Ein Umzug bringt viele Veränderungen mit sich. Eine der häufigsten Fragen betrifft den Internet- und Telefonanschluss. Verbraucherinnen und Verbraucher fragen sich oft, ob ihr Vertrag am neuen Wohnort weiterläuft, welche Rechte sie haben und ob eine Kündigung möglich ist. Seit dem 1. Dezember 2021 gibt es klare Regeln, die Ihnen Sicherheit geben.
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen können Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach mitnehmen. Ihr Anbieter muss die vertraglich vereinbarte Leistung auch an Ihrer neuen Adresse erbringen. Ist dies nicht möglich, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Dies spart nicht nur Kosten, sondern auch den Aufwand eines Neuvertrags.
Wichtige Punkte beim Umzug
- Informieren Sie Ihren Anbieter frühzeitig über den Umzugstermin.
- Der Anbieter muss die Leistung am neuen Wohnort in gleicher Qualität anbieten.
- Bei Nichterfüllung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist.
- Die Rufnummernmitnahme ist bei gleichbleibender Ortsvorwahl möglich und seit 2021 kostenlos.
- Vertragslaufzeiten bleiben beim Umzug unverändert bestehen.
Vertragsmitnahme: Was Sie wissen müssen
Grundsätzlich haben Sie das Recht, Ihren Telefon- und Internetvertrag bei einem Umzug unverändert fortzuführen. Der Anbieter ist verpflichtet, Ihnen die gleiche Leistung am neuen Wohnort zu erbringen, die Sie auch am alten Wohnort vertraglich vereinbart hatten. Dies gilt insbesondere für die Internet-Übertragungsrate.
Sollte die vereinbarte Mindestgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht erreicht werden können, müssen Sie sich nicht mit einem schlechteren Tarif zufriedengeben. In diesem Fall besteht ein Kündigungsrecht. Der Anbieter darf zudem keine neue Mindestvertragslaufzeit von beispielsweise 24 Monaten festlegen, nur weil Sie umziehen.
Faktencheck Umzugsgebühren
Anbieter dürfen für die Umschaltung des Anschlusses am neuen Wohnort eine Umzugsgebühr verlangen. Diese Gebühr darf jedoch nicht höher sein als die Kosten für einen Neuanschluss. Es lohnt sich, dies zu prüfen und gegebenenfalls nachzufragen.
Das Sonderkündigungsrecht: Ihre Sicherheit
Ein entscheidender Vorteil für Verbraucher ist das Sonderkündigungsrecht, das seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft ist. Kann Ihr Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Der früheste Kündigungszeitpunkt ist dabei der Tag Ihres Auszugs.
„Wer sich frühzeitig um seinen Vertrag kümmert, muss nicht über den Auszug hinaus weiterzahlen, wenn der Anbieter die Leistung am neuen Wohnort nicht bereitstellen kann.“
Dies bedeutet, dass Sie bei rechtzeitiger Kommunikation mit Ihrem Anbieter die Möglichkeit haben, zum Zeitpunkt des Auszugs zu kündigen. Senden Sie Ihre schriftliche Kündigung am besten per Einwurfeinschreiben oder über Ihren Kunden-Login mit einer digitalen Unterschrift, um einen Nachweis zu haben.
Wann greift das Sonderkündigungsrecht?
- Der Anbieter kann die vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit am neuen Wohnort nicht garantieren.
- Die vereinbarte Leistung ist am neuen Wohnort technisch nicht verfügbar.
- Bei einem Umzug ins Ausland, da inländische Anbieter dort kein eigenes Netz betreiben und Roaming-Gebühren anfallen würden.
Rufnummernmitnahme: Festnetz und Mobilfunk
Die Mitnahme Ihrer alten Telefonnummer ist ein wichtiger Aspekt beim Umzug. Im Festnetz ist dies nur möglich, wenn sich Ihre Ortsvorwahl nicht ändert. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihr alter Vertrag bestehen bleibt oder Sie den Anbieter wechseln.
