Hausnotrufsysteme ermöglichen es älteren oder pflegebedürftigen Menschen, weiterhin selbstständig in den eigenen vier Wänden zu leben. Sie bieten eine direkte Verbindung zu einer Notrufzentrale, die im Bedarfsfall schnell Hilfe organisiert. Diese Systeme entlasten nicht nur die Nutzer, sondern auch deren Angehörige, indem sie ein Gefühl der Sicherheit vermitteln und schnelle Unterstützung gewährleisten.
Wichtige Punkte
- Hausnotrufsysteme sind elektronische Meldesysteme, die bei Notfällen schnelle Hilfe organisieren.
- Sie eignen sich für Menschen, die allein leben und aufgrund von Alter oder Krankheit gefährdet sind.
- Die Basiskosten können bei vorhandenem Pflegegrad von der Pflegeversicherung übernommen werden.
- Zusatzleistungen wie Schlüsseldepot oder Falldetektoren erhöhen die Sicherheit.
- Eine sorgfältige Prüfung des Vertrages und der angebotenen Leistungen ist entscheidend.
Funktionsweise eines Hausnotrufsystems
Ein Hausnotrufsystem besteht typischerweise aus einem Notrufgerät mit Freisprechanlage und einem wasserdichten Funksender. Diesen Sender tragen die Nutzer als Armband oder um den Hals. Bei einem Notfall drücken sie einfach den Knopf am Sender. Das Notrufgerät stellt dann automatisch eine Verbindung zu einer rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale her.
In der Notrufzentrale sind wichtige persönliche Daten der Nutzer hinterlegt. Dazu gehören die Adresse, Informationen zum Gesundheitszustand, verordnete Medikamente sowie Kontaktdaten von Angehörigen oder Bezugspersonen. Auch individuell vereinbarte Hilfepläne sind dort gespeichert. Je nach Situation alarmiert die Zentrale dann Angehörige, den Rettungsdienst oder einen Notarzt.
„Die Möglichkeit, jederzeit auf Knopfdruck Hilfe zu rufen, gibt vielen Menschen die nötige Sicherheit, um weiterhin unabhängig zu Hause zu leben. Das ist ein unschätzbarer Wert für die Lebensqualität.“
Wichtige Fakten
- Reichweite: Der Funksender hat meist eine Reichweite von bis zu 50 Metern.
- Stromausfallschutz: Alle Notrufgeräte sind durch einen Akku für 10 bis 20 Stunden gegen Stromausfall geschützt.
- SIM-Karte: Einige Geräte können gegen Aufpreis mit einer SIM-Karte ausgestattet werden, um bei Ausfall des Festnetzanschlusses über das Mobilfunknetz zu funktionieren.
Alternative Notrufsysteme
Neben den an Notrufzentralen angebundenen Systemen gibt es auch Geräte, die bis zu zehn Notrufnummern speichern können. Diese wählen automatisch eine vorgegebene Reihenfolge von Telefonnummern an, bis jemand den Anruf bestätigt. Sollte der Hilfesuchende nicht mehr sprechen können, werden automatisch Name und Adresse übermittelt. Diese Systeme gewährleisten, dass immer jemand ans Telefon geht.
Wer profitiert von einem Hausnotruf?
Hausnotrufgeräte eignen sich besonders für Menschen, die ihre Selbstständigkeit erhalten wollen, aber durch bestimmte Risikofaktoren gefährdet sind. Dazu gehören Behinderungen, chronische Krankheiten oder altersbedingte Beeinträchtigungen. Personen, die in Notlagen das Telefon nicht rechtzeitig erreichen würden, profitieren stark von einem solchen System.
Ein Hausnotruf kann sinnvoll sein, wenn folgende Punkte zutreffen:
- Sie leben allein in Ihrer Wohnung.
- Sie haben Angst vor Stürzen oder Schwächeanfällen.
- Baden oder Duschen ist schwierig für Sie.
- Sie leiden unter Gleichgewichtsstörungen oder Schwindel.
- Ihr Seh- oder Hörvermögen hat sich verschlechtert.
- Sie haben chronische Krankheiten wie Asthma, Diabetes, Epilepsie oder Herz-Kreislauf-Beschwerden.
Hinweis für Demenzpatienten
Für Menschen mit Demenz sind Hausnotrufgeräte weniger geeignet. Es besteht die Gefahr, dass sie den Notruf unkontrolliert betätigen oder nicht in der Lage sind, zu entscheiden, wann sie Hilfe benötigen.
Leistungen und Zusatzoptionen
Das Leistungsangebot von Hausnotrufsystemen variiert stark zwischen den Anbietern. Ein Basistarif umfasst in der Regel die Aufstellung und Programmierung der Geräte, eine Einweisung des Nutzers und einer Kontaktperson sowie die Reparatur von Mängeln.
Darüber hinaus bieten viele Anbieter Komforttarife oder zubuchbare Zusatzpakete an. Diese können folgende Leistungen umfassen:
- Sichere Schlüsselaufbewahrung: Ein Zweitschlüssel wird in einem Tresor des Anbieters hinterlegt, damit Helfer im Notfall Zugang zur Wohnung erhalten.
