Der Amazon Dash Button, einst als innovative Lösung für den täglichen Einkauf gefeiert, wurde in Deutschland endgültig als rechtswidrig eingestuft. Das Oberlandesgericht München hat die Berufung von Amazon gegen ein früheres Urteil des Landgerichts zurückgewiesen. Damit ist klar: Die Funktionsweise des Buttons verstieß gegen grundlegende Verbraucherschutzrechte.
Wichtige Erkenntnisse
- Amazon Dash Button verstieß gegen Informationspflichten.
- Kunden wurden nicht ausreichend über Preis und Produkt informiert.
- AGB-Klausel zur Preis- und Produktänderung war unzulässig.
- Der Button wies nicht auf eine Zahlungspflicht hin.
- Verkauf des Dash Buttons in Deutschland weitgehend eingestellt.
Das Urteil des OLG München: Ein Sieg für den Verbraucherschutz
Das Oberlandesgericht München bestätigte die Einschätzung, dass Amazon Kunden vor dem Absenden einer Bestellung nicht ausreichend über den genauen Preis und die tatsächlich bestellte Ware informierte. Diese wichtigen Details wurden erst nach dem Drücken des Buttons an die App gesendet, also nach der eigentlichen Bestellung. Dies widerspricht den gesetzlichen Anforderungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte Amazon aufgrund dieser Mängel verklagt und damit einen wichtigen Erfolg für die Rechte der Konsumenten erzielt. Das Urteil des OLG München ist nun rechtskräftig, da eine Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen und eine Nichtzulassungsbeschwerde von Amazon zurückgewiesen wurde.
Faktencheck Dash Button
- Einführung: Ursprünglich gedacht für schnelle Nachbestellungen im Haushalt.
- Funktionsweise: Per Knopfdruck wurde eine Bestellung über WLAN ausgelöst.
- Kritikpunkt: Mangelnde Transparenz bei Preis und Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung.
- Rechtliche Grundlage: Gesetzliche Informationspflichten im Online-Handel.
Mangelnde Transparenz bei Preis und Produkt
Ein zentraler Kritikpunkt war die fehlende Transparenz bezüglich des Preises und des konkreten Produkts zum Zeitpunkt der Bestellung. Kunden, die den Dash Button drückten, wussten nicht immer genau, zu welchem Preis oder in welcher Variante das Produkt geliefert wird. Amazon behielt sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sogar vor, einen anderen Preis zu verlangen oder eine andere Ware zu liefern als ursprünglich vom Nutzer ausgewählt.
Diese AGB-Klausel, die Amazon in den „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“ verankert hatte, bewertete das Oberlandesgericht als unzulässig. Kunden müssen vor dem Kauf alle relevanten Informationen erhalten, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies ist ein grundlegendes Prinzip des Verbraucherschutzes.
„Wir stehen Innovationen immer aufgeschlossen gegenüber“, stellt Verbraucherzentralenvorstand Wolfgang Schuldzinski klar: „Wenn die Innovation aber darin besteht, Verbraucher zu benachteiligen und ihnen einen Preisvergleich zu erschweren, gehen wir – wie in diesem Fall – mit allen Mitteln dagegen vor.“
Fehlender Hinweis auf Zahlungspflicht
Ein weiterer entscheidender Mangel war das Fehlen eines klaren Hinweises auf die Zahlungspflicht direkt auf dem Dash Button. Bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass der Kunde unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung deutlich darauf hingewiesen wird, dass er eine zahlungspflichtige Bestellung auslöst. Dieser sogenannte „Button-Lösung“ sollte sicherstellen, dass Verbraucher nicht ungewollt Verträge eingehen.
Der Dash Button erfüllte diese Anforderung nicht. Ein einfacher Knopfdruck löste eine Bestellung aus, ohne dass der Kunde direkt am Button über die finanziellen Konsequenzen informiert wurde. Dies konnte zu Verwirrung und unerwarteten Kosten führen.
Hintergrund: Die Button-Lösung
Die sogenannte „Button-Lösung“ wurde 2012 in Deutschland eingeführt, um Verbraucher im Online-Handel besser zu schützen. Sie schreibt vor, dass der Bestellbutton oder der Link, der zur zahlungspflichtigen Bestellung führt, klar und unmissverständlich mit Wörtern wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer vergleichbaren, eindeutigen Formulierung beschriftet sein muss. Ziel ist es, den Verbraucher vor ungewollten Vertragsabschlüssen zu bewahren.
Konsequenzen und Amazons Reaktion
Die Entscheidung des OLG München hat weitreichende Konsequenzen für Amazon. Das Unternehmen hat den Verkauf der Dash Buttons in Deutschland inzwischen weitgehend eingestellt. Dies zeigt, dass rechtliche Schritte von Verbraucherschutzorganisationen erfolgreich sein können und Unternehmen dazu zwingen, ihre Geschäftspraktiken anzupassen.
Der Fall des Dash Buttons unterstreicht die Bedeutung klarer und transparenter Informationen im Online-Handel. Verbraucher müssen jederzeit wissen, was sie kaufen, zu welchem Preis und welche Verpflichtungen sie eingehen. Innovationen sind willkommen, dürfen aber nicht auf Kosten der Verbraucherrechte gehen.
Was bedeutet das für Verbraucher?
- Mehr Sicherheit: Das Urteil stärkt die Rechte der Verbraucher im Online-Handel.
- Klare Informationen: Online-Händler müssen vor Vertragsabschluss alle wesentlichen Informationen bereitstellen.
- Button-Lösung: Die Einhaltung der Button-Lösung ist weiterhin verpflichtend.
- Vorsicht bei AGB: Allgemeine Geschäftsbedingungen können unzulässige Klauseln enthalten, die angefochten werden können.
Dieses Urteil sendet ein klares Signal an alle Online-Händler: Verbraucherschutz hat Vorrang. Die Bequemlichkeit einer Bestellung darf nicht dazu führen, dass grundlegende Informationspflichten missachtet werden. Es ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass der digitale Handel fair und transparent bleibt.





