Der Online-Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln birgt erhebliche Risiken für Verbraucher. Eine aktuelle Untersuchung zeigt, dass viele Produkte mit unzulässigen Gesundheitsversprechen beworben werden. Zudem nutzen zahlreiche Online-Shops manipulative Praktiken, um Kunden zum Kauf zu bewegen, während Influencer Werbung oft nicht kennzeichnen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Nahrungsergänzungsmittel dürfen keine heilenden oder lindernden Wirkungen versprechen.
- EU-weite Kontrollen entdeckten viele nicht zugelassene neuartige Lebensmittel, darunter gefährliches DNP.
- Fast jeder dritte Online-Shop in der EU nutzt manipulative Praktiken.
- Vier von fünf Influencern kennzeichnen kommerzielle Inhalte nicht als Werbung.
Verbotene Versprechen und gefährliche Produkte
Nahrungsergänzungsmittel sind gesetzlich als Lebensmittel eingestuft. Das bedeutet, sie dürfen nicht mit medizinischen Aussagen beworben werden, die eine vorbeugende, lindernde oder heilende Wirkung suggerieren. Trotz dieser klaren Regelung zeigen Marktchecks und amtliche Kontrollen ein anderes Bild. Immer wieder finden sich Produkte, die genau solche Versprechen machen, oft in arzneitypischer Aufmachung.
Die Europäische Union führte 2017 eine koordinierte Kontrolle von Lebensmittelangeboten im Internet durch. Dabei wurden fast 1.100 Webseiten in 25 EU-Mitgliedstaaten sowie der Schweiz und Norwegen überprüft. Das Ergebnis war alarmierend: 779 Produktangebote waren nicht verkehrsfähig. Davon betrafen 428 nicht zugelassene neuartige Lebensmittel und 351 Nahrungsergänzungsmittel mit unzulässigen Gesundheitsversprechen, insbesondere im Bereich Knochen und Gelenke.
„Die Wahrscheinlichkeit, Nahrungsergänzungsmittel im Internet zu finden, die nicht EU-rechtskonform sind, ist sehr hoch“, so ein Bericht der Europäischen Kommission.
Faktencheck: Gefährliche Inhaltsstoffe
- Bei der Aktion OPSON XIII im Jahr 2019 wurden 75 Online-Angebote für Schlankheitsmittel mit dem hochgefährlichen Stoff 2,4-Dinitrophenol (DNP) vom Markt genommen.
- Mehr als 50.000 DNP-Kapseln konnten so am Eintritt in den EU-Markt gehindert werden.
- Auch in Deutschland wurden bei Recherchen zu Sportler-Nahrungsergänzungsmitteln risikobehaftete Angebote mit potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen wie DMAA identifiziert.
Herausforderungen für die Kontrolle
Der Online-Handel stellt Kontrollbehörden vor große Schwierigkeiten. Die Digitalisierung und neue technische Möglichkeiten bieten zwar großes Potenzial für Verbraucher und Anbieter, erschweren aber die Überwachung. Experten fordern mehr gut geschultes Personal und bessere technische Ausstattung, um gefährliche oder unzulässige Produkte effektiv zu verfolgen.
In Deutschland können Behörden trotz einer Gesetzesänderung bisher keine verdeckten Internetproben ziehen. Dies erschwert die Aufdeckung von Verstößen erheblich. Zudem wird gefordert, nicht nur Händler, sondern auch Verkaufsplattformen und Marktplätze bei Rechtsverstößen zur Verantwortung zu ziehen.
Manipulative Praktiken in Online-Shops
Eine Untersuchung der Europäischen Kommission und nationaler Verbraucherschutzbehörden aus dem Jahr 2022 deckte manipulative Praktiken auf 148 von 399 überprüften Websites auf. Diese sogenannten „Dark Patterns“ verstoßen gegen Verbraucherschutzregeln, nutzen Schwächen der Kunden aus oder täuschen sie.
Was sind Dark Patterns?
Dark Patterns sind Designmuster auf Websites oder in Apps, die Nutzer unbewusst zu Entscheidungen leiten, die für den Anbieter vorteilhaft sind, aber nicht unbedingt im Interesse der Verbraucher liegen. Dies kann den Kauf unnötiger Produkte, das Abschließen von Abonnements oder die Preisgabe persönlicher Daten umfassen.
