Irland hat einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung der Netzentgelte für Energiespeichereinheiten (ESUs) unternommen. Eine jüngste Entscheidung der irischen Regulierungsbehörde für Versorgungsunternehmen (CRU) sieht vor, dass Stromspeicher künftig nur noch als Stromerzeuger eingestuft werden. Dies bedeutet, dass sie ausschließlich Gebühren für die Übertragungsnutzung des Systems (G-TUoS) zahlen müssen. Diese Änderung wird als bedeutender Fortschritt für die irische Speicherindustrie gewertet.
Wichtige Erkenntnisse
- Energiespeichereinheiten in Irland zahlen nur noch G-TUoS-Gebühren.
- Die CRU will Wettbewerbsverzerrungen vermeiden und gleiche Bedingungen schaffen.
- Die Änderung könnte die Speichernutzung um 30 % steigern und zu jährlichen Einsparungen von 37 Mio. € führen.
- Irland strebt bis 2030 einen Anteil von 80 % erneuerbarer Energien an.
- In Deutschland führt Unsicherheit bei Netzentgelten zu Investitionsrückzug.
Vereinfachung der Gebührenstruktur
Die Entscheidung der CRU, die am 15. April veröffentlicht wurde, zielt darauf ab, Verzerrungen zu vermeiden, die durch volumenbasierte Gebühren für ESUs entstehen. Bisher gab es eine Übergangsregelung, die 2020 eingeführt wurde. Diese sah vor, dass Batteriespeichersysteme (BESS) lediglich Gebühren für die Nachfrage-Übertragungsnutzung des Systems (D-TUoS) entrichten mussten. Ursprünglich war sogar eine doppelte Gebührenbelastung für Erzeugung und Nachfrage vorgesehen.
Die CRU räumt nun ein, dass die Übergangsentscheidung von 2020 die tatsächlichen Kosten, die BESS dem Netz verursachen, möglicherweise nicht genau widerspiegelte. Dies könnte eine Eintrittsbarriere dargestellt haben. Mit der neuen Regelung sollen gleiche Wettbewerbsbedingungen für ESUs auf dem gesamten Strommarkt (SEM) in Irland und Nordirland geschaffen werden. Auch im Vergleich zu anderen Erzeugungstechnologien, die ähnliche Dienstleistungen anbieten, soll Gleichheit herrschen.
„Diese Position der CRU ist eine großartige Nachricht für die irische Speicherindustrie“, kommentierte Energy Storage Ireland, der Branchenverband für Energiespeicher in Irland, die Entscheidung.
Faktencheck: Netzentgelte
- G-TUoS: Gebühren für die Nutzung des Übertragungsnetzes durch Stromerzeuger.
- D-TUoS: Gebühren für die Nutzung des Übertragungsnetzes durch Stromverbraucher.
- ESUs: Energiespeichereinheiten, wie Batteriespeicher.
Vorteile für den Energiesektor
Die CRU erwartet, dass die neue Regelung auch standortbezogene Signale für ESUs liefern wird. Dies könnte die Ansiedlung von Speichern an strategisch wichtigen Punkten im Netz fördern. Seit 2020 hat Irland verstärkt in Energiespeicher investiert. Die Rolle von BESS hat sich „erheblich“ gewandelt, von der reinen Systemunterstützung hin zur Teilnahme am Großhandelsmarkt.
Obwohl die Umstellung auf G-TUoS die Gebühren für verbleibende D-TUoS-Kunden leicht erhöhen wird, hält die CRU die Änderung für notwendig. Die Bedeutung von ESUs für die Realisierung eines „zukünftigen Energiesystems“, das auf erneuerbaren Energien basiert, überwiege. Die CRU schätzt eine Gebührenerhöhung von 2 % für D-TUoS-Kunden, was zu einer Erhöhung der Haushaltsstromrechnungen um 0,2 % führen könnte.
Hintergrund: Die Rolle der CRU
Die Commission for Regulation of Utilities (CRU) ist die unabhängige Regulierungsbehörde Irlands für den Strom-, Gas- und Wassermarkt. Sie ist verantwortlich für die Sicherstellung sicherer, zuverlässiger und nachhaltiger Versorgung zu fairen Preisen.
Wirtschaftliche Auswirkungen und Ziele
Zahlen von Economic Consulting Associates (ECA), die in der CRU-Entscheidung zitiert werden, zeigen das Potenzial der Gebührenentlastung. Sie deuten darauf hin, dass die Abschaffung der D-TUoS-Gebühren zu einer 30-prozentigen Steigerung der Speichernutzung führen könnte. Dies würde jährliche Nettoeinsparungen von 37 Millionen Euro für die Kunden bedeuten.
Die irische Regierung verfolgt ehrgeizige Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien. Bis 2030 soll ein Anteil von 80 % erneuerbarer Energien an der Stromversorgung erreicht werden. Die CRU betont, dass kontinuierliche Investitionen in ESU-Kapazitäten unerlässlich sind, um dieses Ziel zu erreichen. Aktuelle Zahlen des Netzbetreibers EirGrid zeigen, dass erneuerbare Energien im März knapp 49 % des irischen Strombedarfs deckten.
Ein Blick nach Deutschland
Während Irland die Bedingungen für Energiespeicher verbessert, gibt es in anderen europäischen Ländern gegenteilige Entwicklungen. In Deutschland beispielsweise führt ein Vorschlag zur Aufhebung einer Befreiung von Netzentgelten zu Unsicherheit auf dem Markt. Derzeit sind Energiespeichersysteme, die bis zum 4. August 2029 in Betrieb genommen werden, von der Zahlung dieser Gebühren befreit.
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jedoch vorgeschlagen, diese Befreiung aufzuheben und möglicherweise sogar rückwirkend auf einige Anlagen anzuwenden. Diese mögliche Änderung ist Teil einer breiteren Überarbeitung der Netzentgelte in Deutschland. Julian Jansen, Geschäftsführer für Deutschland bei Fluence, äußerte sich auf dem Energy Storage Summit 2026 in London besorgt. Er sagte, die Unsicherheit, die durch die Ankündigung der BNetzA entstanden sei, habe der Branche „den Wind aus den Segeln genommen“, obwohl sich der deutsche Markt ansonsten „sehr positiv“ entwickle.
Fazit und Zukunftsaussichten
Die irische Entscheidung für eine vereinfachte und faire Gebührenstruktur für Energiespeicher ist ein klares Signal für die Förderung erneuerbarer Energien. Sie zeigt, wie Regulierungsbehörden durch angepasste Rahmenbedingungen einen entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten können. Dies steht im Gegensatz zu der aktuellen Situation in Deutschland, wo regulatorische Unsicherheit Investitionen bremst. Die irische Initiative könnte als Modell für andere Länder dienen, die ihre Energiespeicherbranche stärken und ihre Klimaziele erreichen wollen.





