Streiks können den Reisealltag erheblich beeinflussen. Ob im Bus, in der U-Bahn, im Zug oder am Flughafen – es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Verkehrsmittel und betroffenem Unternehmen. Besonders im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) sind die Ansprüche der Fahrgäste anders geregelt als bei der Eisenbahn oder im Flugverkehr.
Wichtige Punkte
- Bei Streiks im kommunalen ÖPNV (Bus, U-Bahn, Straßenbahn) gibt es keine gesetzlichen Entschädigungsansprüche.
- Bei Streiks von Eisenbahnunternehmen (z.B. Deutsche Bahn) haben Fahrgäste Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen oder Ausfällen.
- Streiks des Airline-Personals führen zu Ansprüchen gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter.
- Der Weg zur Arbeit liegt in der Eigenverantwortung des Arbeitnehmers; Verspätungen müssen nachgearbeitet werden.
Streik im kommunalen Nahverkehr: Was Sie wissen müssen
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat für Montag, den 2. Februar 2026, zu einem Warnstreik im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) aufgerufen. Dies betrifft Busse, U-Bahnen und Straßenbahnen in vielen Städten. Fahrgäste sollten sich vorab informieren, ob ihr Verkehrsunternehmen betroffen ist.
Ein wichtiger Unterschied zu anderen Verkehrsmitteln: Die Europäische Fahrgastrechteverordnung gilt nicht für den kommunalen ÖPNV. Das bedeutet, wenn Busse, Straßenbahnen oder U-Bahnen wegen eines Streiks nicht fahren, haben Fahrgäste keine gesetzlichen Ansprüche auf Entschädigung oder die Erstattung zusätzlicher Kosten, wie zum Beispiel für Taxifahrten. Dies ist eine entscheidende Information für alle Pendler und Reisenden.
Faktencheck ÖPNV-Streik
- Keine Entschädigung: Bei Streik von Linienbussen, U-Bahnen und Straßenbahnen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
- Eigene Verantwortung: Der Weg zur Arbeit liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers.
- Informationspflicht: Prüfen Sie die Webseiten oder Apps der lokalen Verkehrsbetriebe.
Ihre Rechte bei Bahnstreiks
Anders verhält es sich bei Streiks von Eisenbahnunternehmen. Hier greifen die europäischen Fahrgastrechte. Wenn Sie aufgrund eines Streiks bei der Deutschen Bahn oder anderen Bahnbetreibern Ihr Ziel zu spät oder gar nicht erreichen, haben Sie ein Recht auf Entschädigung.
Die Bahnunternehmen stellen in der Regel Formulare für Entschädigungsanträge zur Verfügung, oft auch online über ihre Apps oder Webseiten. Es ist ratsam, sich Verspätungen von Mitarbeitenden des Unternehmens bestätigen zu lassen, um den Antrag zu erleichtern.
„Bei Streik im Eisenbahnverkehr haben Reisende klare Rechte. Es ist wichtig, diese zu kennen und entsprechende Anträge zu stellen. Die Bahn ist hier in der Pflicht.“
Die Deutsche Bahn und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) hatten sich im Februar 2025 auf einen Tarifvertrag geeinigt, der Streiks in diesem Bereich vorerst verhindert hat. Die aktuelle Streikankündigung von Verdi betrifft die Deutsche Bahn nicht direkt, sondern konzentriert sich auf den kommunalen ÖPNV.
Entschädigung bei Zugverspätungen
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Dauer der Verspätung ab:
- Ab 60 Minuten Verspätung: 25% des Fahrpreises
- Ab 120 Minuten Verspätung: 50% des Fahrpreises
Zusätzlich können Reisende bei einer erwarteten Verspätung von über 60 Minuten am Zielbahnhof die Fahrt abbrechen und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. Auch die Nutzung eines anderen Zuges oder Verkehrsmittels kann unter bestimmten Umständen erstattet werden.