Einige Beispiele für diese Praktiken:
- 42 Websites nutzten falsche Countdown-Zähler, um einen künstlichen Zeitdruck für den Kauf bestimmter Produkte zu erzeugen.
- 54 Websites drängten Verbraucher durch Design oder Formulierung zu bestimmten Entscheidungen, etwa teureren Produkten oder Lieferoptionen.
- 70 Websites verbargen wichtige Informationen, wie Lieferkosten oder Produktzusammensetzung, oder stellten sie nur schwer erkennbar dar.
- Bei 23 Websites wurden Informationen versteckt, um Verbraucher zum Abschluss eines Abonnements zu bewegen.
Auch Apps sind betroffen. Von 102 überprüften Apps wiesen 27 ebenfalls mindestens eine dieser manipulativen Praktiken auf. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) stellte in einer Untersuchung von 18 Anbieter-Apps aus dem Jahr 2025 fest, dass alle großen Plattformen wie Amazon, TikTok oder Temu manipulative Designs nutzen.
Influencer und ihre problematischen Werbeaussagen
Influencer spielen eine immer größere Rolle bei der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln. Eine EU-weite Untersuchung des Verbraucherschutz-Netzwerks CPC zeigte jedoch erhebliche Mängel bei der Kennzeichnung von Werbung. Von 576 untersuchten Influencern kennzeichneten nur etwa 20 Prozent kommerzielle Inhalte konsequent als Werbung. Dabei veröffentlichen 97 Prozent der Influencer regelmäßig Inhalte mit kommerziellem Hintergrund.
Das Verheimlichen des geschäftlichen Zwecks einer Handlung gilt als Irreführung. Viele Influencer verstoßen damit gegen geltende Werberegeln. Zudem fehlte bei 30 Prozent der überprüften Profile ein ausreichendes Impressum. 78 Prozent der Influencer übten eine gewerbliche Tätigkeit aus, aber nur 36 Prozent waren als Händler registriert.
Unzulässige Gesundheitsversprechen von Influencern
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart hat in zwei großen Untersuchungen die Aussagen von Influencern zu Nahrungsergänzungsmitteln analysiert. Im Jahr 2022 wurden knapp 5.000 Posts von 38 NEM-Unternehmen aus Baden-Württemberg untersucht. 39 Prozent der Gesundheitsangaben wurden als unzulässig eingestuft. Bei beworbenen Produkten von Influencern waren sogar etwa 90 Prozent der Aussagen nicht zulässig.
Im Nachfolgeprojekt 2025 wurde festgestellt, dass Influencer und Unternehmen häufig versprechen, unspezifische Symptome durch hochdosierte Vitaminpräparate, Pflanzenextrakte oder Detox-Kuren zu lindern. Oft werden angeblich geheime Informationen und fragwürdige Verzehrempfehlungen in Chatgruppen oder Privatnachrichten weitergegeben. Auf Plattformen wie YouTube finden sich zahlreiche werbende Videos mit überzogenen Gesundheitsversprechen, die scheinbar durch wissenschaftliche Studien belegt sind.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass Social-Media-Nutzende oft nicht erkennen können, ob es sich um eine persönliche Empfehlung oder eine bezahlte Kooperation handelt. Dies führt zu einer Irreführung der Verbraucher.
Forderungen für besseren Verbraucherschutz
Die Verbraucherzentralen fordern verstärkte Maßnahmen, um Kunden besser vor Gesundheitsgefahren und Täuschung zu schützen. Dazu gehören:
- Eine Überprüfung von Nahrungsergänzungsmitteln vor dem ersten Inverkehrbringen hinsichtlich Sicherheit, Kennzeichnung und Werbeaussagen.
- Ein öffentlich zugängliches Verzeichnis aller angezeigten Nahrungsergänzungsmittel.
- Die Einrichtung einer Meldestelle für unerwartete (Neben-)Wirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln.
- Höchstmengenregelungen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, wie sie bereits in einigen EU-Ländern existieren.
- Eine Positivliste für „sonstige Stoffe“ wie Pflanzenzubereitungen (Botanicals) in Nahrungsergänzungsmitteln.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Wildwuchs im Online-Handel einzudämmen und die Sicherheit sowie die Information der Verbraucher zu verbessern.





