Seit dem 1. Januar 2024 gelten in Deutschland neue Regelungen für den Betrieb von Wärmepumpen. Diese Änderungen sollen das Stromnetz entlasten und gleichzeitig Anreize für Verbraucher schaffen, ihren Energieverbrauch effizienter zu gestalten. Haushalte mit neuen Wärmepumpen müssen nun mit einer Steuerbarkeit ihrer Geräte rechnen, erhalten im Gegenzug aber reduzierte Netzentgelte. Auch für Bestandsanlagen gibt es Optionen, von den neuen Regelungen zu profitieren.
Wichtige Punkte
- Wärmepumpen ab 2024 müssen steuerbar sein und erhalten Netzentgelt-Rabatte.
- Netzbetreiber dürfen den Anschluss von Wärmepumpen nicht mehr ablehnen.
- Haushalte können zwischen verschiedenen Rabatt-Modulen wählen.
- Altanlagen können freiwillig zu den neuen Regelungen wechseln.
- Umlagebefreiungen für Wärmepumpen mit eigenem Zähler sind möglich.
Warum die neuen Regelungen notwendig sind
Die steigende Anzahl von Wärmepumpen, Elektroautos und Klimaanlagen stellt das deutsche Stromnetz vor neue Herausforderungen. Um eine Überlastung zu vermeiden und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, wurde §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angepasst. Diese Vorschrift ermöglicht es Netzbetreibern, steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen bei Bedarf zu drosseln.
Das Drosseln bedeutet, dass die Geräte kurzzeitig mit weniger Leistung auskommen müssen, aber niemals vollständig abgeschaltet werden. Eine Mindestleistung von 4,2 Kilowatt bleibt immer erhalten, damit die Wärmeversorgung nicht unterbrochen wird. Für größere Wärmepumpen über 11 Kilowatt Leistung stehen mindestens 40 Prozent der elektrischen Anschlussleistung zur Verfügung. Diese netzorientierte Steuerung soll in Verbindung mit dem Netzausbau einen reibungslosen Betrieb sicherstellen.
Faktencheck
- Netzentlastung: Die neuen Regeln sollen das Stromnetz stabil halten.
- Mindestleistung: Wärmepumpen werden nie komplett abgeschaltet, mindestens 4,2 kW bleiben verfügbar.
- Anschlussgarantie: Netzbetreiber müssen den Anschluss von Wärmepumpen nun genehmigen.
Regelungen für Wärmepumpen ab 2024
Alle Wärmepumpen, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen steuerbar sein. Dies gilt für Anlagen mit einem elektrischen Leistungsbezug von mehr als 4,2 Kilowatt. Im Gegenzug für diese Steuerbarkeit erhalten Haushalte reduzierte Netzentgelte. Das ist ein wichtiger Anreiz, um die Akzeptanz der neuen Vorschriften zu fördern und die Energiewende voranzutreiben.
Ein wesentlicher Vorteil der neuen Regelung ist, dass Netzbetreiber den Anschluss einer Wärmepumpe an das Stromnetz nicht mehr ablehnen dürfen. Dies schafft Planungssicherheit für Bauherren und Modernisierer.
Wahlmöglichkeiten bei den Rabatt-Modulen
Haushalte können zwischen zwei Hauptmodulen für die Reduzierung der Netzentgelte wählen. Ein Wechsel zwischen den Modulen ist einmal jährlich möglich, jedoch nicht rückwirkend.
Modul 1: Pauschale Reduktion der Netzentgelte
Dieses Modul bietet einen pauschalen Rabatt, der durchschnittlich bei etwa 150 Euro brutto pro Jahr liegt. Die Spanne reicht dabei von 106 bis 210 Euro pro Jahr, abhängig vom jeweiligen Netzgebiet. Der Rabatt wird ohne einen zusätzlichen Zähler für die Wärmepumpe gewährt. Es sind keine Änderungen am Zählerschrank oder der Messstelle notwendig. Modul 1 stellt die Standardlösung dar, falls keine aktive Wahl getroffen wird, und eignet sich besonders für Wärmepumpen mit geringem Verbrauch.
Modul 2: Prozentuale Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises
Bei Modul 2 reduziert sich der Netzentgelt-Arbeitspreis um 60 Prozent. Eine Voraussetzung hierfür ist ein eigener Stromzähler für die Wärmepumpe. Zusätzlich entfällt der Netzentgelt-Grundpreis für diesen separaten Zähler, was durchschnittlich weitere 95 Euro pro Jahr einspart. Ein Beispiel: Bei einem Netzentgelt von 10 Cent pro Kilowattstunde sinkt der Preis auf 4 Cent. Bei einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden spart ein Haushalt so 360 Euro an Netzentgelten. Modul 2 ist vor allem bei höheren Verbräuchen, etwa ab 4.000 Kilowattstunden pro Jahr, vorteilhaft.
Zudem profitieren Nutzer von Modul 2 oft von einer niedrigeren Konzessionsabgabe und können eine Befreiung von Offshore- und KWK-Umlagen beantragen, was weitere Einsparungen ermöglicht.