Generalsanierung der Bahn
Die Deutsche Bahn führt in den nächsten Jahren eine umfassende Generalsanierung ihres Streckennetzes durch. Dies kann ebenfalls zu erheblichen Einschränkungen und Verspätungen führen. Auch hier gelten bestimmte Fahrgastrechte, die Reisende bei Problemen in Anspruch nehmen können. Die Verbraucherzentrale sammelt Erfahrungen von Fahrgästen, um sich für deren Rechte einzusetzen.
Streik am Flughafen: Was tun als Fluggast?
Streiks am Flughafen können verschiedene Ursachen haben: Entweder streikt das Personal der Fluggesellschaft selbst oder das Sicherheitspersonal am Flughafen. Die Auswirkungen und Ihre Rechte sind dabei unterschiedlich.
Streik des Airline-Personals
Streikt das Personal Ihrer Fluggesellschaft, wie Piloten oder Flugbegleiter, kommt es oft zu Flugausfällen oder erheblichen Verspätungen. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft oder Ihr Reiseveranstalter Ihr Ansprechpartner.
Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihr Ziel anderweitig erreichen, oder Ihnen den Ticketpreis zurückerstatten. Darüber hinaus können Ihnen Ausgleichsleistungen zustehen, die je nach Flugstrecke und Dauer der Verspätung variieren. Eine App der Verbraucherzentrale kann hierbei helfen, mögliche Entschädigungen zu berechnen.
Streik des Sicherheitspersonals
Anders ist die Situation, wenn das Sicherheitspersonal am Flughafen streikt. Auf Verzögerungen bei den Sicherheitskontrollen haben die Fluggesellschaften keinen Einfluss. Daher können in solchen Fällen mögliche Ansprüche nur gegenüber dem Staat geltend gemacht werden, nicht aber gegenüber der Airline.
Es ist entscheidend, den Grund der Verzögerung genau zu kennen, um die richtigen Schritte einzuleiten. Bei Pauschalreisen ist immer der Reiseveranstalter der erste Ansprechpartner.
Pünktlichkeit am Arbeitsplatz trotz Streik
Unabhängig von den Fahrgastrechten sollten Arbeitnehmer beachten, dass der Weg zur Arbeit grundsätzlich in ihrer eigenen Verantwortung liegt. Wenn Sie Ihren Arbeitsplatz aufgrund eines Streiks nicht pünktlich erreichen, sind Sie verpflichtet, die versäumte Arbeitszeit nachzuholen. Alternativ können Sie für diese Zeit Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Auch die Möglichkeit, von zu Hause zu arbeiten (Homeoffice), könnte eine Lösung sein, sofern dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart ist.
Eine frühzeitige Information über Streiks und die Planung alternativer Routen oder Verkehrsmittel ist daher essenziell, um berufliche Nachteile zu vermeiden. Dies gilt besonders für Pendler, die auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen sind.
Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer
- Eigenverantwortung: Der Weg zur Arbeit ist Ihre Sache.
- Nachholen: Verspätungen müssen nachgearbeitet werden.
- Alternativen: Urlaub, Freizeitausgleich oder Homeoffice sind Optionen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Streiks sind eine Herausforderung für Reisende und Pendler. Während im kommunalen Nahverkehr keine direkten Entschädigungsansprüche bestehen, sind die Rechte bei Bahn- und Flugreisen klarer geregelt. Eine gute Vorbereitung und Kenntnis der eigenen Rechte können helfen, die Auswirkungen von Streiks zu minimieren.
Informieren Sie sich stets aktuell über die Situation bei Ihrem Verkehrsunternehmen und bewahren Sie alle relevanten Unterlagen (Fahrkarten, Buchungsbestätigungen) auf, falls Sie Ansprüche geltend machen müssen. Die Verbraucherzentralen bieten umfassende Informationen und Unterstützung bei der Durchsetzung von Fahrgastrechten.





