, SMS und Sprache (Vishing): Versuche, über gefälschte Nachrichten oder Anrufe an persönliche Daten oder Zugangsdaten zu gelangen.
- Geldwäsche, Finanzagenten, Erpressung: Beteiligung an illegalen Geldtransfers oder Drohungen.
- Betrug mit Jobs, Ferienwohnungen und Unterkünften: Angebote, die sich als Falle entpuppen.
Bei Unsicherheiten oder dem Verdacht auf eine Straftat ist es immer ratsam, sich an die Polizei zu wenden. Ein frühzeitiges Handeln kann oft größere Schäden verhindern.





