Reisen innerhalb der Europäischen Union bedeuten in der Regel keine zusätzlichen Kosten mehr für die Handynutzung. Seit dem 15. Juni 2017 ermöglicht die EU-Roaming-Verordnung, unter dem Motto „Roam like at Home“, das Telefonieren, SMS-Senden und Surfen zu den gleichen Konditionen wie im Heimatland. Diese Regelung wurde mehrfach verlängert und ist in ihrer aktuellen Fassung bis zum 30. Juni 2032 gültig.
Doch auch wenn die Grundregel einfach klingt, gibt es wichtige Details und potenzielle Kostenfallen, die Reisende kennen sollten. Von der Nutzung im Grenzgebiet bis zu Sonderrufnummern – ein genauer Blick auf die Bestimmungen hilft, unerwartete Rechnungen zu vermeiden.
Wichtige Punkte
- Keine Roaming-Gebühren: Innerhalb der EU, Norwegen, Island, Liechtenstein, Moldau und Ukraine gelten Heimattarife.
- Fair-Use-Regelung: Bei übermäßiger oder dauerhafter Nutzung im Ausland können Zuschläge anfallen.
- Kosten für Anrufe ins EU-Ausland: Maximal 19 Cent/Minute, 6 Cent/SMS (netto) von Deutschland in andere EU-Länder.
- Vorsicht bei Sonderrufnummern: Diese sind oft nicht von der Roaming-Verordnung abgedeckt.
- WLAN-Telefonie kann teuer sein: VoWiFi-Anrufe fallen nicht unter die Roaming-Regelung.
Die Grundlagen des EU-Roamings: „Roam like at Home“
Die EU-Roaming-Verordnung hat das Reisen innerhalb Europas für Millionen von Menschen vereinfacht. Das Prinzip ist klar: Wer in einem EU-Land einen Mobilfunkvertrag hat, kann in jedem anderen EU-Land, sowie in den EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein, sein Handy nutzen, als wäre er zu Hause.
Dies umfasst Anrufe, SMS und die Nutzung mobiler Daten. Die aktuelle Verordnung trat am 1. Juli 2022 in Kraft und sichert diese Vorteile für ein weiteres Jahrzehnt, bis zum 30. Juni 2032. Auch Moldau und die Ukraine sind in diese Regelung eingeschlossen.
Faktencheck Roaming
- Die Regelung gilt für 27 EU-Mitgliedstaaten und die EWR-Staaten.
- Seit 2019 sind Anrufe von Deutschland ins EU-Ausland auf maximal 19 Cent netto pro Minute begrenzt.
- SMS von Deutschland ins EU-Ausland kosten maximal 6 Cent netto.
Die Anbieter sind zudem verpflichtet, eine gleichbleibende Servicequalität zu gewährleisten. Wenn ein Nutzer zu Hause beispielsweise 5G empfängt, sollte dies auch im EU-Ausland der Fall sein, sofern die Netzinfrastruktur dies zulässt. Eine automatische Umstellung auf einen günstigeren Roaming-Tarif sollte durch den Anbieter erfolgen, es sei denn, man hat sich bewusst für ein spezielles Roaming-Paket entschieden.
Potenzielle Kostenfallen und Ausnahmen
Sonderrufnummern und WLAN-Telefonie
Trotz der weitgehenden Kostenfreiheit gibt es Bereiche, in denen zusätzliche Gebühren anfallen können. Besonders kritisch sind Sonderrufnummern. Diese fallen oft nicht unter die „Roam like at Home“-Regelung. Das bedeutet, ein Anruf bei einer deutschen Service-Hotline aus dem EU-Ausland kann deutlich teurer werden. Es empfiehlt sich, vor der Reise alternative Festnetznummern zu recherchieren.
Auch die Nutzung von WLAN-Telefonie (VoWiFi oder WiFi-Call) birgt Risiken. Obwohl das Surfen über WLAN in Hotels oder Cafés kostenlos sein kann, gelten Anrufe über diese Funktion nicht als Roaming und können vom Mobilfunkanbieter separat abgerechnet werden. Kunden sollten sich vorab bei ihrem Anbieter über die Konditionen informieren.
„Die EU-Roaming-Verordnung schützt Reisende umfassend, aber bei Sonderrufnummern und WLAN-Telefonie ist erhöhte Vorsicht geboten. Eine kurze Rückfrage beim Anbieter vor Reiseantritt kann hohe Kosten vermeiden.“
Fair-Use-Regelung und zeitliche Beschränkungen
Die „Roam like at Home“-Regelung ist für Reisende gedacht, nicht für dauerhafte Aufenthalte im Ausland. Hier greift die sogenannte Fair-Use-Regelung. Wenn ein Mobilfunkanbieter feststellt, dass ein Kunde über einen Zeitraum von vier Monaten überwiegend im EU-Ausland ist und dort mehr telefoniert, SMS sendet oder surft als im Heimatnetz, können Zuschläge erhoben werden.
