Wer eine Pauschalreise gebucht hat, diese aber nicht antreten kann, muss nicht zwangsläufig hohe Stornogebühren zahlen. Das deutsche Gesetz bietet eine oft unbekannte, aber attraktive Alternative: die Übertragung der Reise auf eine andere Person. Diese Möglichkeit kann Reisenden helfen, finanzielle Verluste zu minimieren und gleichzeitig Flexibilität zu bewahren.
Wichtige Erkenntnisse
- Pauschalreisen können auf Dritte übertragen werden, nicht aber einzeln gebuchte Leistungen.
- Die Mitteilung an den Reiseveranstalter sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch sieben Tage vor Reisebeginn erfolgen.
- Originalreisender und Ersatzreisender haften gesamtschuldnerisch für den Reisepreis und mögliche Mehrkosten.
- Reiseveranstalter können die Übertragung nur unter bestimmten Bedingungen ablehnen.
- Schriftliche Vereinbarungen zwischen allen Parteien sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden.
Reiseübertragung statt Stornierung: Das verbirgt sich dahinter
Viele Reisende kennen das Problem: Eine gebuchte Pauschalreise kann aus unvorhergesehenen Gründen nicht angetreten werden. Die Stornierung ist oft mit erheblichen Kosten verbunden, die einen Großteil des ursprünglichen Reisepreises ausmachen können. Hier kommt die Übertragung der Reise ins Spiel, eine gesetzlich verankerte Option nach § 651e BGB.
Diese Regelung erlaubt es, den Reisevertrag vor Reisebeginn auf einen sogenannten Ersatzreisenden zu übertragen. Dies ist eine kostengünstige Alternative zur vollständigen Stornierung. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Möglichkeit ausschließlich für Pauschalreisen gilt. Einzeln gebuchte Flüge, Hotels oder Mietwagen fallen nicht unter diese Bestimmung.
Faktencheck
- Gesetzliche Grundlage: § 651e BGB ermöglicht die Übertragung von Pauschalreisen.
- Frist: Mitteilung an den Reiseveranstalter spätestens sieben Tage vor Reisebeginn.
- Haftung: Ursprünglicher und neuer Reisender haften gemeinsam.
Der Ablauf: So übertragen Sie Ihre Pauschalreise
Der Prozess der Reiseübertragung erfordert eine sorgfältige Vorgehensweise. Zunächst müssen Sie den Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist über die beabsichtigte Vertragsübertragung informieren. Das Gesetz sieht eine Frist von mindestens sieben Tagen vor Reisebeginn als rechtzeitig an. Es empfiehlt sich jedoch, den Veranstalter so früh wie möglich zu kontaktieren.
Die Mitteilung an den Reiseveranstalter muss schriftlich erfolgen. Ein Anruf ist nicht ausreichend. Nutzen Sie hierfür einen Brief, eine E-Mail, ein Fax oder ein Online-Portal des Veranstalters. Es ist ratsam, eine Bestätigung des Zugangs anzufordern, um auf der sicheren Seite zu sein.
"Die frühzeitige und schriftliche Kommunikation mit dem Reiseveranstalter ist entscheidend für eine reibungslose Übertragung des Reisevertrags", betont ein Experte für Verbraucherrecht.
Wann der Reiseveranstalter widersprechen kann
Ein Reiseveranstalter kann der Übertragung des Vertrages nicht willkürlich widersprechen. Ein Widerspruch ist nur dann zulässig, wenn der neue Reisende bestimmte, für die Reise erforderliche Anforderungen nicht erfüllt. Dies können beispielsweise fehlende Tropenfähigkeit, spezielle Bergsteigererfahrung für eine Abenteuerreise oder ein notwendiges Visum sein. Liegen solche Gründe nicht vor und widerspricht der Veranstalter nicht unverzüglich, wird die Vertragsübertragung wirksam.
Hintergrundinformationen
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Arten von Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise von einem Anbieter zusammengefasst werden. Dies ist typischerweise die Kombination aus Flug und Hotel, oft ergänzt durch einen Mietwagen oder andere Leistungen. Der Vorteil einer Pauschalreise liegt im umfassenden Schutz durch das Pauschalreiserecht, welches Verbrauchern mehr Sicherheit bietet als einzeln gebuchte Leistungen.
