Flugausfälle und erhebliche Verspätungen können Reisepläne schnell durcheinanderbringen. Für Passagiere ist es entscheidend, ihre Rechte zu kennen, um in solchen Situationen angemessen reagieren zu können. Die Europäische Fluggastrechteverordnung schützt Reisende und legt klare Regeln für Entschädigungen und Unterstützungsleistungen fest.
Wichtige Punkte
- Bei Flugausfall oder großer Verspätung haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung.
- Ab einer bestimmten Wartezeit müssen Airlines kostenlose Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke anbieten.
- Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro sind je nach Flugdistanz möglich, es sei denn, es liegen außergewöhnliche Umstände vor.
- Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter Ihr primärer Ansprechpartner.
- Streiks des Airline-Personals gelten nicht als außergewöhnliche Umstände und berechtigen zu Entschädigung.
Anspruch auf Ersatzflug oder Ticketerstattung
Wenn Ihr Flug annulliert wird oder sich erheblich verspätet, stehen Ihnen grundsätzlich zwei Optionen offen. Sie können entweder auf eine anderweitige Beförderung zum Zielort drängen oder die Erstattung des Flugpreises verlangen.
Die Fluggesellschaft muss sich um einen Ersatzflug kümmern. Dies kann jedoch bedeuten, dass Sie erst später, eventuell am nächsten Tag, reisen können. Die Verfügbarkeit von Verbindungen und freien Plätzen spielt hier eine Rolle. Alternativ können Sie vom Flugvertrag zurücktreten und die Erstattung des Ticketpreises fordern. Die Airline muss den Betrag dann innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen.
Eine Rückerstattung in Form eines Reisegutscheins ist nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung zulässig. Bevor Sie die Erstattung wählen, sollten Sie prüfen, ob und zu welchem Preis andere Flüge verfügbar sind, da Sie sich dann selbst um Ihre Weiterreise kümmern müssen.
Wichtige Frist
Die Fluggesellschaft muss den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten, wenn Sie auf den Flug verzichten.
Betreuungsleistungen am Flughafen
Müssen Sie aufgrund einer Verspätung oder Annullierung längere Zeit am Flughafen warten, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Ihnen kostenlose Betreuungsleistungen anzubieten. Dazu gehören Mahlzeiten und Getränke, die in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit stehen müssen. Außerdem haben Sie Anspruch auf zwei Telefonate oder den Versand von zwei E-Mails.
Findet der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder später statt, muss die Airline eine Hotelunterbringung inklusive der Fahrten zum und vom Flughafen organisieren und bezahlen. Weigert sich das Unternehmen oder ist es nicht erreichbar, können Sie sich selbst um eine angemessene Versorgung und Unterkunft kümmern. Es ist dabei entscheidend, alle Rechnungen und Quittungen sorgfältig aufzubewahren, um die Kosten später von der Fluggesellschaft zurückfordern zu können.
Ausgleichsleistungen bei Annullierung und großer Verspätung
Zusätzlich zu den Betreuungsleistungen haben Passagiere nach der Fluggastrechteverordnung oft Anspruch auf Ausgleichsleistungen. Diese Zahlungen liegen zwischen 250 und 600 Euro und hängen von der Entfernung zwischen Abflug- und Zielflughafen ab. Die kürzeste Entfernung ist hierbei maßgeblich, nicht die tatsächlich geflogene Strecke.
Die Fluggesellschaft kann sich von dieser Zahlungspflicht nur entlasten, wenn sie Sie rechtzeitig über die Annullierung informiert hat oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die sie nicht beeinflussen konnte. Ein Streik des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie Piloten oder Kabinenpersonal, wird jedoch nicht als außergewöhnlicher Umstand angesehen. Der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 23. März 2021, Az.: C-28/20) hat klargestellt, dass innerbetriebliche Streiks die Airline nicht von ihrer Zahlungspflicht befreien.
"Ein innerbetrieblicher Streik wird nach aktueller Rechtssprechung nicht als 'außergewöhnlicher Umstand' im Sinne der Fluggastrechteverordnung angesehen."
Hintergrund: Fluggastrechteverordnung
Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 legt gemeinsame Regeln für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Falle der Nichtbeförderung und Annullierung oder großer Verspätung von Flügen fest. Sie gilt für Flüge, die in der EU starten, oder für Flüge in die EU mit einer EU-Fluggesellschaft.
Pauschalreisen: Der Reiseveranstalter ist Ihr Ansprechpartner
Wenn Ihr Flug Teil einer Pauschalreise ist – also Flug, Unterkunft und möglicherweise weitere Leistungen als Paket gebucht wurden – haben Sie einen entscheidenden Vorteil. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter Ihr primärer Ansprechpartner. Wenden Sie sich direkt an ihn und fordern Sie eine Lösung, sei es durch eine andere Airline oder spätere Flüge.
Reiseveranstalter sind auch bei Streiks für die Kosten verantwortlich, die Ihnen durch eine Verspätung entstehen. Dazu gehören beispielsweise Verpflegung, Unterkunft, Taxifahrten und Telefonate. Bleiben Sie im engen Kontakt mit Ihrem Veranstalter und bestehen Sie auf eine Übernachtungsmöglichkeit, wenn kein Ersatzflug am selben Tag möglich ist.
Bei einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr können Sie zudem den Reisepreis mindern. Zeigen Sie die Verspätung unverzüglich beim Reiseveranstalter an. Ab der fünften Stunde kann der Tagesreisepreis um 5 Prozent pro Stunde, bis zu einem Maximum von 20 Prozent, reduziert werden.
- 5 Stunden Verspätung: 5% Minderung des Tagesreisepreises
- 10 Stunden Verspätung: 10% Minderung des Tagesreisepreises
- 20 Stunden Verspätung: 20% Minderung des Tagesreisepreises (Maximalbetrag)
Was tun bei Streik des Sicherheitspersonals?
Eine kompliziertere Situation entsteht, wenn Reisende ihren Flug verpassen, weil sich die Sicherheitskontrollen verzögern. Diese Kontrollen fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei, die oft private Firmen damit beauftragt. Auf solche Verzögerungen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Daher können mögliche Ansprüche in diesem Fall nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden.
Hier kann es notwendig sein, sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die eigenen Rechte durchzusetzen. Die Situation unterscheidet sich deutlich von Streiks des Airline-eigenen Personals, da die Verantwortung bei einer anderen Instanz liegt.
Es ist immer ratsam, sich vor der Reise über die aktuellen Bedingungen und mögliche Streikwarnungen zu informieren. Eine gute Vorbereitung hilft, im Ernstfall schnell und richtig zu handeln.





