Die Hoffnungen vieler Tesla-Fahrer auf eine baldige EU-weite Freigabe des teilautonomen Fahrsystems FSD Supervised haben einen Dämpfer erhalten. Eine Abstimmung im zuständigen Fachausschuss der EU, dem „Technical Committee – Motor Vehicles“ (TCMV), findet im Oktober nicht statt. Dies deutet auf eine weitere Verzögerung für die Technologie hin, die in einigen EU-Ländern bereits genehmigt ist.
Wichtige Erkenntnisse
- Der TCMV-Fachausschuss plant keine Abstimmung über FSD Supervised im Oktober.
- Eine EU-weite Freigabe könnte sich bis Dezember oder darüber hinaus verschieben.
- Mehrere EU-Länder haben FSD Supervised bereits national genehmigt, darunter die Niederlande und Tschechien.
- Deutschland und Frankreich warten auf eine EU-weite Regelung.
- Ein Vorschlag zur Erhöhung der Distanz für die „Herbeirufen“-Funktion wird bei der UNECE diskutiert.
Keine Abstimmung im Oktober
Der Fachausschuss TCMV hat den Entwurf der Tagesordnung für seine Sitzung am 6. Oktober bekannt gegeben. Darin ist lediglich eine Fortsetzung der Diskussion über den Vorstoß in den Niederlanden vorgesehen. Eine Abstimmung über die EU-weite Freigabe von FSD Supervised ist nicht geplant.
Rechtlich wäre eine kurzfristige Änderung der Tagesordnung und die Vorlage eines Durchführungsbeschlusses zwar möglich. Aktuell gibt es jedoch keine Anzeichen dafür. Dies verschiebt eine mögliche Abstimmung voraussichtlich auf die nächste reguläre Sitzung im Dezember.
Faktencheck
Der TCMV ist der „Technical Committee – Motor Vehicles“, ein Fachausschuss der Europäischen Kommission, der für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und deren Systemen in der EU zuständig ist.
Enttäuschung bei Tesla-Fahrern
Die Nachricht sorgt in der Tesla-Community für Enttäuschung. Auch Tesla-Chef Elon Musk äußerte sich auf X (ehemals Twitter) kurz mit einem „Seufz“. Die Hoffnungen auf eine schnelle Freigabe waren zuvor durch Mitteilungen von Tesla Europe und der finnischen Verkehrsbehörde Traficom genährt worden, die eine Abstimmung im Oktober in Aussicht gestellt hatten.
Die Verzögerung bedeutet, dass Tesla-Besitzer in vielen Ländern weiterhin auf die Nutzung der erweiterten Fahrassistenzfunktionen warten müssen, obwohl die Technologie in anderen Regionen bereits im Einsatz ist.
Nationale Genehmigungen schreiten voran
Trotz der Verzögerung auf EU-Ebene genehmigen immer mehr einzelne EU-Staaten den Gebrauch von FSD Supervised. Die Niederlande erteilten die vorläufige EU-Typgenehmigung bereits am 10. April 2026. Es folgten Litauen und Estland im Mai.
Im Juni kamen Dänemark und Belgien hinzu. Zuletzt haben Slowenien am 8. September und Tschechien am 21. September die Nutzung von FSD Supervised zugelassen. Dies zeigt, dass die Technologie auf nationaler Ebene zunehmend Akzeptanz findet, während der EU-weite Konsens noch aussteht.
Hintergrund: UN-Regelung Nr. 171
Die niederländische FSD-Genehmigung basiert hauptsächlich auf der UN-Regelung Nr. 171, die Vorschriften für automatische Lenksysteme enthält, ergänzt durch Ausnahmen nach Artikel 39. Diese Regelung ist entscheidend für die Zulassung von Fahrassistenzsystemen in Europa.
Deutschland und Frankreich warten ab
Die bevölkerungsreichsten EU-Länder, Deutschland und Frankreich, verfolgen eine abwartende Haltung. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) prüft zwar die technischen Fähigkeiten von Teslas FSD-System. Das Bundesverkehrsministerium möchte jedoch die Abstimmung über eine EU-weite Genehmigung abwarten.
Deutsche Tesla-Fahrer, die an FSD interessiert sind, setzen ihre Hoffnungen daher auf eine baldige Entscheidung in Brüssel. Eine negative Entscheidung des Fachausschusses könnte die Möglichkeit einer Ausweitung der niederländischen Genehmigung auf andere Staaten wie Deutschland erschweren.
„Die europäische Harmonisierung im Bereich autonomes Fahren ist ein komplexer Prozess. Nationale Vorreiter zeigen, dass die Technologie bereit ist, aber die regulatorischen Rahmenbedingungen brauchen Zeit.“
Bestandsschutz bei Software-Funktionen
Beobachter fragen sich, welche Auswirkungen eine EU-weite Ablehnung auf bereits national genehmigte Systeme hätte. Für Funktionen, die ab Werk ausgeliefert werden, könnte Bestandsschutz gelten. Da FSD jedoch per Software aktiviert wird, ist die genaue rechtliche Lage bei einer möglichen Ablehnung unklar.
„Herbeirufen“-Funktion: Mehr Distanz in Sicht?
Eine weitere Entwicklung betrifft die „Herbeirufen“-Funktion von Tesla, auch bekannt als Remote Control Parking (RCP). Derzeit ist diese Funktion in Europa nur begrenzt nutzbar, da der Nutzer maximal sechs Meter vom Fahrzeug entfernt stehen darf. In der Praxis ist dies aufgrund der GPS-Ungenauigkeit oft nur direkt neben dem Fahrzeug effektiv.
Im Gegensatz dazu können Tesla-Besitzer in den USA ihr Fahrzeug aus bis zu 100 Metern Entfernung herbeirufen, wodurch es autonom Parkplätze überqueren kann. Ein Vorschlag der UNECE (United Nations Economic Commission for Europe) sieht nun eine Erweiterung des zulässigen Abstands auf 15 Meter vor. Dies wäre zwar immer noch weit entfernt von den US-Möglichkeiten, würde aber einen spürbaren Unterschied für europäische Nutzer bedeuten.
- Aktueller Abstand in Europa: Maximal 6 Meter
- Vorgeschlagener Abstand der UNECE: 15 Meter
- Abstand in den USA: Bis zu 100 Meter
Diese Änderungen könnten die praktische Anwendbarkeit der „Herbeirufen“-Funktion in Europa deutlich verbessern, auch wenn die vollständige Funktionalität wie in den USA noch auf sich warten lässt.