Bei Mobilfunknummern ist die Situation anders. Diese sind ortsunabhängig und können immer mitgenommen werden, selbst wenn Sie zu einem anderen Anbieter wechseln müssen. Ein wichtiger Punkt: Seit dem 1. Dezember 2021 ist die Rufnummernmitnahme sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk kostenlos. Sollten Ihnen dennoch Kosten berechnet werden, informieren Sie die Bundesnetzagentur.
Hintergrund: Verbraucherschutz gestärkt
Die gesetzlichen Änderungen zum 1. Dezember 2021 haben den Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich deutlich gestärkt. Ziel ist es, den Wechsel von Anbietern und die Mitnahme von Verträgen bei Umzügen zu vereinfachen und faire Konditionen zu gewährleisten. Dies reduziert den bürokratischen Aufwand und schützt vor unerwarteten Kosten.
Umzug ins Ausland: Besondere Regeln
Planen Sie einen Umzug ins Ausland, gelten gesonderte Regeln. Da deutsche Telekommunikationsfirmen ihr eigenes Mobilfunknetz in der Regel nur innerhalb Deutschlands betreiben und im Ausland auf Roaming-Netze angewiesen sind, greift hier meist das außerordentliche Kündigungsrecht. Dies ermöglicht es Ihnen, den Vertrag vorzeitig zu beenden, da der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung im Ausland nicht in vollem Umfang erbringen kann.
Es ist ratsam, auch in diesem Fall frühzeitig Kontakt mit Ihrem Anbieter aufzunehmen, um die Details zu klären und eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten. Eine schriftliche Bestätigung der Kündigung ist dabei unerlässlich.
Vertragslaufzeiten strategisch wählen
Wenn Sie bereits absehen können, dass Sie innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut umziehen werden, kann es sinnvoll sein, dies bei der Auswahl Ihres neuen Vertrags zu berücksichtigen. Anbieter sind gesetzlich verpflichtet, auch Verträge mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anzubieten. Einige bieten sogar monatlich kündbare Tarife an.
Beachten Sie jedoch, dass kürzere Vertragslaufzeiten oft mit höheren monatlichen Grundkosten verbunden sind. Zudem entfallen häufig Subventionen für Hardware wie Router oder Mobiltelefone, die bei längeren Vertragslaufzeiten inbegriffen sein können. Eine sorgfältige Abwägung der Kosten und der Flexibilität ist hier entscheidend.
Rechtzeitige Planung ist entscheidend
Der Schlüssel zu einem stressfreien Umzug, was Ihre Telekommunikationsverträge betrifft, liegt in der frühzeitigen Planung. Informieren Sie Ihren Anbieter so bald wie möglich über Ihren Umzugstermin. Eine Frist von drei Wochen ist ratsam, damit der Anbieter ausreichend Zeit hat, die Verfügbarkeit der Leistung am neuen Wohnort zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.
Sollte der Anbieter innerhalb dieser Frist keine zufriedenstellende Lösung anbieten können oder die Leistung am neuen Wohnort nicht verfügbar sein, können Sie Ihr Sonderkündigungsrecht nutzen. Durch proaktives Handeln stellen Sie sicher, dass Sie nicht unnötig für einen Dienst bezahlen, den Sie nicht nutzen können.
- Anbieter informieren: Teilen Sie Ihren Umzugstermin und die neue Adresse mit.
- Leistungsprüfung: Bitten Sie den Anbieter um Prüfung der Verfügbarkeit und Qualität am neuen Ort.
- Optionen klären: Besprechen Sie die Mitnahme des Anschlusses oder mögliche Kündigungsoptionen.
- Fristen beachten: Halten Sie die einmonatige Kündigungsfrist ein, falls ein Sonderkündigungsrecht greift.
- Dokumentation: Bewahren Sie alle Korrespondenz mit dem Anbieter auf.





