Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, wird ab Oktober 2025 zum Standard in der deutschen Gesundheitsversorgung. Alle gesetzlich Versicherten erhalten sie automatisch, können aber jederzeit widersprechen. Die ePA soll den Austausch medizinischer Daten erleichtern und die Patientenversorgung verbessern. Sie ist ein persönlicher digitaler Ordner, der wichtige Gesundheitsinformationen sicher speichert.
Das Wichtigste in Kürze
- Alle gesetzlich Versicherten erhalten ab Oktober 2025 automatisch eine ePA.
- Die Nutzung der ePA ist freiwillig, ein Widerspruch ist jederzeit möglich.
- Die ePA speichert wichtige medizinische Dokumente wie Befunde, Arztbriefe und Medikationspläne.
- Patienten behalten die volle Kontrolle über ihre Daten und Zugriffsrechte.
- Die ePA kann über eine App der Krankenkasse oder am PC/Laptop verwaltet werden.
Was ist die ePA und wie funktioniert sie?
Die elektronische Patientenakte ist ein zentraler digitaler Speicher für Ihre Gesundheitsdaten. Sie enthält medizinische Unterlagen von Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern. Künftig sollen auch weitere medizinische Dienstleister Daten einstellen können. Auch Sie selbst können Dokumente in Ihre ePA hochladen.
Seit Oktober 2025 sind Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser grundsätzlich verpflichtet, die ePA zu nutzen. Die flächendeckende Verfügbarkeit wird jedoch schrittweise bis 2026 erwartet. Die ePA wird kontinuierlich weiterentwickelt. In den kommenden Jahren sind zusätzliche Funktionen geplant, darunter der elektronische Impfausweis, das eZahnbonusheft und der eMutterpass.
Faktencheck ePA
- Automatisches Opt-out: Alle gesetzlich Versicherten bekommen automatisch eine ePA, wenn sie nicht aktiv widersprechen.
- Freiwillige Nutzung: Ihre Entscheidung für oder gegen die ePA hat keine Nachteile für Ihre medizinische Versorgung.
- Datenschutz: Sie entscheiden, wer wann auf welche Daten zugreifen darf.
Widerspruchsrechte und Datensicherheit
Sie haben umfassende Widerspruchsrechte bezüglich Ihrer ePA. Ein Widerspruch ist jederzeit möglich, entweder online, schriftlich oder telefonisch über Ihre Krankenkasse oder die ePA-App. Wenn Sie widersprechen, bevor eine ePA angelegt wurde, wird diese gar nicht erst erstellt. Bei einem späteren Widerspruch wird Ihre ePA gelöscht, inklusive aller gespeicherten Dokumente. Es empfiehlt sich, wichtige Dokumente vorher herunterzuladen.
Ärzte müssen Sie informieren, bevor sie neue Dokumente in Ihre ePA einstellen. Auch hier können Sie widersprechen. Die Originalunterlagen bleiben immer in den Systemen der behandelnden Praxen erhalten.
"Sie als Inhaber der elektronischen Patientenakte haben alle Rechte. Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann und erteilen hierfür Berechtigungen."
Die Krankenkasse selbst hat keinen Zugriff auf die Daten in Ihrer ePA und kann diese nicht einsehen. Zugriffe von Ärzten und Kliniken sind zeitlich begrenzt und müssen für die Behandlung notwendig sein. Sie können die Zugriffsdauer individuell anpassen, zum Beispiel für nur einen Behandlungstag.
Zugriff für Leistungserbringer
- Ärzte und Krankenhäuser: Können bis zu 90 Tage auf Ihre Akte zugreifen.
- Apotheken: Haben nur 3 Tage Zugriff, primär auf den elektronischen Medikationsplan und Impfdokumentationen.
- Protokollierung: Jede medizinische Einrichtung muss protokollieren, wer wann auf welche Daten zugegriffen hat.