Der Anbieter muss den Kunden in diesem Fall warnen und ihm eine Frist von 14 Tagen einräumen, um sein Nutzungsverhalten anzupassen oder den überwiegenden Aufenthalt im Inland nachzuweisen. Wird die Nutzung nicht angepasst, können folgende Zuschläge anfallen:
- Maximal 1,9 Cent netto pro Minute für Anrufe (ab 1. Januar 2025)
- Maximal 0,3 Cent netto pro SMS (ab 1. Januar 2025)
- Maximal 1,30 Euro netto pro Gigabyte für Daten (aktuell)
Hintergrund: Roaming-Gebühren
Vor der Einführung der EU-Roaming-Verordnung im Jahr 2017 waren Mobilfunkgebühren im Ausland oft exorbitant hoch. Jeder Anruf, jede SMS und jedes Megabyte Daten wurde zusätzlich berechnet, was zu Schockrechnungen nach dem Urlaub führte. Die Verordnung sollte diese Barriere abbauen und die digitale Kommunikation innerhalb der EU erleichtern.
Datenvolumen-Begrenzung und Kosten-Airbag
Bei unbegrenzten Datentarifen oder sehr günstigen Tarifen kann der Anbieter ein Fair-Use-Limit für die Datennutzung im Ausland festlegen. Kunden müssen darüber im Voraus informiert werden. Wird dieses Limit überschritten, können weitere Kosten von maximal 1,30 Euro netto pro Gigabyte anfallen. Die Anbieter müssen Kunden benachrichtigen, wenn sie 80 Prozent dieses Limits erreicht haben.
Zusätzlich gibt es einen Kosten-Airbag für mobiles Internet, der standardmäßig bei 59,50 Euro liegt. Bei Erreichen dieses Betrags sollte die mobile Internetverbindung getrennt werden. Dieser Mechanismus gilt auch außerhalb der EU, sofern eine Echtzeit-Überwachung möglich ist. Kunden können diesen Schutz deaktivieren, was jedoch in den meisten Fällen nicht ratsam ist.
Anrufe ins EU-Ausland und Grenzregionen
Kostenobergrenzen von Deutschland ins EU-Ausland
Nicht nur Roaming im Ausland ist reguliert, sondern auch Anrufe und SMS von Deutschland in andere EU-Länder. Seit dem 15. Mai 2019 gilt hier eine Preisobergrenze von maximal 19 Cent netto pro Minute für Anrufe und 6 Cent netto pro SMS. Diese Regelung wurde bis 2029 verlängert.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Spezialtarife, die auch Anrufe in Drittländer umfassen, oder Flatrates, die ein bestimmtes Kontingent beinhalten, können andere Preise haben. Erst wenn das Kontingent aufgebraucht ist, greifen die Preisobergrenzen.
Roaming in Grenznähe
Wer in Grenznähe zu einem Nicht-EU-Land wohnt, sollte besonders aufpassen. Wenn sich das Handy unbeabsichtigt in ein Netz des Nachbarlandes einwählt, das nicht zur EU gehört (z.B. Schweiz oder Türkei), können hohe Kosten entstehen, da die EU-Roaming-Verordnung dort nicht greift. Es ist ratsam, in solchen Gebieten die automatische Netzwahl im Mobiltelefon zu deaktivieren und manuell das Heimatnetz auszuwählen.
Innerhalb der EU ist die Situation entspannter. Wenn sich das Handy in Grenznähe in ein Netz eines anderen EU-Landes einwählt, ist dies in der Regel unproblematisch, solange das Telefon mindestens einmal täglich ins Heimatnetz einloggt. Der Anbieter zählt diesen Tag dann als inländische Nutzung.
Prepaid-Karten und Notrufe
Besonderheiten bei Prepaid-Karten
Auch für Prepaid-Karten gilt der Grundsatz „Roam like at Home“. Telefonieren und Surfen im EU-Ausland kostet in der Regel dasselbe wie zu Hause. Bei sehr preiswerten Anbietern oder Verträgen ohne Inklusivvolumen gibt es jedoch regulierte Höchstpreise, die seit dem 1. Januar 2025 bei 1,30 Euro netto pro Gigabyte liegen.
Nicht alle Prepaid-Angebote ermöglichen Roaming. Kunden sollten sich daher vor der Reise informieren, ob ihre Karte im Reiseland nutzbar ist.
Notruf 112 auf Reisen
Die Roaming-Vorschriften stellen sicher, dass Bürger die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen und nutzen können. Anbieter sind verpflichtet, über diese Notrufnummer sowie über alternative Notrufdienste und öffentliche Warnsysteme zu informieren. Dies gewährleistet, dass Reisende in Notsituationen schnell Hilfe erhalten können, unabhängig davon, in welchem EU-Land sie sich befinden.
Was tun bei einer zu hohen Rechnung?
Sollten Sie nach dem Urlaub eine unerwartet hohe Mobilfunkrechnung erhalten, sollten Sie diese innerhalb von acht Wochen nach Zugang beim Anbieter reklamieren. Bestreiten Sie die Richtigkeit der aufgeführten Roaming-Kosten. Fordern Sie ein technisches Prüfprotokoll und einen Entgeltnachweis an.
Wenn der Anbieter der Nachweispflicht nicht nachkommt oder Sie weiterhin der Meinung sind, dass die Abrechnung falsch ist, können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Bei Lastschriftverfahren können Sie den strittigen Betrag zurückbuchen und den unstrittigen Teil der Rechnung überweisen. Verbraucherzentralen bieten hierzu Beratung und Musterbriefe an.