- Falldetektoren: Diese Sensoren erkennen Stürze automatisch und setzen selbstständig einen Notruf ab, auch wenn der Nutzer nicht mehr reagieren kann.
- Zusätzliche Funkfinger: Für größere Wohnungen oder mehrere Bewohner sind weitere Sender sinnvoll.
- Verbindung zu Meldern: Integration von Rauch-, Temperatur- oder Wassermeldern in das System.
- Regelmäßige Kontrollrufe: Die Zentrale meldet sich in vereinbarten Abständen, um das Wohlbefinden zu überprüfen.
Manche Anbieter offerieren gegen Aufpreis auch weiterführende Serviceleistungen. Dazu gehören die Erinnerung an Medikamenteneinnahme, ein Menüservice, Besuchshundedienste oder ambulante Pflegeleistungen. Es ist wichtig, vor Vertragsabschluss genau zu prüfen, welche Leistungen für die individuelle Situation relevant sind.
Kosten und Kostenübernahme
Die einmalige Anschlussgebühr für ein Hausnotrufsystem liegt je nach Region und Anbieter zwischen 10 und 50 Euro. Die monatlichen Kosten für den Basistarif betragen seit dem 1. April 2026 netto 27 Euro. Hier ist Vorsicht geboten, da die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Großteil dieser Kosten übernehmen kann.
Kostenübernahme durch die Pflegekasse
Die Pflegekasse übernimmt seit dem 1. September 2021 monatliche Mietkosten von 25,50 Euro, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Kosten werden direkt an den Anbieter erstattet.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse:
- Die Person ist im Rahmen der Pflegeversicherung als pflegebedürftig anerkannt (Besitz eines Pflegegrades).
- Die Person lebt allein oder ist über weite Teile des Tages allein.
- Aufgrund des Krankheits- oder Pflegezustandes ist jederzeit mit einer Notsituation zu rechnen, in der nur mit Hilfe des Hausnotrufsystems ein Notruf abgesetzt werden kann.
- Alternativ: Die Person lebt mit einer anderen Person zusammen, die jedoch selbst aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen im Notfall keinen Hilferuf absetzen kann.
- Der Anbieter des Hausnotrufs muss einen Vertrag mit der Pflegeversicherung geschlossen haben.
Krankenkassen beteiligen sich grundsätzlich nicht an den Kosten für einen Hausnotruf, da sie diese Geräte als „Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens“ einstufen. Bei geringem Einkommen kann das Sozialamt unter Umständen Hilfestellung leisten.
Worauf bei der Auswahl des Anbieters achten?
Die Wahl des richtigen Hausnotrufanbieters erfordert eine sorgfältige Prüfung. Es geht nicht nur um die Kosten, sondern auch um die Qualität der Dienstleistung und die Vertragsbedingungen. Eine Checkliste hilft, die wichtigsten Punkte zu beachten:
Qualitätskriterien
- Qualifiziertes Personal: Sowohl in der Notrufzentrale als auch beim Hilfepersonal vor Ort sollten qualifizierte Fachkräfte beschäftigt sein.
- Regionale Nähe: Ein regionaler Anbieter kann von Vorteil sein, da die Helfer im Notfall schneller vor Ort sein können.
- Notrufzentrale: Systeme, die direkt an eine Notrufzentrale angebunden sind, sind in akuten Situationen zuverlässiger als solche, die nur vorgegebene Telefonnummern anwählen.
Vertragsprüfung: 7 wichtige Punkte
- Installation: Sind die technischen Voraussetzungen und Ihre Mitwirkungspflichten klar beschrieben? Wer übernimmt die Installation?
- Leistungsumfang: Welche Handlungen muss der Anbieter bei einem Notruf vornehmen? Wie viele Kontaktversuche sind vereinbart? Wann wird ein Notruf (110/112) abgesetzt? Finden regelmäßige Funktionstests statt?
- Kosten für Zusatzleistungen: Sind alle Preise übersichtlich aufgelistet? Wer trägt die Kosten für Fehlalarme oder die Benachrichtigung von Kontaktpersonen?
- Laufzeit und Beendigung des Vertrages: Eine kurze Kündigungsfrist (z.B. zwei Wochen zum Monatsende) ist empfehlenswert. Was passiert im Todesfall des Nutzers?
- Reparatur: Der Anbieter muss das Gerät bei Mängeln kostenlos reparieren oder austauschen. Bei unsachgemäßer Behandlung darf nur der Zeitwert, nicht der Neuwert, in Rechnung gestellt werden.
- Haftung: Achten Sie darauf, dass der Anbieter die Haftung nicht unzulässig einschränkt. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass Anbieter bei Fehlverhalten im Notfall schadensersatzpflichtig sein können.
- Datenschutz: Werden Ihre Daten geschützt und nicht an Dritte weitergegeben? Befinden sich Notrufzentrale und Datenserver in Deutschland oder der EU?
Es ist ratsam, vor Vertragsabschluss eine kostenlose und unverbindliche Beratung zu Hause in Anspruch zu nehmen. Dabei können alle offenen Fragen geklärt und die Funktionen des Geräts direkt vor Ort getestet werden. Auch Angehörige sollten in diese Gespräche einbezogen werden.





