Ab dem 1. Juli 2026 ändern sich die Regeln für Online-Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern erheblich. Verbraucher müssen dann für alle Sendungen, auch solche unter 150 Euro Warenwert, eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro sowie Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Diese Änderungen können scheinbar günstige Schnäppchen deutlich verteuern.
Wichtige Punkte
- Ab 1. Juli 2026 pauschale Zollgebühr von 3 Euro für Sendungen unter 150 Euro Warenwert.
- Einfuhrumsatzsteuer fällt zusätzlich für alle Nicht-EU-Bestellungen an.
- Paketdienste erheben oft Servicepauschalen für die Zollabwicklung.
- Prüfen Sie vor dem Kauf genau den Versandort der Ware.
Neue Regeln ab Juli 2026
Bereits seit dem 1. Juli 2021 fallen für alle Lieferungen aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrabgaben an. Die kommende Änderung betrifft vor allem Sendungen mit geringem Wert. Ab dem 1. Juli 2026 entfällt die bisherige 150-Euro-Grenze für die Zollgebühr. Das bedeutet, dass selbst für sehr günstige Artikel zusätzliche Kosten entstehen.
Konkret wird eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro E-Commerce-Paket erhoben, wenn der Sachwert der Sendung unter 150 Euro liegt. Hinzu kommen Einfuhrumsatzsteuern und gegebenenfalls Verbrauchssteuern, abhängig vom Produkttyp. Für Sendungen über 150 Euro Warenwert bleiben die bisherigen Regelungen bestehen: Hier fallen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchssteuer an.
Faktencheck: Kostenbeispiel
- Kaufpreis Handyhülle: 7 Euro
- Pauschale Zollgebühr (ab 01.07.2026): 3 Euro
- Einfuhrumsatzsteuer (19% auf 7 Euro): 1,33 Euro
- Servicepauschale (Beispiel Deutsche Post): 7,50 Euro
- Tatsächlicher Preis: 18,83 Euro
Ein vermeintliches Schnäppchen kann sich so schnell verdreifachen.
Zusätzliche Kosten durch Servicepauschalen
Neben den staatlichen Abgaben müssen Verbraucher auch mit Gebühren der Versanddienstleister rechnen. Viele Kurier- und Paketdienste verlangen eine sogenannte Auslagenpauschale oder Servicepauschale. Diese deckt den Aufwand für die Zollanmeldung und -abwicklung ab. Die Höhe dieser Pauschalen wird von jedem Dienstleister selbst festgelegt.
Die Deutsche Post berechnet beispielsweise aktuell 7,50 Euro für diesen Service. Wenn Sie also eine Handyhülle für 7 Euro bestellen, kann der Endpreis durch die 3 Euro pauschale Zollgebühr, die Einfuhrumsatzsteuer von 1,33 Euro und die Servicepauschale von 7,50 Euro auf insgesamt 18,83 Euro steigen. Es lohnt sich daher, vor dem Kauf genau zu prüfen, welche zusätzlichen Kosten anfallen könnten.
„Verbraucher sollten besonders genau darauf achten, von wo die Produkte versandt werden. Sonst könnte das Schnäppchen für 10 Euro schnell deutlich teurer werden als gedacht.“
Was bedeuten die einzelnen Abgaben?
Es gibt verschiedene Arten von Abgaben, die bei Importen aus Nicht-EU-Ländern anfallen können. Ein Überblick hilft, die Kostenstruktur zu verstehen:
Einfuhrumsatzsteuer (EUSt)
Die Einfuhrumsatzsteuer ist vergleichbar mit der Mehrwertsteuer in Deutschland. Sie wird fällig, wenn Waren aus einem Nicht-EU-Land importiert werden. Der Steuersatz beträgt entweder 7 oder 19 Prozent des Warenwerts.
Sonderregelung: Import One Stop Shop (IOSS)
Seit Juli 2021 gibt es den Import One Stop Shop (IOSS). Händler oder Online-Marktplätze, die Waren im Wert von bis zu 150 Euro an Privatpersonen in der EU verkaufen, können sich für das IOSS registrieren. Wenn sie dies tun, sind sie von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, da die Mehrwertsteuer direkt beim Kauf erhoben und vom Händler abgeführt wird. Der angezeigte Preis ist dann der Endpreis. Achten Sie auf eine IOSS-Identifikationsnummer auf dem Paket.
Verbrauchssteuer (VSt)
Die Verbrauchssteuer wird nur auf bestimmte Waren erhoben, wie Tabak, Kaffee oder Alkohol. Meist sind diese Kosten bereits im Kaufpreis enthalten oder werden direkt vom Händler übernommen.
Zoll
Zölle fallen auf Waren an, die aus dem Ausland importiert werden. Die Höhe des Zolls hängt vom Warenwert und der Produktart ab. Für Kleidung kann der Zuschlag beispielsweise 12 Prozent betragen, für Monitore bis zu 14 Prozent. Der deutsche Zoll bietet einen Abgabenrechner an, mit dem Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben kalkulieren können.
Fünf Tipps für den Online-Einkauf im Ausland
Um unerwartete Kostenfallen zu vermeiden, sollten Sie beim Bestellen in Nicht-EU-Ländern einige Punkte beachten:
- Versandkonditionen prüfen: Informieren Sie sich vor der Bestellung auf der Webseite des Online-Shops über den Versandort und eventuelle Gebühren.
- Alternativen suchen: Gibt es das gleiche oder ein ähnliches Produkt bei einem Händler innerhalb der EU? Oft lohnt sich der Kauf dort, auch wenn der Artikel etwas teurer ist, da keine zusätzlichen Zölle oder Steuern anfallen.
- Zölle bei teureren Produkten bedenken: Bei Waren über 150 Euro fallen immer Zölle an. Diese können je nach Produkt erheblich sein.
- Selbst verzollen: Wer die Servicepauschale des Paketdienstes sparen möchte, kann die Ware selbst beim Zollamt abholen und verzollen. Dies erfordert jedoch einen Besuch beim Zollamt.
- Vorab informieren: Die Website des Zolls bietet umfassende Informationen zu allen Fragen rund um Einfuhrabgaben und Zollbestimmungen. Nutzen Sie diese Quelle, um sich vorab genauestens zu informieren.
Die neuen Regelungen ab Juli 2026 machen es umso wichtiger, beim Online-Shopping aufmerksam zu sein. Ein kurzer Blick auf den Herkunftsland und die Versandbedingungen kann Ihnen viel Geld sparen und unangenehme Überraschungen vermeiden.





