Unwetter und Naturkatastrophen nehmen zu. Starkregen, Stürme und Hagel verursachen erhebliche Schäden an Häusern, Hausrat und Fahrzeugen. Doch welche Versicherung zahlt wann? Eine schnelle und korrekte Meldung des Schadens ist entscheidend, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.
Wichtige Punkte
- Schäden umgehend der Versicherung melden.
- Windstärke 8 (ab 62 km/h) ist oft die Schwelle für Sturmschäden.
- Elementarschadenversicherung deckt Überschwemmungen und Schneedruck ab.
- Teilkasko zahlt bei Sturmschäden am Auto, Vollkasko bei selbstverschuldeten Schäden durch Wasser.
- Schäden detailliert dokumentieren (Fotos, Videos) und Beweismittel nicht entsorgen.
Welche Versicherung zahlt bei Sturmschäden?
Wenn ein Sturm Schäden verursacht, sind in der Regel die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen zuständig. Es gibt jedoch eine wichtige Bedingung: Versicherungsgesellschaften definieren einen Sturm oft erst ab Windstärke 8. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mindestens 62 Stundenkilometern.
Kann die Windstärke im Nachhinein nicht eindeutig festgestellt werden, kann ein Sturmschaden trotzdem anerkannt werden. Dies ist der Fall, wenn in der Umgebung weitere Gebäude beschädigt wurden oder der Schaden an einem intakten Haus nur durch einen Sturm entstanden sein kann.
Faktencheck Windstärke
Windstärke 8 bedeutet eine Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 km/h. Dies wird als stürmischer Wind bezeichnet, der Äste bricht und das Gehen erschwert.
Schäden am Haus durch Sturm
Bei Schäden am Gebäude selbst, wie abgedeckten Dächern oder kaputten Fenstern, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese Police deckt alle fest mit dem Gebäude verbundenen Teile ab. Dazu gehören auch Anbauten und Garagen.
Der Hausrat, also alles, was sich im Haus befindet und nicht fest verbaut ist – Möbel, Elektrogeräte, Kleidung – wird durch die Hausratversicherung geschützt. Es ist wichtig, beide Policen zu prüfen, um den genauen Umfang des Schutzes zu kennen.
Autoschäden durch Unwetter
Ein parkendes Auto, das durch herabfallende Dachziegel oder umstürzende Bäume beschädigt wird, ist ein Fall für die Teilkaskoversicherung des Fahrzeughalters. Hierbei wird oft eine Selbstbeteiligung fällig, die von der Entschädigungssumme abgezogen wird.
Stürzt ein Baum auf die Fahrspur und ein Fahrzeug kann nicht mehr rechtzeitig bremsen, haftet die Vollkaskoversicherung. Diese deckt auch selbstverschuldete Schäden ab. Wenn ein nachweislich morscher Baum umstürzt und ein Fahrzeug beschädigt, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Bei einem gesunden Baum gilt dies als höhere Gewalt, und der Eigentümer haftet nicht.
Was ist eine Elementarschadenversicherung?
Die Elementarschadenversicherung ist eine wichtige Ergänzung zur Wohngebäude- und Hausratversicherung. Sie schützt vor finanziellen Folgen von Naturereignissen wie Überschwemmungen, Rückstau, Erdrutschen, Erdbeben, Schneedruck und Lawinen. Ohne diesen Zusatzschutz bleiben viele Betroffene auf hohen Kosten sitzen.
Schutz vor Regen, Schnee und Blitzschlag
Überschwemmung durch Starkregen
Dauerregen, der Keller überflutet oder Wände beschädigt, wird nicht von der regulären Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Hier ist ausschließlich eine Elementarschadenversicherung notwendig. Diese Zusatzpolice schützt vor Schäden durch Ausuferung oberirdischer Gewässer, Grundwasser oder Rückstau.
Es ist entscheidend, die genauen Vertragsbedingungen zu prüfen, da nicht jeder Tarif alle Elementarschäden abdeckt. Manche Versicherungen schließen beispielsweise Überschwemmungen durch Starkregen aus, versichern aber Schäden durch ausufernde Gewässer.
"Wer sein Auto trotz Warnung in einem hochwassergefährdeten Gebiet abstellt, riskiert, dass der Versicherer nur einen Teil des Schadens trägt oder die Leistung ganz verweigert."
