Die Verbraucherzentrale geht gerichtlich gegen HanseWerk Natur vor. Der Vorwurf: Überhöhte Fernwärmepreise, die nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Ziel der Klage ist eine rückwirkende Preisanpassung und die Erstattung von zu viel gezahlten Beträgen an die betroffenen Kunden. Nach gescheiterten Vergleichsverhandlungen führt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) das Verfahren nun vor dem Oberlandesgericht (OLG) Schleswig fort.
Wichtige Punkte
- Die Verbraucherzentrale klagt gegen HanseWerk Natur wegen überhöhter Fernwärmepreise.
- Die Preisberechnungsformeln des Unternehmens sollen nicht gesetzeskonform sein.
- Kunden können Anspruch auf Rückerstattungen von Hunderten bis Tausenden Euro haben.
- Betroffene können sich dem Klageregister des Bundesamts für Justiz anschließen.
- Die erste mündliche Verhandlung ist für den 12. Februar 2025 angesetzt.
Hintergrund der Klage: Ungerechtfertigte Preiserhöhungen
In den letzten Jahren verzeichnete HanseWerk Natur auffallend hohe Preissteigerungen bei der Fernwärme. Dies führte zu zahlreichen Beschwerden bei der Verbraucherzentrale. Der vzbv sieht die Preiserhöhungen als nicht gerechtfertigt an. Die Begründung dafür liegt in den vom Unternehmen verwendeten Berechnungsformeln.
Nach Ansicht des vzbv genügen diese Formeln nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie sollen unter anderem sachlich ungeeignete Faktoren berücksichtigen. Zudem stellt HanseWerk Natur die konkreten Preisberechnungen für Verbraucher nicht nachvollziehbar dar. Diese mangelnde Transparenz ist ein zentraler Kritikpunkt.
Fernwärme und gesetzliche Vorgaben
Fernwärme ist eine wichtige Energiequelle für viele Haushalte. Ihre Preise unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen, die Verbraucher vor willkürlichen Erhöhungen schützen sollen. Anbieter müssen ihre Preisgestaltung transparent und nachvollziehbar darlegen können.
Das Ziel der Sammelklage
Das Gericht soll im Kern feststellen, dass HanseWerk Natur seine Preiserhöhungen nicht auf die aktuell verwendeten Formeln stützen darf. Ausgangspunkt für die Bewertung sind die Preise, die zum 31. Dezember 2020 galten. Dies betrifft Kunden, die ihren Vertrag vor diesem Datum abgeschlossen haben.
Für Verträge, die nach dem 31. Dezember 2020 geschlossen wurden, ist der Preis bei Vertragsabschluss maßgebend. Auch hier sollen nachträglich vorgenommene Preiserhöhungen als unwirksam festgestellt werden. In Einzelfällen haben sich die Arbeitspreise um mehrere Hundert Prozent erhöht. Verbraucher könnten somit Anspruch auf Nachzahlungen von Hunderten bis Tausenden Euro haben.
„Wir wollen sicherstellen, dass die Preisgestaltung bei Fernwärme transparent und fair ist. Verbraucher dürfen nicht durch intransparente oder unzulässige Formeln benachteiligt werden“, betont ein Sprecher der Verbraucherzentrale.
So können Sie von der Klage profitieren
Betroffene Verbraucher haben die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Der vzbv bietet dafür einen Klage-Check an. Dieser hilft zu prüfen, ob die individuellen Voraussetzungen für eine Teilnahme erfüllt sind.
Der wichtigste Schritt ist die Eintragung in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ). Durch diese Eintragung verjähren die Ansprüche der Verbraucher nicht. Das Anmeldeformular ist direkt über die Webseite des BfJ zugänglich. Es ist wichtig, vollständige Angaben zu machen, um eine wirksame Anmeldung zu gewährleisten. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Ausfüllhinweise und Mustertexte bereit.
Anspruch auf Rückerstattung
- Bei Erfolg der Klage können Kunden mehrere 100 bis 1.000 Euro zurückerhalten.
- Die Preissteigerungen betrugen in einigen Fällen über 100 Prozent.
Der Zeitplan des Verfahrens
Die Sammelklage wurde bereits am 17. November 2023 vom vzbv beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht eingereicht. Am 20. Dezember 2023 öffnete das Bundesamt für Justiz das Klageregister, sodass sich betroffene Verbraucher anmelden konnten.
Die erste mündliche Verhandlung vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht ist für Mittwoch, den 12. Februar 2025, angesetzt. Das OLG kann bei Bedarf auch weitere Termine ansetzen. Zwischen Juni 2025 und März 2026 fanden Vergleichsverhandlungen statt, die jedoch scheiterten. Die Parteien konnten sich innerhalb eines Güterrichterverfahrens nicht einigen, weshalb dieses beendet wurde.
Nach dem Scheitern der Vergleichsgespräche wird das Oberlandesgericht weitere Termine zur mündlichen Verhandlung ansetzen. Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, um sich für die Klage an- oder abzumelden. Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts können die Parteien Rechtsmittel einlegen. Ist die Klage erfolgreich, startet das Oberlandesgericht ein Umsetzungsverfahren, bei dem Verbraucher ihr Geld zurückerhalten, ohne selbst klagen zu müssen.
Was ist ein Klageregister?
Das Klageregister beim Bundesamt für Justiz ermöglicht es vielen einzelnen Verbrauchern, ihre Ansprüche in einer Sammelklage zu bündeln. Dies vereinfacht das Verfahren und stärkt die Position der Verbraucher gegenüber großen Unternehmen.
Weitere Informationen und Unterstützung
Für weitere Fragen zum Verfahren bietet die Verbraucherzentrale detaillierte Informationen auf ihrer Webseite an. Dort finden sich Antworten auf häufig gestellte Fragen. Zudem informiert ein News-Alert-Dienst über alle wichtigen Entwicklungen im laufenden Verfahren. Das Archiv enthält alle bisherigen Benachrichtigungen.
Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband setzen sich aktiv für den Schutz der Verbraucherrechte ein und gehen juristisch gegen Anbieter vor, die gegen Verbraucherrecht verstoßen. Dies umfasst Abmahnungen, Klagen und die Veröffentlichung von Urteilen, um Transparenz zu schaffen und faire Bedingungen zu gewährleisten.





