Ein schneller Internetzugang ist in der heutigen Zeit unverzichtbar. Glasfasertechnologie verspricht hier die höchsten Geschwindigkeiten und Stabilität. Doch beim Abschluss eines Glasfaservertrags gibt es viele Details zu beachten. Verbraucher sollten sich umfassend informieren, um Fallstricke zu vermeiden und die richtige Wahl für ihr Zuhause zu treffen.
Wichtige Punkte auf einen Blick
- Vorsicht bei Haustürvertretern: Verträge nicht überstürzt unterzeichnen.
- Echter Glasfaser-Anschluss (FTTH) ist zukunftssicher.
- Routerwahl: Recht auf ein eigenes Gerät nutzen.
- Kosten: Anschluss- und Nutzungsverträge genau prüfen.
- Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen beachten.
Warum Glasfaser die Zukunft ist
Die Anforderungen an Internetverbindungen steigen kontinuierlich. Anwendungen wie hochauflösendes Streaming, Cloud-Dienste und Videotelefonie im Homeoffice benötigen immer mehr Bandbreite. Herkömmliche Anschlüsse über VDSL oder Kabelnetz stoßen hier oft an ihre Grenzen. VDSL-Geschwindigkeiten hängen stark von der Leitungslänge ab, während Kabelanschlüsse unter der sogenannten „Shared Medium Problematik“ leiden, bei der sich viele Haushalte eine Leitung teilen.
Glasfaser bietet hier eine zukunftssichere Lösung. Die optischen Fasern übertragen Daten mit Lichtgeschwindigkeit und sind nahezu unempfindlich gegenüber äußeren Störungen oder der Entfernung zum Verteilerkasten. Wer heute eine Entscheidung für einen Internetanschluss trifft, sollte die Bandbreitenanforderungen von morgen berücksichtigen.
Faktencheck Bandbreite
- Vor 20 Jahren reichten 1-2 Mbit/s meist aus.
- Heute benötigen Haushalte oft 50-100 Mbit/s oder mehr für reibungslose Nutzung.
- Ein Glasfaseranschluss kann die Immobilienwerte steigern.
Echter Glasfaser-Anschluss: Was bedeutet FTTH?
Nicht jeder Anschluss, der als „Glasfaser“ beworben wird, ist auch ein echter Glasfaser-Anschluss bis ins Haus oder die Wohnung. Vertriebsmitarbeiter nutzen oft Marketingbegriffe wie „Kabel-Glasfaser“ oder „Koax-Glasfaser-Technologie“, um herkömmliche Kabelanschlüsse zu verkaufen. Hier ist Vorsicht geboten.
Ein echter Glasfaser-Anschluss wird als Fiber to the Home (FTTH) bezeichnet. Das bedeutet, die Glasfaserleitung reicht direkt bis in Ihre Wohnung. Andere Anschlussarten wie Fiber to the Curb (FTTC) oder Fiber to the Building (FTTB) nutzen Glasfaser nur bis zu einem Verteilerkasten am Straßenrand oder bis in den Keller des Gebäudes. Von dort wird die Verbindung über langsamere Kupferkabel fortgesetzt, was die Geschwindigkeit erheblich reduziert.
„Fragen Sie immer nach, ob es sich um einen echten Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung handelt. Nur FTTH ist die zukunftssicherste Art der Internetverbindung.“
Unterschiede bei Glasfaser-Standards: AON und GPON
Es gibt zwei Hauptstandards für Glasfaser-Netzwerke:
- Active Optical Network (AON): Hier hat jede Wohnung eine separate Glasfaserleitung bis zum Schaltkasten am Straßenrand. Dies ist vergleichbar mit der Verkabelung von Telefonanschlüssen.
- Gigabit Passive Optical Network (GPON): Bei GPON führt eine einzige Glasfaserleitung ins Gebäude, an die dann alle Wohnungen angeschlossen sind. Dies ähnelt der Struktur von Kabelanschlüssen.
Beide Standards bieten hohe Geschwindigkeiten, die Architektur des Netzes unterscheidet sich jedoch in der Verteilung.
Der Weg zum Glasfaser-Anschluss: Ausbau und Kosten
Der Glasfaser-Ausbau erfolgt in der Regel in mehreren Schritten. Oft beginnt es mit einer Nachfragebündelung, bei der ein Anbieter Vorverträge sammelt. Erst wenn ein bestimmter Prozentsatz der Haushalte (oft 30-40 Prozent) zugestimmt hat, wird der Ausbau überhaupt erst beschlossen.
Die Kosten für einen Glasfaser-Anschluss können variieren. Man unterscheidet zwischen dem Anschlussvertrag (für den Bau des Anschlusses) und dem Nutzungsvertrag (für den Betrieb des Internetdienstes). Viele Anbieter bieten Kombiverträge an, bei denen die Anschlusskosten (die sonst 500 bis 1000 Euro betragen können) entfallen, wenn man einen Nutzungsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren abschließt. Dies ist oft die günstigere Variante.
Hintergrund: Open Access
Ob Sie zwischen mehreren Glasfaser-Anbietern wählen können, hängt vom sogenannten „Open Access“ ab. Oft vermarkten Anbieter, die das Netz bauen, es in den ersten Jahren exklusiv selbst. Später kann es anderen Anbietern zur Verfügung gestellt werden, die Konditionen sind aber nicht immer attraktiv.
