Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine weitreichende Entscheidung getroffen, die Tausende von Riester-Sparern in Deutschland betrifft. Eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG, die eine einseitige Kürzung des Rentenfaktors ermöglichte, wurde für unwirksam erklärt. Dieses Urteil vom 10. Dezember 2025 bestätigt die Auffassung der Verbraucherzentralen und könnte weitreichende Folgen für ähnliche Verträge anderer Versicherer haben.
Wichtigste Erkenntnisse
- Der BGH erklärte eine Allianz-Klausel zur Rentenfaktorkürzung für unwirksam.
- Ähnliche Klauseln anderer Versicherer werden ebenfalls angefochten.
- Der Rentenfaktor bestimmt die Rentenhöhe pro 10.000 Euro Kapital.
- Verbraucher können sich gegen bereits erfolgte Kürzungen wehren.
- Verbraucherzentralen fordern eine Reform der Altersvorsorge.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs und seine Hintergründe
Der Bundesgerichtshof bestätigte ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Januar 2025. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG geklagt. Der Kern des Problems war eine Vertragsklausel, die dem Versicherer erlaubte, den Rentenfaktor einseitig zu senken, ohne eine entsprechende Verpflichtung zur Erhöhung bei besseren Bedingungen.
Die Richter stellten klar, dass eine solche Klausel allein den Interessen des Versicherers diene. Eine Absenkung der Rentenhöhe ist zwar grundsätzlich nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz möglich. Allerdings muss der Versicherer sich im Gegenzug verpflichten, die Rente wieder anzuheben, wenn die Gründe für die Kürzung wegfallen. Eine freiwillige Zusage des Versicherers reicht hierfür nicht aus; diese Verpflichtung muss sich aus den Versicherungsbedingungen ergeben.
Faktencheck: Allianz-Klausel
Die unwirksame Klausel der Allianz lautete sinngemäß: Der Versicherer ist berechtigt, die monatliche Rente herabzusetzen, wenn unvorhersehbare Umstände wie eine stark erhöhte Lebenserwartung oder sinkende Kapitalanlagerenditen die Rentenzahlungen auf Dauer gefährden. Eine entsprechende Verpflichtung zur Erhöhung war nicht enthalten.
Landgerichte Köln und Berlin folgen der Linie
Bereits vor dem BGH-Urteil hatten andere Gerichte ähnliche Klauseln für unwirksam erklärt. Das Landgericht Köln entschied in einem Verfahren gegen die Zurich Deutscher Herold (Az: 26 O 12/22), dass eine nachträgliche Absenkung des Rentenfaktors in einem laufenden Vertragsverhältnis nicht zulässig ist. Obwohl die Zurich zunächst Berufung einlegte, zog sie diese später zurück. Damit wurde das Urteil rechtskräftig.
Auch das Landgericht Berlin schloss sich am 30. April 2025 der Entscheidung des OLG Stuttgart an (Az.: 4 O 177/23). Hier ging es ebenfalls um eine fondsgebundene Riester-Rentenversicherung der Allianz Lebensversicherung. Diese Urteile zeigen eine klare Tendenz der Rechtsprechung zugunsten der Verbraucher.
Was bedeutet der Rentenfaktor für Ihre Rente?
Der Rentenfaktor ist eine entscheidende Größe bei Rentenversicherungen. Er legt fest, wie viel monatliche Rente Sie pro 10.000 Euro angespartem Kapital erhalten. Ein niedrigerer Rentenfaktor bedeutet somit eine geringere Auszahlung.
Beispiele für Rentenkürzungen
- Zurich-Fall: Der Rentenfaktor sank von 37,34 Euro auf 27,97 Euro pro 10.000 Euro Kapital. Dies entsprach einer Kürzung um etwa ein Viertel.
- Allianz-Fall: Einem Verbraucher wurde 2006 ein Rentenfaktor von 38,74 Euro versprochen. Dieser wurde auf 30,84 Euro gekürzt, was einer Reduzierung um rund 20 Prozent entspricht.
Solche Kürzungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Altersvorsorge der Betroffenen. Viele Sparer verlassen sich auf die ursprünglich versprochenen Rentenhöhen. Die plötzliche Reduzierung kann die finanzielle Planung im Ruhestand stark beeinflussen.