Finanzielle und rechtliche Aspekte der Übertragung
Mit der Übertragung des Reisevertrags wird der Ersatzreisende zum neuen Vertragspartner und übernimmt alle Rechte und Pflichten aus dem ursprünglich gebuchten Vertrag. Der wichtigste Punkt hierbei ist die Verpflichtung zur Zahlung des Reisepreises. Der Reiseveranstalter hat sowohl gegenüber dem ursprünglichen als auch gegenüber dem neuen Vertragspartner Anspruch auf den vollen Reisepreis.
Dies bedeutet, dass beide Parteien gesamtschuldnerisch haften. Sollte der neue Reisende den offenen Reisepreis nicht bezahlen, kann der Reiseveranstalter weiterhin vom ursprünglichen Reisenden die Zahlung verlangen. Daher ist eine klare Regelung der Zahlungsmodalitäten zwischen dem abgebenden und dem übernehmenden Reisenden von großer Bedeutung.
Mögliche Mehrkosten und deren Handhabung
Durch die Vertragsübertragung können Mehrkosten entstehen. Diese können beispielsweise für die Ausstellung einer neuen Buchungsbestätigung oder eines neuen Flugtickets anfallen. Diese Kosten müssen angemessen und tatsächlich entstanden sein. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die Höhe der Kosten nachzuweisen und kann keine pauschalen Stornogebühren verlangen. Zusätzlich verlangen viele Veranstalter eine Bearbeitungsgebühr, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) festgelegt ist.
- Regeln Sie die Zahlung: Vereinbaren Sie schriftlich, wer welchen Anteil des Reisepreises und der Mehrkosten übernimmt.
- Haftung beachten: Seien Sie sich der gesamtschuldnerischen Haftung bewusst.
- Kosten prüfen: Fragen Sie den Reiseveranstalter nach möglichen Mehrkosten, bevor Sie die Übertragung vereinbaren.
Tipps für den ursprünglichen Reisenden
Wenn Sie Ihre Reise abgeben möchten, sollten Sie einige Punkte beachten, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten und finanzielle Risiken zu minimieren. Informieren Sie sich frühzeitig beim Reiseveranstalter über mögliche Mehrkosten, die durch die Übertragung entstehen könnten. Nur so können Sie mit dem Ersatzreisenden einen fairen und akzeptablen Preis für die Reise aushandeln.
Kalkulieren Sie diese Mehrkosten in den Preis ein, den Sie für die Reise verlangen. Eine detaillierte schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Reisenden über den Kaufpreis und die Übernahme offener Zahlungen ist unerlässlich. Diese private Vereinbarung schützt Sie im Falle von Zahlungsstreitigkeiten, da hier keine besonderen verbraucherrechtlichen Schutzvorschriften greifen. Sollte der Ersatzreisende nicht zahlen, müssen Sie selbst rechtliche Schritte einleiten.
Tipps für den Ersatzreisenden
Wer eine angebotene Pauschalreise übernehmen möchte, sollte ebenfalls sorgfältig vorgehen. Nehmen Sie sich Zeit, das Angebot des Reiseverkäufers genau zu prüfen. Fordern Sie alle wichtigen Details und Vertragsunterlagen an. Bei unklaren Angaben sollten Sie Vorsicht walten lassen.
Vergleichen Sie den angebotenen Preis mit ähnlichen Pauschalreisen in der gewünschten Region. Lassen Sie sich nicht von vermeintlichen Schnäppchen blenden. Zahlen Sie erst, wenn Ihnen der vollständige Vertrag und alle Reisedetails vorliegen. Auch hier ist eine schriftliche Vereinbarung über die Vertragsübertragung und die Zahlungsmodalitäten dringend empfohlen, um im Streitfall einen Beweis in der Hand zu haben.
Wichtige Schritte für Übernehmer
- Angebot genau prüfen und Details anfordern.
- Preise vergleichen, um kein „Schnäppchen“ zu verpassen, das keines ist.
- Erst zahlen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
- Schriftliche Vereinbarung über alle Konditionen treffen.
Die Übertragung einer Pauschalreise kann eine Win-Win-Situation schaffen: Der ursprüngliche Reisende vermeidet hohe Stornokosten, und der neue Reisende erhält möglicherweise eine günstige Reise. Mit der richtigen Vorbereitung und klaren Absprachen können beide Seiten profitieren und unerwünschte Überraschungen vermeiden.