Bandbreite und Tarifwahl: Was ist wirklich nötig?
Anbieter werben oft mit extrem hohen Download-Bandbreiten. Doch für eine moderne Internetnutzung sind auch hohe Upload-Raten entscheidend, besonders bei Homeoffice-Tätigkeiten, Cloud-Nutzung oder Videotelefonie. Eine Bandbreite von 100-400 Mbit/s reicht für die meisten Familienhaushalte mit Homeoffice und mehreren Internetnutzern aus. Bandbreiten von 500 Mbit/s bis 1 Gbit/s sind derzeit eher für Firmen interessant.
Unser Tipp: Wählen Sie im Zweifelsfall einen etwas niedrigeren Tarif. Ein Upgrade auf eine höhere Bandbreite ist bei den meisten Anbietern auch während der Vertragslaufzeit möglich. Ein Downgrade hingegen ist oft erst zum Ende der Mindestvertragslaufzeit machbar.
Haustürgeschäfte und Router-Wahl: Worauf achten?
Seien Sie bei Haustürvertretern besonders vorsichtig. Lassen Sie sich immer einen Dienstausweis zeigen und prüfen Sie die Aussagen kritisch. Es kommt vor, dass Vertreter überteuerte Verträge oder ungewollte Optionen verkaufen. Lassen Sie sich Prospekte geben und informieren Sie sich in Ruhe über das Internet. Oft gibt es dort sogar bessere Angebote oder Boni.
Ein Vorwand, um Ihre Wohnung zu betreten, ist oft der Wunsch, Ihren Router anzuschauen. Sie sind nicht verpflichtet, jemanden in Ihre Wohnung zu lassen. Kriminelle nutzen solche Vorwände, um sich Zugang zu verschaffen.
Ihr Recht auf Router-Wahl
Beim Glasfaser-Anschluss haben Sie das Recht, Ihren eigenen Router zu verwenden. Anbieter versuchen oft, Ihnen ihre Mietgeräte anzubieten. Diese können jedoch auf lange Sicht teurer sein als der Kauf eines eigenen Geräts. Beachten Sie, dass Sie für Glasfaser einen speziellen Glasfaser-Router mit integriertem Modem (ONT) benötigen. Bestehende VDSL- oder Kabelrouter können nur in Kombination mit einem separaten Glasfaser-Modem weitergenutzt werden.
- ONT vom Anbieter, eigenen Router nutzen: Der Anbieter stellt ein Glasfaser-Modem (ONT) zur Verfügung. Ihr alter Router wird dann über ein Netzwerkkabel mit dem WAN-Anschluss des ONT verbunden.
- Glasfaser-Router: Es gibt Router mit integriertem Glasfaser-Modem (z.B. Fritzbox Fiber). Der Markt für diese Geräte wächst.
Vertragsfallen und Widerrufsrecht
Achten Sie auf versteckte Kostenfallen in Verträgen. Einheitspreise können sich nach wenigen Monaten drastisch erhöhen. Bei Koppelverträgen mit Stromanbietern sollten Sie genau prüfen, ob sich der vermeintliche Kombirabatt wirklich lohnt.
Wenn Sie einen Glasfaser-Vertrag an der Haustür, am Telefon oder im Internet abschließen, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dies gilt auch für Verkaufsstände außerhalb von Geschäftsräumen. Bei Verträgen, die direkt in einem Ladengeschäft geschlossen werden, entfällt dieses Recht jedoch. Sollten die Angaben in der Auftragsbestätigung von dem abweichen, was Ihnen versprochen wurde, widerrufen Sie den Vertrag umgehend.
Die Vertragslaufzeit beginnt in der Regel zwei Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung, nicht erst mit der tatsächlichen Schaltung des Anschlusses. Prüfen Sie auch, was passiert, wenn der Ausbau nicht zustande kommt. Wird der Vorvertrag automatisch storniert oder nur „auf Eis gelegt“?
Haftung bei Schäden und Inhouse-Verkabelung
Entstehen beim Bau des Glasfaser-Anschlusses Schäden in Ihrem Keller, haftet in der Regel das Telekommunikationsunternehmen, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Dokumentieren Sie Schäden immer mit Fotos und melden Sie diese sofort.
Die Verkabelung vom Keller in die Wohnung (Inhouse-Verkabelung) ist bei kleineren Häusern oft im Angebot des Anbieters enthalten, meist bis zu einer Länge von 20 Metern. Bei größeren Mehrfamilienhäusern sind die Eigentümer oder Wohnungsbaugesellschaften dafür zuständig. Die Kosten können unter Umständen über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden, maximal 5 Euro pro Monat für fünf, in komplexen Fällen bis zu neun Jahre.
Wussten Sie schon?
Als Wohnungseigentümer haben Sie ein Recht auf einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft zum Anschluss an ein Glasfasernetz. Die anderen Eigentümer dürfen die Zustimmung nicht verweigern.
Probleme beim Anbieterwechsel
Wenn ein Glasfaser-Anbieter nicht liefert, Sie aber Ihren Altvertrag bereits gekündigt haben, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz. Ab dem zweiten Werktag ohne Leistung können Sie 20 Prozent des monatlichen Entgelts (mindestens 10 Euro) vom alten Anbieter verlangen. Achten Sie darauf, dass der neue Anbieter die Kündigung beim alten übernimmt, um umfassend geschützt zu sein.