Laufende Verfahren und betroffene Versicherer
Die Verbraucherzentrale NRW führt weitere Verfahren gegen andere große Versicherer. Gegen die Zurich läuft eine Verbandsklage vor dem Oberlandesgericht Köln. Dort geht es ebenfalls um Klauseln, die dem Versicherer das Recht zur Kürzung des Rentenfaktors einräumen. Eine Entscheidung in diesem Fall wird im Frühjahr 2026 erwartet, nachdem ein ursprünglich für Dezember 2025 geplanter Verkündungstermin abgesagt wurde, um den Fall erneut zu verhandeln.
Auch gegen die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) wurden Klagen eingereicht. Diese Unternehmen hatten ebenfalls Kundenansprüche aufgrund ähnlicher Klauseln gekürzt. Die Verbraucherzentrale NRW mahnte beide Unternehmen ab, und da keine Unterlassungserklärung abgegeben wurde, wird nun der Klageweg beschritten.
„Die Urteile des BGH und der Landgerichte senden ein klares Signal an die Versicherer: Einseitige Benachteiligung der Verbraucher wird nicht toleriert. Wir setzen uns weiterhin dafür ein, dass die Altersvorsorge fair und transparent gestaltet wird.“
– Vertreter der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Die genaue Anzahl der Verträge mit derartigen Treuhänderklauseln ist derzeit unbekannt. Die Verbraucherzentralen vermuten, dass eine sechs- oder sogar siebenstellige Zahl von Sparern betroffen sein könnte. Dies betrifft fondsgebundene Verträge in der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen), Riester-Renten und private fondsgebundene Rentenversicherungen.
Hintergrund: Klassische Rentenversicherungen
Bei klassischen Rentenversicherungen, die von Anfang an eine in Euro und Cent garantierte Rente vorsehen, spielt der Rentenfaktor eine untergeordnete Rolle. Hier wird die Rentenhöhe bereits bei Vertragsabschluss durch einen fixen Garantiezinssatz festgelegt. Die aktuellen Verfahren betreffen primär fondsgebundene Produkte mit variablen Rentenfaktoren.
Was können betroffene Verbraucher jetzt tun?
Für Versicherungsnehmer, deren Rentenfaktor in der Vergangenheit aufgrund ähnlicher Klauseln gekürzt wurde, ist kein sofortiges Handeln erforderlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich gegen diese Rentenkürzungen zu wehren. Dies gilt auch für Verträge, die sich bereits in der Rentenphase befinden.
Die Verbraucherzentralen stellen hierfür Musterbriefe zur Verfügung. Mit diesen können Sie Ihren Versicherer auffordern, die Kürzung rückgängig zu machen und die ursprünglich vereinbarte Rente zu zahlen. Es ist ratsam, die eigenen Vertragsbedingungen genau zu prüfen und sich bei Unsicherheiten an eine Verbraucherzentrale zu wenden.
Riester-Rente in der Kritik: Forderung nach Alternativen
Die Beschwerden über die Riester-Rente reißen bei den Verbraucherzentralen seit Jahren nicht ab. Oft verschwinden große Teile der Sparbeiträge und staatlichen Zulagen durch hohe Provisionen, Abschluss- und Verwaltungskosten. Die Verbraucherzentralen haben in der Vergangenheit immer wieder rechtswidrige Praktiken aufgedeckt, die jedoch nur die Spitze des Eisbergs darstellen.
Das Verhalten der Anbieter von Riester-Sparverträgen geht direkt zulasten der Altersvorsorge der Sparer. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine grundlegende Reform der privaten Altersvorsorge. Wenn die Politik an einer kapitalmarktgestützten Rente festhalten möchte, müssen die Interessen der Verbraucher im Mittelpunkt stehen.
Die Forderung der Verbraucherzentralen ist klar: Ein standardisiertes Basisprodukt für die private Altersvorsorge, das transparent, kostengünstig und verbraucherfreundlich ist. Dies soll sicherstellen, dass Sparer tatsächlich von ihrer Altersvorsorge profitieren und nicht durch undurchsichtige Klauseln oder hohe Kosten benachteiligt werden.
Umfrage zur Riester-Rente
Immer mehr Riester-Sparer treten in den Ruhestand ein. Die Umwandlung in eine lebenslange Rente zeigt, was am Ende für die Altersvorsorge übrig bleibt. Die Verbraucherzentralen sammeln weiterhin Erfahrungsberichte, um die Situation der Riester-Sparer umfassend zu dokumentieren und politische Forderungen zu untermauern.





