Für Tausende von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland endet in den kommenden Jahren die ursprüngliche EEG-Förderung. Doch das bedeutet nicht das Aus für die Stromerzeugung. Eine verlängerte Anschlussregelung bietet Betreibern neue Möglichkeiten, ihren Solarstrom weiterhin zu nutzen oder einzuspeisen. Es ist jedoch entscheidend, die Wirtschaftlichkeit und Sicherheit der Anlagen genau zu prüfen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Die EEG-Anschlussförderung für Ü20-Anlagen wurde bis Ende 2032 verlängert.
- Betreiber erhalten weiterhin eine Vergütung für eingespeisten Strom, basierend auf dem Jahresmarktwert Solar.
- Ein umfassender Anlagencheck ist vor dem Weiterbetrieb unerlässlich.
- Die Umstellung auf Eigenverbrauch kann sich lohnen und Stromkosten senken.
- Alternativ kann eine alte Anlage durch ein neues, leistungsstärkeres System ersetzt werden.
EEG-Förderende und die neue Anschlussregelung
Photovoltaik-Anlagen, die beispielsweise im Jahr 2005 in Betrieb genommen wurden, verlieren Ende 2025 ihre EEG-Förderung. Dieser Ablauf der 20-jährigen Förderperiode betrifft in den nächsten Jahren immer mehr Solaranlagen in Deutschland. Der Gesetzgeber hat jedoch vorausschauend gehandelt und eine Anschlussregelung geschaffen.
Diese Regelung erlaubt es Anlagenbetreibern, ihren Solarstrom auch nach dem Ende der ursprünglichen Förderung weiter ins Netz einzuspeisen. Ursprünglich bis Ende 2027 befristet, wurde diese Regelung im Mai 2024 mit dem sogenannten „Solarpaket I“ der Bundesregierung bis Ende 2032 verlängert. Dies gibt den Betreibern und der Solarbranche insgesamt mehr Planungssicherheit für die Zukunft.
Fakten zur Anschlussregelung
- Verlängerung: Die Regelung gilt nun bis zum 31. Dezember 2032.
- Vergütung: Der Netzbetreiber muss den Solarstrom abnehmen und vergüten.
- Preisbasis: Die Vergütung orientiert sich am Jahresmarktwert Solar.
- Kostenabzug: Eine Pauschale für die Vermarktungskosten wird vom Marktwert abgezogen.
Volleinspeisung als Standardoption
Für viele ältere Photovoltaik-Anlagen, insbesondere jene, die vor 2008 in Betrieb gingen, ist die Volleinspeisung des gesamten erzeugten Stroms ins Netz die übliche Betriebsart. Diese Anlagen können nach dem Förderende einfach weiterlaufen, ohne dass Betreiber aktiv werden müssen.
Die Vergütung bemisst sich nach dem Jahresmarktwert Solar, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Für das Jahr 2025 lag dieser Wert bei 4,51 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Davon wird eine Pauschale für die Vermarktungskosten des Netzbetreibers abgezogen, die für 2025 bei 0,72 Cent/kWh und für 2026 bei nur noch 0,23 Cent/kWh liegt. Bei Nutzung eines intelligenten Messsystems halbiert sich diese Pauschale sogar.
"Die Verlängerung der Anschlussregelung bis 2032 schafft eine wichtige Brücke für tausende Anlagenbetreiber. Sie gibt ihnen Zeit, fundierte Entscheidungen über den weiteren Betrieb ihrer Solaranlagen zu treffen."
Hintergrund: EEG-Förderung
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu fördern. Es garantierte Anlagenbetreibern über einen Zeitraum von 20 Jahren eine feste Einspeisevergütung für den ins Netz eingespeisten Strom. Dieses Modell trug maßgeblich zum Ausbau der Solarenergie in Deutschland bei.
Der obligatorische Anlagencheck
Unabhängig von der gewählten Weiterbetriebsstrategie ist ein umfassender technischer Anlagencheck dringend empfohlen. Eine Photovoltaik-Anlage, die 20 Jahre oder länger in Betrieb war, sollte von einem Fachbetrieb gründlich überprüft werden. Dies dient nicht nur der Bewertung der Leistungsfähigkeit, sondern vor allem der Sicherheit der Anlage.
