Die Bundesregierung hat das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) überarbeitet und damit verbindliche Vorgaben für den Ausbau der Ladeinfrastruktur in Deutschland eingeführt. Diese Neuregelung betrifft Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen, sowohl bei Neubau als auch bei umfassenden Sanierungen und im Bestand. Ziel ist es, die Elektromobilität in Deutschland zu fördern und die notwendige Infrastruktur bereitzustellen.
Wichtige Punkte
- Ab sofort gelten neue Vorschriften für Ladeinfrastruktur bei Neubau und Sanierung.
- Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen müssen 50 Prozent vorverkabeln.
- Im Bestand sind Nichtwohngebäude ab 20 Stellplätzen betroffen, ab 2027.
- Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen müssen ebenfalls Vorverkabelung installieren.
- Mindestens ein Ladepunkt ist bei Neubau und Sanierung oft Pflicht.
Verbindliche Vorgaben für Neubauten
Für neue Nichtwohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen gelten spezifische Auflagen. Künftig müssen mindestens 50 Prozent dieser Stellplätze mit Vorverkabelung ausgestattet werden. Die restlichen Parkplätze benötigen eine Leitungsinfrastruktur.
Zusätzlich schreibt das Gesetz vor, dass es mindestens einen Ladepunkt pro fünf Stellplätze geben muss. Diese Regelung soll sicherstellen, dass neue Gebäude von Anfang an auf die Bedürfnisse der Elektromobilität ausgelegt sind.
Fakt: Öffentliche Ladepunkte
Wenn Stellplätze in neuen Nichtwohngebäuden öffentlich zugänglich sind, können Eigentümer auch öffentlich zugängliche Ladepunkte einrichten. Die Gesamt-Ladeleistung muss dabei mindestens dem Produkt aus der Anzahl der öffentlich zugänglichen Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 kW entsprechen. Das bedeutet bei zehn Parkplätzen einen 22-kW-Ladepunkt oder zwei 11-kW-Ladepunkte.
Regelungen für bestehende Nichtwohngebäude
Auch für bestehende Nichtwohngebäude gibt es Änderungen, die kurzfristig in Kraft treten. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Gebäude mit mehr als 20 Stellplätzen die Vorschriften erfüllen. Hier müssen mindestens 50 Prozent der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität ausgestattet sein.
Eine Alternative ist, dass mindestens jeder zehnte Stellplatz einen Ladepunkt erhält. Diese flexible Regelung soll den Eigentümern Spielraum bei der Umsetzung geben.
Hintergrund: Energiewende und Mobilität
Die Neuregelung des GEIG ist ein wichtiger Baustein der Energiewende und des Klimaschutzes. Durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur soll der Umstieg auf Elektrofahrzeuge attraktiver und einfacher werden. Die Politik reagiert damit auf den steigenden Bedarf an Lademöglichkeiten im privaten und gewerblichen Bereich.
Ladeleistung im Bestand
Ähnlich wie bei Neubauten können Eigentümer auch im Bestand öffentliche Ladepunkte schaffen. Die Anforderungen an die Ladeleistung sind hier weniger streng. Es reicht, wenn die Anzahl der Ladepunkte multipliziert mit 1,1 kW Ladeleistung die Vorgaben erfüllt. Für zehn Stellplätze würde dies beispielsweise ein 11-kW-Ladepunkt bedeuten.
Vorgaben für Sanierungen und Renovierungen
Wer größere Renovierungen an seinem Gebäude vornimmt, muss ebenfalls die neuen Lademöglichkeiten für Elektroautos berücksichtigen. Dies betrifft sowohl Nichtwohngebäude als auch Wohngebäude.
Bei Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen und Wohngebäuden mit mehr als drei Parkplätzen müssen künftig wenigstens die Hälfte der Stellplätze vorverkabelt sein. Die übrigen Stellplätze benötigen eine Leitungsinfrastruktur.
„Die neuen Regeln sind ein klarer Schritt in Richtung einer umfassenden Ladeinfrastruktur. Sie schaffen Planungssicherheit und fördern den Ausbau der Elektromobilität in Deutschland“, so ein Sprecher des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Mindestanforderungen bei Sanierung
Zusätzlich zur Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur muss ab der genannten Anzahl von Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt geschaffen werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass auch bei Bestandsgebäuden, die umfassend modernisiert werden, die Elektromobilität berücksichtigt wird.
- Wohngebäude mit über drei Stellplätzen: Mindestens die Hälfte vorverkabelt, ein Ladepunkt.
- Nichtwohngebäude mit über fünf Stellplätzen: Mindestens die Hälfte vorverkabelt, ein Ladepunkt.
Ausblick und Bedeutung
Die Neufassung des GEIG ist ein wichtiger Meilenstein für die Förderung der Elektromobilität. Sie schafft eine verbindliche Grundlage für den Ausbau der notwendigen Infrastruktur in ganz Deutschland. Dies wird nicht nur den Komfort für Elektroautofahrer erhöhen, sondern auch einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen leisten.
Die neuen Vorschriften stellen Bauherren und Eigentümer vor neue Herausforderungen, bieten aber gleichzeitig die Möglichkeit, zukunftssichere und nachhaltige Immobilien zu schaffen. Die Integration von Ladeinfrastruktur wird zunehmend ein Qualitätsmerkmal für moderne Gebäude.
Experten gehen davon aus, dass diese Maßnahmen die Akzeptanz von Elektrofahrzeugen weiter steigern werden. Eine flächendeckende und leicht zugängliche Ladeinfrastruktur ist entscheidend für den Erfolg der Verkehrswende. Die Regierung setzt hier auf eine Kombination aus Anreizen und verbindlichen Vorgaben, um das Ziel zu erreichen.
Statistik: Wachsender E-Auto-Markt
Im Jahr 2023 stieg die Zahl der Neuzulassungen von Elektroautos in Deutschland um 11,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dieser Trend unterstreicht die Notwendigkeit, die Ladeinfrastruktur parallel zum Fahrzeugbestand auszubauen.





