Die Europäische Union verschärft die Regeln im Kampf gegen Greenwashing. Ab September 2026 müssen Unternehmen ihre Umweltversprechen wissenschaftlich belegen und dürfen keine irreführenden Angaben mehr machen. Diese neue Richtlinie soll Verbraucher besser schützen und echte Nachhaltigkeit fördern.
Wichtige Änderungen
- Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „ökologisch“ sind ohne konkreten Nachweis verboten.
- Werbung mit „klimaneutral“ ist nur noch erlaubt, wenn dies durch eigene Emissionsreduktion erfolgt, nicht durch CO2-Kompensation.
- Nachhaltigkeitslabels müssen künftig auf unabhängigen Zertifizierungen oder staatlichen Stellen basieren.
- Unternehmen müssen Beweise für Umweltversprechen zugänglich machen, beispielsweise per QR-Code.
Was Greenwashing bedeutet und warum es so verbreitet ist
Greenwashing beschreibt die Praxis von Unternehmen, sich und ihre Produkte durch Marketing und Öffentlichkeitsarbeit als umweltfreundlicher darzustellen, als sie tatsächlich sind. Oft geschieht dies, ohne die Umweltauswirkungen wirklich zu verbessern.
Firmen erfinden beispielsweise eigene Siegel, deren Kriterien sie selbst festlegen und die nicht unabhängig geprüft werden. Viele bewerben Produkte mit allgemeinen Umweltaussagen wie „biologisch abbaubar“ oder „klimaneutral“, ohne diese Behauptungen nachweisen zu müssen. Dies führt zu einer Verzerrung des Wettbewerbs und täuscht Konsumenten.
Faktencheck Greenwashing
Unternehmen nutzen Greenwashing für massive wirtschaftliche Vorteile:
- Wettbewerbsvorteil: Ein „grünes Image“ steigert den Absatz.
- Kostenersparnis: Marketing anzupassen ist oft günstiger als die Produktion umzustellen.
- Höhere Preise: Für vermeintliche Öko-Produkte sind Verbraucher bereit, mehr zu zahlen.
- Politischer Schutz: Freiwillige Maßnahmen sollen staatliche Verbote verhindern.
Schaden für Umwelt und Verbraucher
Die Kehrseite des Greenwashings ist fatal. Da keine echten Verbesserungen stattfinden, bleiben die Umweltauswirkungen unverändert. Verbraucher, die bewusst nachhaltigere Produkte kaufen möchten, können oft nicht beurteilen, ob ihre Kaufentscheidung tatsächlich einen positiven Effekt hat oder ob sie nur mehr bezahlen.
Langfristig verlieren Konsumenten, die sich getäuscht fühlen, möglicherweise das Vertrauen in alle Öko-Siegel, selbst in fundierte und geprüfte. Dies untergräbt die Bemühungen um echte Nachhaltigkeit und erschwert es, umweltbewusste Entscheidungen zu treffen.
Die neue EU-Richtlinie setzt klare Grenzen
Bisher konnten Unternehmen ihre Produkte fast ungehindert mit grünen Schlagworten schmücken. Die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) zieht nun klare Grenzen. Sie trat am 27. März 2024 auf EU-Ebene in Kraft.
Die Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschland, müssen die Regeln bis zum 27. März 2026 in nationales Recht überführen. Ab dem 27. September 2026 greifen die Verbote verbindlich. Unternehmen müssen ihre Werbung bis dahin angepasst haben.
Hintergrund der EmpCo-Richtlinie
Die Richtlinie soll Verbraucher in die Lage versetzen, fundiertere Kaufentscheidungen zu treffen und den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft zu unterstützen. Sie ist Teil der umfassenderen EU-Strategie für nachhaltigen Konsum und Umweltschutz.
Diese Werbetricks sind bald verboten
Die neue Regelung erweitert die Liste der unlauteren Geschäftspraktiken erheblich. Folgende Punkte sind künftig untersagt:
Allgemeine Umweltaussagen ohne Beleg
Begriffe wie „grün“, „naturfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr ohne den Nachweis einer „hervorragenden Umweltleistung“ verwendet werden. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch das EU-Umweltzeichen oder den Blauen Engel erbracht werden. Allgemeine Behauptungen reichen nicht mehr aus.