Der Check sollte Fragen zur mechanischen und elektrischen Sicherheit beantworten. Sind die Solarmodule noch intakt? Gibt es Mängel, die den sicheren Weiterbetrieb gefährden könnten? Anlagenbetreiber tragen die Verantwortung für die Sicherheit ihrer Anlage und müssen im Schadensfall nachweisen können, dass regelmäßige Kontrollen durchgeführt wurden.
Kosten und Nutzen des Checks
Die Kosten für eine fachkundige Überprüfung liegen typischerweise bei etwa 250 bis 300 Euro. Dies ist eine Investition, die sich auszahlt, um teure Reparaturen oder sogar Gefahren zu vermeiden. Ähnlich wie die Hauptuntersuchung beim Auto gewährleistet der Anlagencheck die Funktionsfähigkeit und Sicherheit über viele weitere Jahre.
Auch die Eintragung und Aktualisierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist Pflicht. Änderungen an der Anlage, ein Betreiberwechsel oder die Umstellung der Einspeiseart müssen dort dokumentiert werden, selbst wenn keine EEG-Vergütung mehr bezogen wird.
Steuerliche Änderungen für Ü20-Anlagen
Seit Mitte Dezember 2022 sind Erträge aus Photovoltaik-Anlagen bis 30 Kilowattpeak nicht mehr einkommensteuerrelevant. Diese Regelung gilt auch für bestehende Ü20-Anlagen. Dies vereinfacht die steuerliche Behandlung für viele private Betreiber erheblich.
Umstellung auf Eigenverbrauch: Eine lohnende Option?
Die Umstellung auf Eigenverbrauch bietet eine attraktive Alternative zur reinen Volleinspeisung. Anstatt den gesamten Solarstrom ins Netz zu speisen, wird er primär im eigenen Haushalt genutzt. Der große Vorteil: jede selbst verbrauchte Kilowattstunde muss nicht teuer aus dem öffentlichen Netz bezogen werden.
Eine wirtschaftlich abgeschriebene Ü20-Anlage produziert Strom, dessen Kosten sich dann auf die laufenden Betriebsausgaben wie Wartung, Reinigung und Zählerkosten reduzieren. Der überschüssige Strom, der nicht direkt verbraucht wird, kann weiterhin ins Netz eingespeist werden und wird mit der Anschlussvergütung vergütet.
Kosten für die Umstellung
Für die Umstellung auf Eigenverbrauch muss die Photovoltaik-Anlage im Zählerschrank neu verkabelt werden, damit der Solarstrom direkt ins Hausnetz fließen kann. Diese elektrotechnischen Arbeiten müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und beginnen bei etwa 200 Euro. Bei größeren Modernisierungen der Elektroinstallation können die Kosten höher ausfallen. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher oder ein neuer Zählerschrank benötigt, können die Kosten (ohne Speicher) bis zu 2.000 Euro erreichen.
Es lohnt sich, nach möglichen Förderprogrammen für die Umstellung zu suchen. Einige Kommunen bieten finanzielle Unterstützung für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen an, um die lokale Energiewende voranzutreiben.
Beispielrechnung: Eigenverbrauch (2 kWp Anlage)
- Anlagenertrag: 1.700 kWh/Jahr
- Eigenverbrauch (40%): 680 kWh/Jahr
- Ersparnis (0,33 €/kWh): ca. 224 €/Jahr
- Überschusseinspeisung: 1.020 kWh/Jahr
- Vergütung (0,04 €/kWh): ca. 41 €/Jahr
- Gesamteinnahmen: ca. 265 €/Jahr
- Ausgaben (Check, Umrüstung, Betrieb): ca. 150 €/Jahr
- Überschuss: ca. 115 €/Jahr
Dieses Beispiel zeigt, dass sich der Eigenverbrauch bei einer kleineren Anlage durchaus lohnen kann, wenn keine großen Modernisierungen anfallen.
