Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen speziellen Widerrufsbutton auf ihren Webseiten bereitstellen. Diese Neuerung soll es Verbrauchern ermöglichen, online abgeschlossene Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie diese abgeschlossen haben. Die Regelung betrifft eine Vielzahl von Online-Diensten und soll mehr Transparenz und Komfort schaffen.
Wichtige Punkte
- Unternehmen müssen ab Juni 2026 eine digitale Widerrufsfunktion anbieten.
- Verbraucher können Verträge direkt auf der Webseite widerrufen.
- Die Funktion muss leicht sichtbar und zugänglich sein.
- Ein Zwei-Stufen-Verfahren sichert den Widerruf ab.
Warum der Widerrufsbutton notwendig wird
Derzeit ist es oft mühelos, einen Vertrag im Internet zu unterzeichnen. Ein paar Klicks genügen, und schon ist ein Abonnement abgeschlossen oder eine Dienstleistung gebucht. Der Widerruf solcher Verträge gestaltet sich jedoch häufig komplizierter. Verbraucher müssen oft lange nach Kontaktinformationen suchen, E-Mails verfassen oder umständliche Formulare ausfüllen.
Diese Diskrepanz soll der neue Widerrufsbutton beheben. Er basiert auf einer EU-Richtlinie und wird in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 356a BGB) verankert. Das Ziel ist klar: Der Widerruf soll nicht schwieriger sein als der Vertragsabschluss selbst. Dies stärkt die Position der Verbraucher im digitalen Raum und fördert faire Geschäftsbedingungen.
Faktencheck
- Startdatum: 19. Juni 2026
- Rechtliche Grundlage: EU-Richtlinie, § 356a BGB
- Ziel: Gleichwertigkeit von Vertragsabschluss und -widerruf
Für welche Verträge die neue Regelung gilt
Der Widerrufsbutton ist für alle Online-Verträge relevant, die zwischen Unternehmen und Verbrauchern geschlossen werden und für die ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Entscheidend ist, dass der Vertrag über eine Online-Benutzeroberfläche zustande kommt. Dies umfasst eine breite Palette digitaler Angebote.
- Webshops und Online-Formulare
- Buchungsseiten für Reisen oder Dienstleistungen
- Mobile Apps
- Produktanbieter auf Online-Marktplätzen wie Amazon oder eBay
Auch Händler, die ihre Waren über große Plattformen anbieten, müssen diese Funktion integrieren. Es spielt keine Rolle, ob der Vertrag direkt auf der eigenen Website oder über einen Drittanbieter geschlossen wird, solange die Online-Oberfläche des Händlers genutzt wird.
So funktioniert der Widerrufsbutton
Der Begriff „Widerrufsbutton“ ist etwas irreführend, denn es muss nicht zwingend eine klassische Schaltfläche sein. Ein klar beschrifteter Link ist ebenfalls ausreichend. Wichtig ist, dass die Funktion für Verbraucher leicht auffindbar und eindeutig ist. Beschriftungen wie „Vertrag widerrufen“ oder „Widerruf erklären“ sind hierfür ideal. Allgemeine Begriffe wie „Kontakt“ reichen hingegen nicht aus.
Zwei-Stufen-Verfahren für den Widerruf
Der Widerrufsprozess ist in zwei Schritte unterteilt, um Missverständnisse zu vermeiden und die Sicherheit zu erhöhen:
- Schritt 1: Nach dem Anklicken der Funktion öffnet sich eine Seite. Hier müssen Verbraucher den betreffenden Vertrag identifizieren, beispielsweise durch Eingabe einer Bestellnummer oder E-Mail-Adresse.
- Schritt 2: Eine zweite Schaltfläche, zum Beispiel „Widerruf bestätigen“, dient der finalen Bestätigung.
Anschließend muss das Unternehmen eine elektronische Eingangsbestätigung versenden, idealerweise per E-Mail. Diese Bestätigung muss Datum und Uhrzeit des Widerrufs enthalten.
Anforderungen an die Platzierung und Gestaltung
Die Widerrufsfunktion muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein und darf nicht hinter Hürden wie einer Registrierung oder einem Login versteckt werden, es sei denn, der Vertragsabschluss selbst erforderte bereits einen solchen Login. Die Gestaltung muss klar erkennbar sein, beispielsweise durch ausreichende Kontraste oder farbliche Hervorhebung.
Es ist nicht erlaubt, dass der Widerrufsbutton durch Pop-ups verdeckt wird oder Verbraucher eine zusätzliche App herunterladen müssen, um ihren Widerruf zu erklären. Der Prozess muss so reibungslos wie möglich ablaufen. Unternehmen dürfen nur die Daten abfragen, die für den Widerruf zwingend notwendig sind, wie den Namen des Verbrauchers, Vertragsinformationen und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung. Eine Begründung für den Widerruf darf nicht verpflichtend sein.
„Verbraucher sollen einen Vertrag im Internet genauso einfach widerrufen können, wie sie ihn abgeschlossen haben. Das ist ein großer Schritt für mehr Fairness im Online-Handel.“
Vorteile für Verbraucher
Für Verbraucher bedeutet der Widerrufsbutton eine erhebliche Erleichterung. Er erhöht den Komfort, die Sicherheit und die Transparenz im Online-Handel. Das umständliche Suchen nach Kontaktwegen oder das Ausfüllen komplexer Formulare entfällt. Verbraucher können ihre Rechte schneller und unkomplizierter wahrnehmen.
Wichtig ist zu verstehen, dass sich durch die neue Funktion das eigentliche Widerrufsrecht nicht ändert. Die gesetzliche Widerrufsfrist von in der Regel 14 Tagen bleibt bestehen. Der Button ist lediglich ein Werkzeug, um dieses Recht einfacher auszuüben.
Widerrufsbutton versus Kündigungsbutton
Es ist entscheidend, den Widerrufsbutton klar vom Kündigungsbutton zu unterscheiden. Beide Funktionen dienen unterschiedlichen Zwecken und müssen von Unternehmen entsprechend gekennzeichnet werden.
- Widerruf: Betrifft Verträge, die online, telefonisch oder an der Haustür geschlossen wurden. Er dient dem Schutz vor unüberlegten Entscheidungen und macht den Vertrag vollständig rückgängig. Beide Seiten geben die bereits erhaltenen Leistungen zurück.
- Kündigung: Bezieht sich auf laufende Verträge wie Abonnements. Eine Kündigung beendet den Vertrag zu einem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, macht ihn aber nicht rückwirkend unwirksam.
Online-Anbieter müssen sicherstellen, dass Verbraucher auf den ersten Blick erkennen können, ob sie einen Vertrag widerrufen oder kündigen möchten. Dies verhindert Missverständnisse und schützt die Verbraucher vor unerwünschten Vertragsbindungen.





