Das Landgericht Berlin hat mehrere Werbeaussagen der FIFA zur Klimaneutralität der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 in Katar für unzulässig erklärt. Die Richter sahen Verbraucher durch Begriffe wie „vollständig klimaneutral“ getäuscht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte wegen Greenwashing geklagt – mit Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sendet aber ein klares Signal.
Wichtige Erkenntnisse
- Gericht verbietet FIFA-Aussagen zur „vollständig klimaneutralen“ WM 2022.
- Verbraucherzentrale Bundesverband klagte erfolgreich wegen Greenwashing.
- Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen irreführende Umweltwerbung.
- Unternehmen müssen Nachhaltigkeitsversprechen transparent belegen.
Irreführende Versprechen zur WM 2022
Die FIFA bewarb die Weltmeisterschaft 2022 in Katar als „vollständig klimaneutrales Turnier“. In ihren Online-Texten war von „energieeffizienten Stadien“, „emissionsarmen Transportmitteln“ und einer „nachhaltigen Abfallbehandlung“ die Rede. Bereits vor Turnierbeginn äußerten Fachleute Zweifel an diesen Versprechen. Das Landgericht Berlin bestätigte nun diese Bedenken: Die Aussagen sind irreführend und dürfen in dieser Form nicht mehr verwendet werden.
Der vzbv hatte die Klage eingereicht. Er warf der FIFA vor, mit ihren Nachhaltigkeitsversprechen falsche Erwartungen zu wecken. Die FIFA konnte ihre Behauptungen zur angeblichen Klimaneutralität nicht nachvollziehbar belegen. Der vzbv argumentierte, dass Nachhaltigkeitsversprechen mit überprüfbaren Fakten hinterlegt sein müssen, um das Vertrauen der Verbraucher nicht zu untergraben. Das Gericht stimmte dieser Auffassung zu.
Faktencheck: Greenwashing
Greenwashing bezeichnet die Praxis von Unternehmen, sich ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu geben, ohne dass dafür eine ausreichende Grundlage besteht. Es täuscht Verbraucher über die tatsächliche Umweltfreundlichkeit von Produkten oder Dienstleistungen.
Konkrete Verbote des Gerichts
Das Landgericht Berlin untersagte mehrere spezifische Aussagen, die auf der deutschen Webseite der FIFA zu finden waren. Diese Formulierungen dürfen im ursprünglichen Kontext nicht mehr genutzt werden. Das Urteil betrifft direkte Behauptungen über die Klimaneutralität und die Nachhaltigkeitsstrategie des Turniers.
„Die FIFA und das Gastgeberland haben sich verpflichtet, 2022 ein vollständig klimaneutrales FIFA-Turnier auszurichten und damit einen Maßstab für Umweltverantwortung in der Region zu setzen.“
Weitere verbotene Formulierungen
- „Die Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA-Weltmeisterschaft Katar 2022 beinhaltet eine umfassende Reihe von Initiativen, um die turnierbedingten Emissionen zu verringern, darunter energieeffiziente Stadien, emissionsarme Transportmittel und nachhaltige Abfallbehandlung.“
- „Darüber hinaus werden die verbleibenden unvermeidbaren Emissionen kompensiert, um eine vollständig CO₂-neutrale Veranstaltung zu gewährleisten.“
Diese Aussagen erweckten den Eindruck einer umfassenden Reduktion und Kompensation, die nach Ansicht des Gerichts nicht ausreichend belegt war. Verbraucher könnten dadurch ein falsches Bild von der Umweltfreundlichkeit der WM erhalten haben.
Problem der Werbeaussagen
Das Gericht folgte der Einschätzung des vzbv, dass umweltbezogene Werbeaussagen besonders klar und überprüfbar sein müssen. Begriffe wie „klimaneutral“ sind vieldeutig und erfordern eine transparente Erläuterung. Die FIFA hatte jedoch nicht offengelegt, in welchem Umfang Emissionen tatsächlich reduziert oder lediglich durch den Kauf von Zertifikaten ausgeglichen wurden. Dies führte zu einer mangelnden Transparenz.
Verbraucher könnten den Anteil echter Emissionsreduktionen überschätzen. Sie könnten annehmen, die WM sei klimafreundlicher gewesen, als sie tatsächlich war. Eine klare Kommunikation ist entscheidend, um solche Missverständnisse zu vermeiden. Das Urteil betont die Wichtigkeit, dass Unternehmen ihre Umweltversprechen mit konkreten Daten und Fakten untermauern.
Hintergrund: Kompensation vs. Reduktion
Emissionsreduktion bedeutet, den Ausstoß von Treibhausgasen direkt zu verringern. Kompensation hingegen gleicht Emissionen durch Investitionen in Klimaschutzprojekte an anderer Stelle aus. Kritiker bemängeln oft, dass Kompensation nicht gleichbedeutend mit einer echten Emissionsvermeidung ist.
Bedeutung des Urteils für Verbraucher
Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, gilt es als wichtiger Schritt gegen sogenanntes Greenwashing. Es zeigt, dass große Unternehmen nicht mit unklaren Klimaversprechen werben dürfen, ohne diese transparent belegen zu können. Dies stärkt die Position der Verbraucher und fördert ehrliche Kommunikation.
Für Verbraucher bedeutet dies: Sie sollten Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ kritisch hinterfragen. Besonders wichtig ist dies, wenn keine nachvollziehbaren Informationen zur Berechnung und Kompensation der Emissionen vorliegen. Das Urteil trägt dazu bei, das Vertrauen in echte Klimaschutzbemühungen zu festigen und Unternehmen zu mehr Verantwortung zu bewegen.
Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit einer genauen Prüfung von Umweltwerbung. Er setzt einen Präzedenzfall für künftige Greenwashing-Klagen und kann andere Unternehmen dazu anhalten, ihre Nachhaltigkeitskommunikation zu überdenken. Die Entscheidung des Landgerichts Berlin ist ein klares Signal für mehr Transparenz und Wahrhaftigkeit in der Umweltwerbung.