Eigenverbrauch steigern und zusätzliche Nutzungsmöglichkeiten
Um den Eigenverbrauch zu maximieren, können Betreiber ihr Verbrauchsverhalten anpassen. Das bedeutet beispielsweise, energieintensive Geräte wie Wasch- oder Spülmaschinen bevorzugt tagsüber laufen zu lassen, wenn die Sonne scheint und die Solaranlage Strom produziert.
Auch die Elektrifizierung weiterer Haushaltsbereiche kann den Eigenverbrauch erhöhen. Ein PV-Heizstab in einem Warmwasserspeicher kann eine sinnvolle Ergänzung sein, um warmes Wasser mit Solarstrom zu erzeugen und so Gas- oder Ölkosten zu sparen. Dies schont nicht nur den Geldbeutel, sondern reduziert auch den Verschleiß der Heizungsanlage im Sommer.
Größere Investitionen, die den Eigenverbrauch erheblich steigern, sind ein Elektroauto oder ein Batteriespeicher. Beide Optionen erfordern jedoch eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse.
Versicherungsschutz überprüfen
Es ist wichtig, den Versicherungsschutz für die Photovoltaik-Anlage zu überprüfen. Die Anlage sollte bei der Gebäudeversicherung und der Haftpflichtversicherung gemeldet sein. Oft ist die Mitversicherung für wenige Euro oder sogar kostenlos möglich. Eine separate, teure Elektronikversicherung ist nach dem Ende der EEG-Vergütung meist nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll und kann in der Regel jährlich gekündigt werden.
Altanlage ersetzen: Wann macht es Sinn?
In manchen Fällen ist der Weiterbetrieb einer Ü20-Anlage technisch nicht mehr sinnvoll oder wirtschaftlich unrentabel, etwa bei starkem Leistungsverlust oder teuren Reparaturen. Dann kann ein vollständiger Austausch der Altanlage durch ein neues System die beste Lösung sein.
Moderne Solarmodule sind deutlich effizienter und können auf der gleichen Dachfläche bis zu doppelt so viel Strom erzeugen wie alte Module. Dies ist besonders vorteilhaft bei hohem Stromverbrauch oder großen Dachflächen. Eine neue Anlage erhält zudem wieder die aktuelle EEG-Einspeisevergütung für 20 Jahre plus das Inbetriebnahmejahr.
Aktuelle Einspeisevergütung für Neuanlagen
Für Neuanlagen, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, liegt die Volleinspeisevergütung laut Bundesnetzagentur bei 12,34 Cent/kWh. Bei Teileinspeisung mit Eigenverbrauch beträgt sie 7,78 Cent/kWh. Die Preise für Solaranlagen sind in den letzten 20 Jahren um mehr als 80 Prozent gesunken, was eine Neuanlage heute sehr attraktiv macht.
Was tun mit alten Modulen?
Funktionstüchtige Altmodule müssen nicht zwangsläufig entsorgt werden. Sie können für kleinere "Inselanlagen" in Gärten, Wochenendhäusern oder Wohnmobilen genutzt werden. Auch Entwicklungshilfeprojekte oder andere Betreiber, die Ersatzteile für ältere Anlagen suchen, sind oft dankbare Abnehmer.
Checkliste für Ü20-Photovoltaik-Anlagen
- Technischen Anlagencheck beauftragen: Überprüfen Sie Sicherheit und Leistungsfähigkeit.
- Optionen prüfen: Volleinspeisung oder Umstellung auf Eigenverbrauch? Nutzen Sie Online-Rechner zur Unterstützung.
- Meldepflichten beachten: Eintragung und Aktualisierungen im Marktstammdatenregister sind auch für Ü20-Anlagen Pflicht.
- Versicherungsschutz anpassen: Überprüfen Sie Ihre Versicherungen und kündigen Sie gegebenenfalls teure Spezialversicherungen.
- Verhalten anpassen: Steigern Sie den Eigenverbrauch durch gezielte Nutzung energieintensiver Geräte tagsüber.
- Zusätzliche Nutzungen prüfen: Einsatz eines PV-Heizstabes oder Lademöglichkeiten für Elektroautos.
- Anlagenersatz erwägen: Falls die Altanlage nicht mehr wirtschaftlich oder sicher betrieben werden kann.