„Die neuen Regelungen sind ein wichtiger Schritt, um die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und gleichzeitig die Kosten für Verbraucher zu senken, die auf Wärmepumpen umsteigen.“
Modul 3: Zeitvariable Netzentgelte (ab April 2025)
Modul 3 wird ab April 2025 verfügbar sein und soll Anreize schaffen, den Stromverbrauch netzdienlich zu verschieben. Netzbetreiber legen hierfür drei Tarifstufen fest: Standardtarif (ST), Niedertarif (NT) und Hochtarif (HT). In vielen Gebieten sind die Netzentgelte nachts günstiger, während sie nachmittags oder am frühen Abend höher sind. Dieses Modul ist besonders für Elektroautos geeignet, da diese oft nachts geladen werden können. Ob es für Wärmepumpen sinnvoll ist, hängt vom Verlagerungspotenzial des Wärmestromverbrauchs und der Größe eines eventuellen Pufferspeichers ab.
Hintergrund: Netzentgelte und Umlagen
Netzentgelte sind Gebühren, die für die Nutzung des Stromnetzes anfallen. Sie machen einen erheblichen Teil des Strompreises aus. Umlagen sind zusätzliche Kostenbestandteile, die beispielsweise die Energiewende finanzieren. Dazu gehören die Offshore-Netzumlage und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage. Das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von diesen Umlagen.
Regelungen für Bestandsanlagen vor 2024
Für Haushalte, deren Wärmepumpe bis Ende 2023 in Betrieb genommen wurde und einen eigenen Stromzähler besitzt, gelten zunächst weiterhin die bisherigen Regelungen. Diese beinhalten oft spezielle Wärmepumpenstromtarife, die günstiger sind als normaler Haushaltsstrom, da Netzbetreiber die Anlagen zu bestimmten Zeiten abschalten dürfen.
Ab 2029 gelten jedoch auch für diese Bestandsanlagen die neuen Regelungen. Wer möchte, kann aber bereits jetzt freiwillig zu den neuen Regelungen wechseln. Ein Wechsel zurück zur alten Regelung ist dann nicht mehr möglich. Haushalte mit einer Bestandsanlage ohne eigenen Zähler können durch einen freiwilligen Wechsel in Modul 1 der neuen Regelung durchschnittlich rund 160 Euro pro Jahr sparen.
Es ist ratsam, sich vor einem freiwilligen Wechsel von einem Installationsbetrieb beraten zu lassen, ob die Steuerbarkeit ohne technische Nachteile für die Wärmepumpe umsetzbar ist, besonders wenn kein Pufferspeicher vorhanden ist.
Günstige Wärmepumpenstromtarife finden
Wärmepumpentarife werden von vielen Stromanbietern angeboten. Diese Tarife finden Sie auf den Internetseiten der Versorger und in Vergleichsportalen. Für die Suche benötigen Sie Informationen zur Zählerart (Ein- oder Zweitarifzähler) und Ihren Jahresverbrauch. Bei Zweitarifzählern sind Hochtarif- (HT) und Niedertarif- (NT) Verbrauchswerte erforderlich.
- Zählerart prüfen: Haben Sie einen separaten Zähler für die Wärmepumpe?
- Jahresverbrauch angeben: Der Verbrauch schwankt stark, daher ist eine Jahresprognose wichtig.
- Persönliche Angebote einholen: Online-Rechner sind oft ungenau; die genaue Adresse ist entscheidend.
- Grundversorger prüfen: Der örtliche Grundversorger bietet oft spezielle Wärmepumpentarife an, die nicht immer in Vergleichsportalen gelistet sind.
Bei der Tarifsuche sollten Sie nicht ausschließlich nach Tarifen mit Preisgarantie suchen, da dies die Auswahl stark einschränken könnte. Es ist empfehlenswert, auch Angebote von Anbietern ohne vollständige Preisgarantie in Betracht zu ziehen, wenn diese deutlich günstiger sind.
Erstattung von Umlagen bei eigenem Zählpunkt
Wer eine elektrisch betriebene Wärmepumpe mit einem separaten Stromzähler nutzt, kann von einer Umlagebefreiung profitieren. Nach § 22 EnFG entfallen für den über diesen Zähler erfassten Strom die Offshore-Netzumlage und die Kraft-Wärme-Kopplungs-Umlage. Für das Kalenderjahr 2025 könnte dies in einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 6.000 Kilowattstunden pro Jahr eine Erstattung von rund 78 Euro bedeuten.
Die Erstattung muss jährlich beantragt werden. Ihr Stromanbieter muss dazu bestimmte Informationen fristgerecht an den Netzbetreiber übermitteln, darunter die Adresse, den Zählpunkt und den Jahresverbrauch der Wärmepumpe. Sie sollten Ihren Stromanbieter daher proaktiv und mit ausreichend Vorlauf informieren, am besten bereits im Januar für das vergangene Jahr.
Tipp zur Umlagebefreiung
Melden Sie Ihrem Stromanbieter frühzeitig im Jahr, dass Sie die Umlagebefreiung beantragen möchten. Viele Anbieter stellen dafür Online-Formulare oder Musterschreiben bereit.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die neuen Regelungen für Wärmepumpenstrom sind komplex, bieten aber erhebliche Einsparpotenziale. Haushalte mit neuen Wärmepumpen profitieren von reduzierten Netzentgelten und einer Anschlussgarantie. Besitzer von Bestandsanlagen sollten prüfen, ob ein freiwilliger Wechsel zu den neuen Modulen sinnvoll ist, insbesondere wenn sie bisher keinen separaten Zähler hatten.
Eine individuelle Beratung durch den Installationsbetrieb oder eine Energieberatungsstelle ist ratsam, um die beste Option für die eigene Situation zu finden. Vergleichen Sie aktiv die Tarife und achten Sie auf die genauen Bedingungen, um die maximalen Vorteile aus den neuen Regelungen zu ziehen.





