Mit der schrittweisen Einführung digitaler Stromzähler in deutschen Haushalten bis 2032 ändern sich auch die Abrechnungsmodalitäten. Viele Verbraucher erhalten neben ihrer gewohnten Stromrechnung möglicherweise eine zusätzliche Rechnung für den sogenannten Messstellenbetrieb. Dies betrifft alle Leistungen rund um den Stromzähler, von Einbau und Betrieb bis zur Wartung.
Wichtige Erkenntnisse
- Digitale Stromzähler können zu einer separaten Rechnung für den Messstellenbetrieb führen.
- In den meisten Fällen übernimmt der Stromlieferant diese Kosten über einen "All-Inclusive-Vertrag".
- Die jährlichen Kosten für digitale Zähler sind gesetzlich gedeckelt (25 Euro für moderne Messeinrichtungen, 30-110 Euro für intelligente Messsysteme).
- Prüfen Sie vor einem Anbieterwechsel die AGB, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden.
Der Wechsel zu digitalen Zählern und seine Folgen
Deutschland rüstet auf: Bis zum Jahr 2032 sollen alle alten analogen Ferraris-Zähler durch moderne digitale Geräte ersetzt werden. Diese neuen Zählertypen, bekannt als "moderne Messeinrichtungen" oder "Smart Meter", bieten detailliertere Verbrauchsinformationen. Doch der technologische Fortschritt bringt auch neue Fragen zur Abrechnung mit sich.
Der Messstellenbetrieb umfasst alle Dienstleistungen, die für den reibungslosen Betrieb Ihres Stromzählers notwendig sind. Dazu gehören der Einbau, die regelmäßige Wartung und die Behebung von Problemen. In der Regel ist der örtliche Netzbetreiber der sogenannte grundzuständige Messstellenbetreiber, der diese Aufgaben wahrnimmt.
Faktencheck: Digitale Zähler
- Moderne Messeinrichtungen (mME): Digitale Zähler, die den Verbrauch anzeigen, aber noch nicht vernetzt sind.
- Intelligente Messsysteme (iMSys): Sogenannte Smart Meter, die den Verbrauch nicht nur anzeigen, sondern auch sicher und automatisch an den Netzbetreiber übertragen können.
- Rollout-Pflicht: Der Einbau digitaler Zähler ist bis 2032 für alle Haushalte verpflichtend.
Wann eine separate Rechnung ins Haus flattert
Die gute Nachricht vorweg: In den meisten Fällen müssen Sie sich um eine separate Rechnung keine Sorgen machen. Üblicherweise ist der Messstellenbetrieb bereits in Ihrem Stromliefervertrag enthalten. Dies wird als "kombinierter Vertrag" oder "All-Inclusive-Vertrag" bezeichnet. Hierbei organisiert und verrechnet Ihr Stromlieferant die Kosten für den Zählerbetrieb direkt mit Ihnen.
Eine separate Rechnung vom Messstellenbetreiber erhalten Sie nur in bestimmten Situationen. Dies kann der Fall sein, wenn Sie sich aktiv für einen anderen Messstellenbetreiber entscheiden oder ein intelligentes Messsystem auf eigenen Wunsch installieren lassen. Auch wenn Ihr Stromliefervertrag den Messstellenbetrieb nicht explizit abdeckt, entsteht automatisch ein Vertrag mit dem grundzuständigen Messstellenbetreiber, sobald der neue Zähler eingebaut und in Betrieb genommen wird.
"Es ist entscheidend, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihres Stromliefervertrags genau zu prüfen. Nur dort erfahren Sie, ob Ihr Lieferant die Kosten für den Messstellenbetrieb übernimmt oder ob Sie eine separate Rechnung erwarten müssen."
Grundversorgung: Eine klare Regelung
Wer sich in der Grundversorgung befindet, hat es meist einfacher. Hier ist gesetzlich festgelegt, dass der Stromlieferant den Messstellenbetrieb organisiert und die Kosten über die Stromrechnung abrechnet. Eine zusätzliche Rechnung vom Messstellenbetreiber ist in der Grundversorgung die Ausnahme.
Die genauen Kosten und der Name des Messstellenbetreibers müssen im Grundversorgungsvertrag oder in der Vertragsbestätigung aufgeführt sein. Diese Messentgelte können entweder im festen Grundpreis enthalten sein oder als separater Posten ausgewiesen werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, in der Grundversorgung einen separaten Messstellenbetreiber zu beauftragen. In diesem Fall bietet der Grundversorger einen Vertrag ohne Messstellenbetrieb an, und Sie erhalten eine eigene Rechnung vom gewählten Betreiber.
Hintergrund: Sonderkündigungsrecht
Ändert Ihr Stromanbieter seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und rechnet den Messstellenbetrieb künftig nicht mehr ab, haben Sie unter Umständen ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die AGB bereits von vornherein festlegen, dass der Messstellenbetrieb bei neuen Zählern nicht vom Lieferanten übernommen wird.
Kosten und Vergleichsmöglichkeiten
Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich gedeckelt. Für moderne Messeinrichtungen (digitale Stromzähler) beträgt die jährliche Obergrenze 25 Euro brutto. Bei intelligenten Messsystemen (Smart Meter) liegen die jährlichen Kosten für Privathaushalte zwischen 30 und 110 Euro. Diese Deckelungen gelten, solange der grundzuständige Messstellenbetreiber die Leistungen erbringt.
Beauftragen Sie einen wettbewerblichen, also externen Messstellenbetreiber, entfallen diese gesetzlichen Kostenbegrenzungen. Dann können die Preise variieren und potenziell höher ausfallen.
Herausforderung beim Tarifvergleich
Die unterschiedlichen Abrechnungsmodelle erschweren den Vergleich von Stromtarifen. Aktuell bieten viele Vergleichsportale noch keine spezifischen Filter oder Informationen zu diesem Thema an. Es ist daher ratsam, bei einem geplanten Anbieterwechsel proaktiv die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des potenziellen neuen Anbieters zu prüfen oder direkt beim Kundenservice nachzufragen, wie der Messstellenbetrieb verrechnet wird.
Die Verbraucherzentralen stehen hierbei beratend zur Seite und können helfen, die komplexen Vertragskonstellationen zu durchschauen und eine fundierte Entscheidung zu treffen. Achten Sie stets darauf, dass Sie nicht versehentlich doppelt für den Messstellenbetrieb bezahlen, falls Sie von einem All-Inclusive-Vertrag zu einem Modell mit separater Abrechnung wechseln.
- Prüfen Sie die AGB: Vor Vertragsabschluss immer die Bedingungen zum Messstellenbetrieb einsehen.
- Direkt nachfragen: Bei Unklarheiten den Stromanbieter kontaktieren.
- Vergleichsportale nutzen: Achten Sie auf Hinweise zur Abrechnung des Messstellenbetriebs.
Die Umstellung auf digitale Stromzähler ist ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende. Mit dem richtigen Wissen über die Abrechnungsmodelle können Verbraucher sicherstellen, dass sie transparent und fair für ihren Stromverbrauch und die damit verbundenen Dienstleistungen bezahlen.





