Fast jeder in Deutschland hat eine Schufa-Akte. Diese Akte enthält wichtige Informationen über die finanzielle Zuverlässigkeit von Verbrauchern. Banken, Mobilfunkanbieter und Vermieter nutzen diese Daten, um Risiken einzuschätzen. Doch viele wissen nicht genau, was die Schufa speichert und welche Rechte sie haben. Es ist entscheidend, die eigenen Daten zu kennen und bei Fehlern schnell zu handeln.
Wichtige Erkenntnisse
- Die Schufa speichert Daten über Girokonten und Kredite.
- Negative Einträge müssen nach drei Jahren gelöscht werden.
- Verbraucher haben ein Recht auf eine kostenlose Datenkopie.
- Falsche Einträge können und müssen korrigiert werden.
- Scoring-Werte beeinflussen Vertragsbedingungen und Zinssätze.
Was ist die Schufa und wie funktioniert sie?
Die Schufa Holding AG ist eine privatwirtschaftliche Auskunftei. Sie sammelt und speichert Informationen über die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern. Diese Daten erhält die Schufa hauptsächlich von ihren Vertragspartnern. Dazu gehören Banken, Sparkassen, Telekommunikationsunternehmen, Energieversorger und große Handelsunternehmen.
Der Zweck der Schufa ist es, Unternehmen vor Kreditausfällen zu schützen. Gleichzeitig hilft sie Verbrauchern, die ihre Rechnungen pünktlich bezahlen, schneller an Kredite oder Verträge zu kommen. Neben der Schufa gibt es weitere Auskunfteien, beispielsweise Creditreform Boniversum und CRIFBürgel.
Wussten Sie schon?
Die Schufa wurde 1927 als „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ gegründet. Sie ist also kein staatliches Unternehmen, sondern eine Aktiengesellschaft.
Welche Daten speichert die Schufa?
Die Schufa speichert eine Vielzahl von Daten. Schon die Eröffnung eines Girokontos wird gemeldet. Auch die Aufnahme und Abwicklung von Krediten registriert die Auskunftei. Wenn ein Kredit pünktlich zurückgezahlt wird, ist das ein positiver Eintrag. Bei Zahlungsverzug oder Kündigung eines Kredits entstehen negative Einträge.
Neben Kreditdaten werden auch Informationen aus Schuldnerverzeichnissen gespeichert. Das betrifft zum Beispiel Verbraucherinsolvenzverfahren. Auch nicht pünktlich bezahlte Rechnungen von Versandhändlern, Mobilfunkanbietern oder Stromversorgern können der Schufa gemeldet werden. Es ist wichtig zu verstehen, dass nur Vertragspartner der Schufa solche Schulden melden können.
„Die Schufa ist für viele Verbraucher ein undurchsichtiges System. Doch jeder hat das Recht, genau zu wissen, welche Informationen über ihn gespeichert sind“, erklärt ein Experte für Verbraucherrecht.
Speicherdauer von Daten
Die Speicherdauer der Daten ist gesetzlich geregelt. Positive Einträge, wie ein abbezahlter Kredit, bleiben mindestens so lange gespeichert, wie der Kredit läuft. Nach vollständiger Rückzahlung bleibt der Erledigungsvermerk noch drei Jahre bestehen. Negative Einträge, beispielsweise unbezahlte Rechnungen, müssen in der Regel drei Jahre nach ihrer Erledigung gelöscht werden.
Einträge aus dem Schuldnerverzeichnis, die nach drei Jahren automatisch gelöscht werden, müssen auch von der Schufa entfernt werden. Bei einer Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren werden die damit verbundenen Schulden sogar nur sechs Monate gespeichert und dann automatisch gelöscht. Verbraucher müssen hier nicht selbst aktiv werden.
Hintergrund: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die DSGVO stärkt die Rechte von Verbrauchern im Umgang mit ihren Daten. Artikel 15 DSGVO gibt jedem das Recht auf eine kostenlose Datenkopie von Unternehmen, die persönliche Daten speichern. Dies gilt auch für Auskunfteien wie die Schufa.