Inhalte der ePA und zukünftige Funktionen
In der ePA werden verschiedene Arten von medizinischen Daten gespeichert. Ärzte sind verpflichtet, bestimmte Daten einzustellen, sofern Sie dem nicht widersprochen haben. Dazu gehören unter anderem:
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Labor- und Bildbefunde (z.B. Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder)
- Behandlungsbefunde und elektronische Arztbriefe
- Elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern
Auf Ihren Wunsch hin können auch weitere Daten wie Informationen aus strukturierten Behandlungsprogrammen (DMP) oder elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) hinzugefügt werden. Sie können auch selbst Dokumente hochladen, etwa ältere medizinische Unterlagen in Papierform oder Vitaldaten von Smartwatches und Gesundheits-Apps.
Geplante Erweiterungen der ePA
Die ePA wird stetig erweitert. In den nächsten Jahren sollen folgende Funktionen integriert werden:
- Elektronischer Impfausweis
- Patientenkurzakte
- eZahnbonusheft
- eMutterpass
- U-Kinderuntersuchungsheft
Ab 2025 können Sie Ihre Krankenkasse zweimal innerhalb von 24 Monaten bitten, bis zu 10 ältere medizinische Dokumente für Sie zu digitalisieren. Arztpraxen sind nicht verpflichtet, alte Unterlagen einzutragen.
Nutzung der ePA für Kinder und Privatversicherte
Auch für gesetzlich versicherte Kinder wird automatisch eine ePA angelegt. Bis zum 15. Geburtstag entscheiden die Eltern oder Erziehungsberechtigten über die Nutzung. Danach können Jugendliche selbst über ihre ePA bestimmen und diese verwalten. Eine Vertretungsregelung, beispielsweise für die Eltern, ist mit Zustimmung des Jugendlichen möglich.
Privatversicherte erhalten die ePA nicht automatisch. Sie können diese aber aktiv bei ihrem privaten Krankenversicherer beantragen. Die technischen Regeln und Funktionen sind weitgehend identisch mit denen für gesetzlich Versicherte. Privatversicherte benötigen eine Krankenversicherungsnummer, die sie bei ihrem Versicherer beantragen müssen.
So greifen Sie auf Ihre ePA zu
Die ePA können Sie auf verschiedenen Wegen nutzen:
1. Über die ePA-App Ihrer Krankenkasse
Hierfür benötigen Sie ein Smartphone oder Tablet mit einem aktuellen Betriebssystem (mindestens Android 10 oder iOS 17). Eine einmalige Identitätsprüfung ist erforderlich, meist mit Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und PIN oder dem Online-Ausweis. Die PIN für Ihre eGK müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse bestellen.
Mit der App können Sie:
- Dokumente ansehen, hochladen, herunterladen, verbergen oder löschen.
- Zugriffsrechte für Praxen, Apotheken oder Krankenhäuser festlegen und deren Dauer bestimmen.
- Widersprüche einlegen oder zurücknehmen.
- Eine Vertretung einrichten.
- Im Zugriffsprotokoll nachvollziehen, wer wann auf Ihre ePA zugegriffen hat.
2. Am PC oder Laptop
Für die Nutzung am PC oder Laptop benötigen Sie ein spezielles Programm, den sogenannten ePA-Client. Typische Voraussetzungen sind ein aktuelles Betriebssystem (z.B. Windows 11, macOS) und ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsstufe 2 mit Tastatur. Einige Krankenkassen ermöglichen auch die Nutzung eines Smartphones als Kartenlesegerät. Die Nfc-fähige elektronische Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN sind ebenfalls erforderlich.
Informationen zum Herunterladen und zur Installation des ePA-Clients finden Sie auf den Webseiten Ihrer Krankenkasse. Dort sind auch die genauen Systemvoraussetzungen und Registrierungsprozesse beschrieben.
Datenspende für Forschungszwecke
Voraussichtlich ab Frühjahr 2026 können Gesundheitsdaten aus der ePA für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke genutzt werden. Dies soll die Gesundheitsversorgung insgesamt verbessern. Die Daten werden pseudonymisiert und automatisch ausgewählt. Die Teilnahme ist freiwillig. Sie können einer solchen Datenspende jederzeit widersprechen, ohne dass dies Nachteile für Ihre ePA-Nutzung hat.