Auch die Kfz-Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Überschwemmungen am stehenden Fahrzeug ab. Bei dieser Police gibt es keine Rückstufung des Schadensfreiheitsrabattes. Bei der Vollkasko sind auch Schäden versichert, die beim Durchfahren von Hochwasser entstehen. Hier kann es jedoch zu einer Höherstufung kommen.
Schneedruck und Lawinen
Bricht ein Hausdach unter der Last von Schnee ein, ist dies ebenfalls ein Fall für die Elementarschadenversicherung. Ohne diesen Zusatzschutz kann der finanzielle Schaden erheblich sein. Gleiches gilt für Schäden durch Lawinen.
Blitzschlag und Überspannung
Ein direkter Blitzeinschlag in ein Haus wird von der Gebäudeversicherung übernommen. Auch Schäden, die durch Spuren eines Blitzschlags auf dem Grundstück oder am Gebäude entstehen, sind oft abgedeckt. Bei Schäden durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss, die durch einen indirekten Blitzschlag verursacht werden, ist eine zusätzliche Überspannungsklausel in der Gebäude- oder Hausratversicherung erforderlich.
Hagelschäden: Was zahlt die Versicherung?
Wenn faustgroße Hagelkörner Dächer, Fenster oder Rollläden beschädigen, kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen. Bei Schäden an Fahrzeugen durch Hagel ist die Teilkaskoversicherung zuständig.
Wussten Sie schon?
Alte Hausratversicherungen aus DDR-Zeiten, die unverändert fortbestehen, beinhalten oft noch einen Elementarschutz. Neuere Verträge, insbesondere nach Umstellungen durch Übernahmen wie die der Allianz, müssen diesen Schutz jedoch explizit einschließen.
Was tun im Schadensfall?
Die korrekte Vorgehensweise nach einem Schaden ist entscheidend für die reibungslose Abwicklung mit der Versicherung:
- Sofortige Meldung: Melden Sie den Schaden umgehend und wahrheitsgetreu Ihrer Versicherung.
- Schadenminderung: Beseitigen Sie Gefahrenquellen und sichern Sie die Schadenstelle notdürftig ab, um weitere Schäden zu vermeiden. Beispiel: Dach provisorisch abdichten, Wasser aus dem Keller pumpen.
- Dokumentation: Halten Sie alle Schäden detailliert mit Fotos und Videos fest. Entsorgen Sie beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache mit dem Versicherer.
- Kommunikation: Kontaktieren Sie Ihren Versicherer und fragen Sie nach dem weiteren Vorgehen. Lassen Sie sich Anweisungen schriftlich bestätigen.
- Handwerker beauftragen: Klären Sie mit dem Versicherer, ob Sie selbst einen Handwerker beauftragen sollen oder ob er einen Gutachter schickt. Holen Sie, wenn möglich, mehrere detaillierte Kostenvoranschläge ein.
Reisen und Unwetter: Rücktritt oder Abbruch
Steht ein Urlaub bevor und ein erheblicher Schaden am Eigentum macht die Reise unmöglich, greift die Reiserücktrittsversicherung. Bei bereits begonnener Reise ist es die Reiseabbruchversicherung. Voraussetzung ist, dass der Schaden erheblich ist oder die Anwesenheit des Versicherten zur Schadensfeststellung unbedingt erforderlich ist. Der Schaden muss durch Feuer, ein Elementarereignis oder eine Straftat Dritter entstanden sein.
Kündigung durch die Versicherung
Nach einem Schadensfall nutzen Versicherer, insbesondere bei Wohngebäudeversicherungen, oft die Möglichkeit, den Vertrag zu kündigen. Dies kann außerordentlich oder zum Ablauf der Vertragslaufzeit geschehen. Eine Kündigung durch den Versicherer erschwert die Suche nach einem gleichwertigen neuen Vertrag erheblich.
Wenn eine Kündigung droht, versuchen Sie, mit dem Versicherer zu verhandeln, dass Sie stattdessen selbst kündigen. Dies kann die spätere Vertragssuche erleichtern und den Eindruck vermeiden, dass Sie ein hohes Risiko darstellen.
Tipp für Versicherte
Prüfen Sie regelmäßig Ihre Versicherungsverträge auf Aktualität und Umfang des Schutzes. Besonders bei älteren Policen oder nach größeren Renovierungen kann es sinnvoll sein, den Versicherungsschutz anzupassen, um bei neuen Risiken wie Starkregen oder zunehmenden Unwettern ausreichend geschützt zu sein.





