Das Oberlandesgericht Celle hat einen entscheidenden Beschluss der Volkswagen-Aktionäre für unwirksam erklärt. Es geht um den Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die Aufarbeitung des Skandals haben.
Wichtige Erkenntnisse
- OLG Celle erklärt VW-Aktionärsbeschluss zu Stadler-Vergleich für unwirksam.
- Klage von Anlegern wegen mangelnder Transparenz erfolgreich.
- Informationen zu Stadlers Vermögen auf Hauptversammlung unzureichend.
- Rupert Stadler sollte 4,1 Millionen Euro zahlen, Schaden auf 300 Millionen Euro beziffert.
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weitere Rechtsmittel möglich.
Gericht kippt Beschluss wegen Transparenzmängeln
Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle gab einer Klage von Anlegern statt. Diese hatten die Beschlüsse der Volkswagen-Hauptversammlung zu den Haftungsvergleichen als nichtig angesehen. Ein Hauptkritikpunkt war die fehlende Transparenz und unzureichende Informationen, insbesondere zu den Vermögensverhältnissen der beteiligten Manager.
Das Gericht bemängelte, dass die Aktionäre nicht ausreichend über das Vermögen von Rupert Stadler informiert wurden. Es war nicht ersichtlich, in welchem Umfang mögliche Haftungsansprüche durch sein persönliches Vermögen gedeckt gewesen wären. Auch der Aufsichtsrat schien nicht über alle nötigen Kenntnisse verfügt zu haben.
Faktencheck: Rupert Stadler und der Dieselskandal
- Zugerechneter Schaden: Rund 300 Millionen Euro
- Vorgesehener Eigenbeitrag im Vergleich: 4,1 Millionen Euro
- Verurteilung: Seit Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs
Hintergrund des Haftungsvergleichs
Im Jahr 2021 hatte der Volkswagen-Aufsichtsrat nach jahrelanger Prüfung einen Vergleich mit ehemaligen Topmanagern und deren Managerhaftpflicht-Versicherern geschlossen. Die Gesamtsumme belief sich auf über 288 Millionen Euro. Neben Rupert Stadler war auch der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn betroffen, der 11,2 Millionen Euro zahlen sollte.
Im Gegenzug wurden die Manager von weiteren Ansprüchen freigestellt. Die Hauptversammlung hatte diese Vereinbarungen damals mit großer Mehrheit gebilligt. Doch Kapitalanlegerschutzvereinigungen sahen die Beschlüsse als ungültig an und zogen vor Gericht.
„Wer den Eigenbeitrag mit der Leistungsfähigkeit begründet, muss den Aktionären aber entweder die tragfähige Tatsachengrundlage nennen oder offen sagen, dass eine solche Grundlage nicht ermittelt wurde.“
Der Weg durch die Instanzen
Zunächst hatten das Landgericht Hannover und das OLG Celle die Klage der Anleger abgewiesen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob dieses Urteil jedoch am 30. September 2025 in wesentlichen Punkten auf. Er verwies die Haftungsvergleiche zur erneuten Prüfung zurück nach Celle.
Die Richter in Celle haben nun den Fall Stadler neu bewertet. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Informationen zu den Vermögensverhältnissen auf der Hauptversammlung nicht ausreichten. Volkswagen hatte den geringen Eigenbeitrag Stadlers mit dessen angeblich begrenzter finanzieller Leistungsfähigkeit begründet.
Der Dieselskandal: Eine kurze Chronologie
Der Skandal um manipulierte Abgastests bei Dieselfahrzeugen kam im September 2015 ans Licht. Volkswagen räumte in den USA falsche Testergebnisse ein. Wenige Tage später trat Martin Winterkorn zurück. Der Konzern beziffert die Kosten des Skandals auf rund 33 Milliarden Euro.
Auswirkungen auf andere Vergleiche und weitere Schritte
Das Urteil des OLG Celle ist noch nicht rechtskräftig. Volkswagen hat bereits angekündigt, die Auffassung des Gerichts nicht zu teilen. Der Konzern will sich weiterhin verteidigen und sämtliche Rechtsmittel prüfen. Eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof bleibt eine Option.
Die Entscheidung über den Haftungsvergleich mit Martin Winterkorn steht noch aus. Dieser Teil des Verfahrens wurde abgetrennt und wird gesondert behandelt. Auch gegen die neu abgestimmten Vergleiche mit Winterkorn und den Versicherern vom 18. Juni gibt es bereits weitere Klagen.
Verhandlungen mit Stadler über neuen Vergleich
Der Vergleich mit Rupert Stadler wurde von Volkswagen nicht erneut zur Abstimmung gestellt. Ein Großteil seines Eigenbeitrags sollte aus einer Abfindung stammen. Diese war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass alle Strafverfahren gegen ihn ohne Schuldspruch enden.
Da Rupert Stadler jedoch seit Dezember 2025 rechtskräftig wegen Betrugs verurteilt ist, entfiel diese Grundlage. Volkswagen und Audi haben daher Verhandlungen über einen neuen Haftungsvergleich mit Stadler aufgenommen. Eine Einigung ist derzeit aber nicht absehbar.
Die gesamte Situation zeigt, dass die juristische Aufarbeitung des Dieselskandals noch immer nicht abgeschlossen ist. Die Entscheidungen der Gerichte haben weiterhin große Bedeutung für die beteiligten Parteien und die Aktionäre.