Werbung mit Kompensation
Aussagen, ein Produkt habe „neutrale“ oder „positive“ Auswirkungen auf das Klima, sind verboten, wenn dies lediglich durch das Pflanzen von Bäumen oder den Kauf von CO2-Zertifikaten außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette erreicht wird. Die Klimaneutralität muss durch tatsächliche Emissionsreduzierungen im eigenen Produktionsprozess erfolgen.
„Ein reiner Freikauf durch Zertifikate reicht für Werbung mit Klimaneutralität auf Produktebene nicht mehr aus“, so die Verbraucherzentralen.
Irrelevante Vorteile
Es darf nicht mehr mit Eigenschaften geworben werden, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind. Ein Beispiel hierfür ist die Aussage „frei von Substanz X“, wenn diese Substanz EU-weit bereits verboten ist. Solche Angaben verschleiern die tatsächliche Produktleistung.
Verschleierte Haltbarkeit
Praktiken, die die Lebensdauer eines Produkts künstlich einschränken oder Reparaturen erschweren, müssen offengelegt werden. Auch Aussagen zur Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten müssen wahr sein. Garantie-Informationen werden künftig sichtbarer, und ein neues harmonisiertes Etikett soll Produkte mit verlängerter Garantie hervorheben.
So prüfen Sie Nachhaltigkeitsversprechen
Trotz strengerer Gesetze lohnt sich weiterhin ein kritischer Blick. Verbraucher können beim Einkauf auf folgende Punkte achten:
- Prüfen Sie den Bezugspunkt: Bezieht sich eine Aussage wie „schadstoffgeprüft“ auf das gesamte Produkt oder nur auf einen kleinen Teil davon?
- Suchen Sie den Nachweis: Seriöse Anbieter müssen ab 2026 direkte Verlinkungen zu den Belegen ihrer Aussagen bereitstellen, beispielsweise zu Prüfbescheinigungen mit Kontaktdaten des Prüfinstituts. Fehlt dieser Hinweis, ist Vorsicht geboten.
- Hinterfragen Sie Eigen-Labels: Wirkt ein Siegel wie ein „Haus-Logo“ der Firma? Solche Eigen-Labels müssen ab 2026 durch unabhängige Dritte zertifiziert sein.
Greenwashing ist keine Bagatelle, sondern Verbrauchertäuschung. Die Verbraucherzentralen nutzen die neuen Gesetze, um irreführende Unternehmen noch effektiver abzumahnen. Das Portal „Siegelklarheit“ bietet zudem Bewertungen von Nachhaltigkeitssiegeln, die auf zertifizierten Systemen basieren, für verschiedene Produktbereiche wie Kleidung, Waschmittel oder Papier.
Häufige Fragen zur neuen Greenwashing-Richtlinie
Dürfen Produkte ab 2026 gar nicht mehr als „klimaneutral“ beworben werden?
Doch, aber nur, wenn die Klimaneutralität durch tatsächliche Emissionsreduzierungen im eigenen Produktionsprozess erreicht wird. Ein reiner Freikauf durch Zertifikate reicht für diese Werbung auf Produktebene nicht mehr aus.
Was passiert, wenn Unternehmen gegen die neuen Regeln verstoßen?
Verstöße gelten als Wettbewerbsverstoß und können direkt abgemahnt werden. Zudem drohen empfindliche Bußgelder – in schweren Fällen bis zu 4 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens.
Gilt das Verbot auch für bestehende Produkte im Regal?
Ja. Ab dem Stichtag im September 2026 muss die kommerzielle Kommunikation angepasst sein. Eine generelle Übergangsfrist für bereits produzierte Verpackungen gibt es derzeit nicht, wobei dies in Deutschland noch final diskutiert wird.
Beziehen sich die Verbote nur auf Greenwashing oder auch auf „Social-Washing“?
Die neuen Regeln umfassen auch Aussagen zu Arbeitsbedingungen, Menschenrechten, Gleichbehandlung oder Tierschutz. Diese müssen ebenfalls nachvollziehbar und belegt sein.





