Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) wird zum 1. Januar 2026 unverändert bei 1,27 Prozent bleiben. Diese Entscheidung gab die Deutsche Bundesbank nach ihrer jüngsten Berechnung bekannt. Der Satz dient als zentrale Referenz für verschiedene finanzielle Verpflichtungen, insbesondere für die Berechnung von Verzugszinsen in Deutschland.
Wichtige Punkte
- Der Basiszinssatz bleibt zum 1. Januar 2026 bei 1,27 %.
- Grundlage ist der unveränderte Festzinssatz der EZB-Hauptrefinanzierungsoperationen.
- Der Satz ist maßgeblich für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB.
- Die offizielle Bekanntgabe erfolgt im Bundesanzeiger am 24. Dezember 2025.
Grundlagen der Zinsberechnung
Die Deutsche Bundesbank ist gesetzlich verpflichtet, den Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 BGB zu ermitteln und dessen aktuellen Stand im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Diese Regelung stellt sicher, dass eine transparente und nachvollziehbare Grundlage für Zinsberechnungen im deutschen Rechtssystem existiert.
Der Basiszinssatz ist von großer Bedeutung für Unternehmen und Privatpersonen. Er beeinflusst direkt die Höhe der Verzugszinsen, die fällig werden, wenn Zahlungen nicht fristgerecht erfolgen. Ein stabiler oder unveränderter Satz kann somit eine gewisse Planbarkeit für Finanztransaktionen bieten.
Wussten Sie schon?
Der Basiszinssatz des BGB wird zweimal jährlich, jeweils zum 1. Januar und zum 1. Juli, neu festgelegt. Seine Veränderung hängt direkt von der Entwicklung eines Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank (EZB) ab.
Bezugsgröße: EZB-Hauptrefinanzierungsoperationen
Die maßgebliche Bezugsgröße für die Berechnung des Basiszinssatzes ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank. Dieser Zinssatz wird jeweils vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres herangezogen. Für die Festlegung zum 1. Januar 2026 war die Operation vom 22. Dezember 2025 entscheidend.
Es hat sich gezeigt, dass der Festzinssatz dieser Operation bei 2,15 Prozent lag. Dies ist ein wichtiger Wert, da er seit der letzten maßgeblichen Festlegung am 1. Juli 2025 unverändert geblieben ist. Der Festzinssatz der Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2025 betrug ebenfalls 2,15 Prozent.
"Die Stabilität des EZB-Referenzzinssatzes spiegelt sich direkt in der Konstanz des Basiszinssatzes wider. Dies sorgt für Verlässlichkeit in einem wichtigen Bereich des Finanzrechts", so ein Sprecher der Bundesbank.
Auswirkungen auf Verzugszinsen
Der Basiszinssatz ist die Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Für Verbrauchergeschäfte liegen die Verzugszinsen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen sind es sogar neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
Ein unveränderter Basiszinssatz bedeutet, dass sich auch die Höhe der Verzugszinsen zum Jahreswechsel nicht ändern wird. Dies bietet sowohl Gläubigern als auch Schuldnern eine klare Orientierung und vermeidet plötzliche Anpassungen bei der Berechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten.
Hintergrund des Basiszinssatzes
Der Basiszinssatz wurde eingeführt, um eine einheitliche und transparente Grundlage für die Berechnung von gesetzlichen Zinsen zu schaffen. Er ersetzt ältere, oft komplizierte Berechnungsmethoden und trägt zur Rechtssicherheit bei. Seine Kopplung an den EZB-Leitzins stellt sicher, dass er die allgemeine Zinsentwicklung im Euroraum widerspiegelt.
Die Rolle der Europäischen Zentralbank
Die Europäische Zentralbank (EZB) spielt eine entscheidende Rolle für den deutschen Basiszinssatz. Ihre Hauptrefinanzierungsoperationen sind ein zentrales Instrument der Geldpolitik im Euroraum. Durch diese Operationen stellt die EZB den Geschäftsbanken Liquidität zur Verfügung, und der dabei festgelegte Zinssatz beeinflusst die kurzfristigen Marktzinsen.
Die Entscheidung der EZB, ihren Leitzins stabil zu halten, hat direkte Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft und das Rechtssystem. Es zeigt sich, dass die EZB zum aktuellen Zeitpunkt keine Notwendigkeit für eine Änderung ihrer Zinspolitik sieht, was sich in der Konstanz des Basiszinssatzes widerspiegelt.
Veröffentlichung im Bundesanzeiger
Die offizielle Bekanntgabe des unveränderten Basiszinssatzes erfolgt am 24. Dezember 2025 in der Ausgabe des Bundesanzeigers. Diese Veröffentlichung ist rechtlich bindend und stellt sicher, dass alle Beteiligten über den aktuellen Stand informiert sind.
Die Bundesbank informiert regelmäßig über Änderungen. Dies gewährleistet, dass Finanzexperten, Anwälte und die breite Öffentlichkeit stets Zugang zu den aktuellen Zinsdaten haben, die für rechtliche und finanzielle Berechnungen notwendig sind. Die Transparenz ist ein wichtiger Aspekt dieses Systems.
Bedeutung für die Wirtschaft
Die Stabilität des Basiszinssatzes kann ein Zeichen für eine ruhige Phase in der Geldpolitik sein. In Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit oder starker Inflation neigt die EZB eher dazu, ihre Leitzinsen anzupassen. Die aktuelle Situation deutet darauf hin, dass die EZB das Zinsniveau als angemessen für die derzeitige Wirtschaftslage im Euroraum einschätzt.
Für Unternehmen bedeutet dies eine Fortsetzung der bestehenden Konditionen bei der Berechnung von Verzugszinsen. Dies kann bei der Liquiditätsplanung und im Forderungsmanagement von Vorteil sein. Auch für Verbraucher bleiben die Rahmenbedingungen für die Berechnung gesetzlicher Verzugszinsen klar und vorhersehbar.
- Gesetzliche Grundlage: § 247 Abs. 1 und 2 BGB
- Referenzwert: Zinssatz der EZB-Hauptrefinanzierungsoperation
- Aktueller EZB-Zinssatz: 2,15 % (unverändert)
- Berechnung: EZB-Zinssatz minus 0,88 Prozentpunkte (gemäß § 247 Abs. 1 BGB)
Die Deutsche Bundesbank wird weiterhin die Entwicklungen der EZB-Geldpolitik genau beobachten und den Basiszinssatz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben anpassen, sobald sich die Bezugsgröße verändert. Für den Beginn des Jahres 2026 bleibt jedoch alles beim Alten.