Ihre Rechte: Kostenlose Selbstauskunft und Korrektur
Jeder Verbraucher hat das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO bei der Schufa anzufordern. Dies ist der einfachste Weg, um zu erfahren, welche Daten über Sie gespeichert sind. Die Bestellung erfolgt online über die Webseite der Schufa. Suchen Sie dort nach dem Button „Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO)“.
Prüfen Sie diese Auskunft sorgfältig. Fehlerhafte Einträge kommen immer wieder vor. Sollten Sie falsche Daten entdecken, haben Sie das Recht auf Korrektur. Wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Schufa und fordern Sie die Löschung oder Berichtigung des Eintrags. Informieren Sie auch den Gläubiger, der die falschen Informationen gemeldet hat, damit dieser die Daten bei der Schufa richtigstellt.
Während der Klärung eines fehlerhaften Eintrags muss die Schufa diesen Eintrag sperren. Das bedeutet, er darf in dieser Zeit nicht an andere Unternehmen weitergegeben werden. Nach der Korrektur können Sie erneut eine kostenlose Datenkopie anfordern, um die Richtigkeit zu überprüfen.
- Schritt 1: Kostenlose Datenkopie anfordern (Art. 15 DSGVO).
- Schritt 2: Alle Einträge genau prüfen.
- Schritt 3: Bei Fehlern Schufa und Gläubiger zur Korrektur auffordern.
- Schritt 4: Sperrung des Eintrags während der Klärung verlangen.
- Schritt 5: Nach Korrektur erneute Datenkopie zur Kontrolle anfordern.
Das Scoring: Ein Blick in die finanzielle Zukunft
Auskunfteien wie die Schufa berechnen sogenannte Score-Werte. Diese Werte sollen die wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit eines Verbrauchers prognostizieren. Ein niedriger Score-Wert kann dazu führen, dass Ihnen ein gewünschter Handyvertrag verwehrt bleibt, Sie nur per Vorauskasse bestellen können oder höhere Kreditzinsen zahlen müssen.
Die Berechnung des Score-Wertes basiert auf Ihren gespeicherten Daten und dem Zahlungsverhalten vergleichbarer Kundengruppen. Dabei müssen sich die Auskunfteien an bestimmte Regeln halten. Die verwendeten Daten müssen für die Berechnung erheblich sein. Ein Score-Wert, der ausschließlich auf dem Wohnort basiert, ist nicht erlaubt. Das bedeutet, niemand darf nur deshalb schlechtere Konditionen erhalten, weil er in einem bestimmten Stadtteil lebt.
Zahlen und Fakten zum Scoring
Ein guter Schufa-Score liegt in der Regel über 95%. Je näher der Wert an 100% liegt, desto besser ist die Bonität eingeschätzt.
Probleme mit der Schufa? Anlaufstellen für Hilfe
Sollten falsche Daten nicht korrigiert oder eine Auskunft nicht vollständig erteilt werden, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden. Diese Behörden sind auf Länderebene angesiedelt. Für die Schufa, die ihren Sitz in Hessen hat, ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig.
Darüber hinaus bietet die Schufa eine eigene Schiedsstelle an. Dort gibt es eine Ombudsfrau, die als neutrale Instanz bei Streitigkeiten vermittelt, zum Beispiel wenn die Schufa eine gespeicherte Information nicht löschen will. Auch die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen bieten umfassende Informationen und Hilfe zum Thema Scoring und Bonitätsprüfung an.
Eine Bonitätsauskunft, die weniger detaillierte Informationen enthält als die vollständige Datenkopie, eignet sich oft, um sie Dritten wie Vermietern vorzulegen. Sie zeigt lediglich, ob relevante Zahlungsprobleme vorliegen, schützt aber Ihre Privatsphäre, indem sie keine sensiblen Details über Ihre Bankverbindungen oder Kreditgeber preisgibt.
Es ist entscheidend, die eigenen Daten aktiv zu managen. Regelmäßige Überprüfung und gegebenenfalls die Korrektur von Einträgen sichern Ihre finanzielle Handlungsfähigkeit und schützen Sie vor unnötigen Nachteilen im Alltag.





