Die Bestrahlung von Lebensmitteln ist eine Methode, um deren Haltbarkeit zu verlängern und Mikroorganismen abzutöten. In Deutschland gelten dafür strenge Regeln: Nur bestimmte Produkte dürfen mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Verbraucher haben ein Recht auf Information und können bestrahlte Lebensmittel an einer speziellen Kennzeichnung erkennen.
Wichtige Erkenntnisse
- In Deutschland ist die Bestrahlung von Lebensmitteln größtenteils verboten, außer für getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze.
- Bestrahlte Lebensmittel müssen in der EU klar gekennzeichnet sein.
- Der Verzehr von bestrahlten Lebensmitteln gilt laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) als gesundheitlich unbedenklich.
- Regelmäßige Kontrollen sollen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden.
Warum Lebensmittel bestrahlt werden
Die Haltbarmachung von Lebensmitteln ist seit Jahrtausenden eine wichtige Aufgabe. Verfahren wie Salzen, Räuchern oder Trocknen sind altbekannt. Seit etwa 200 Jahren nutzen wir auch das Einkochen, Kühlen und Gefrieren, um Lebensmittel vor dem Verderben zu schützen.
Die Bestrahlung stellt eine weitere Methode dar, die Haltbarkeit zu verlängern. Gleichzeitig hilft sie, gesundheitsschädliche Mikroorganismen abzutöten. Bei Kartoffeln, Zwiebeln oder Knoblauch kann die Bestrahlung das Keimen oder Sprossen verlangsamen. Dies ermöglicht eine längere Lagerung.
Zusätzlich werden durch die Bestrahlung Insekten und Maden in Getreide, Obst oder Hülsenfrüchten eliminiert. Auch die Reifung von Obst lässt sich so verzögern.
Faktencheck Bestrahlung
- Verfahren: Einsatz von Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen.
- Ziel: Haltbarkeit verlängern, Keime und Schädlinge abtöten.
- Sicherheit: Lebensmittel werden nicht radioaktiv.
Spezielle Anlagen und strenge Auflagen
Die Bestrahlung erfolgt in speziellen Anlagen, die ionisierende Strahlen nutzen. Dazu gehören Elektronen-, Gamma- oder Röntgenstrahlen. Diese Anlagen unterliegen strengen Anforderungen und müssen von den zuständigen Landesbehörden zugelassen und überwacht werden.
Für Verbraucherschutzorganisationen ist es entscheidend, dass die Bestrahlung nicht als Ersatz für mangelhafte Hygiene oder unzureichende Herstellungs- und Landwirtschaftsverfahren dient. Sie soll eine Ergänzung sein, kein Ersatz für gute Praxis.
Welche Lebensmittel in Deutschland bestrahlt werden dürfen
In Deutschland ist die Bestrahlung von Lebensmitteln mit ionisierenden Strahlen grundsätzlich verboten. Dies ist im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) klar geregelt. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme.
Lediglich getrocknete aromatische Kräuter und Gewürze dürfen mit ionisierenden Strahlen behandelt werden. Diese Regelung soll die mikrobielle Sicherheit dieser Produkte gewährleisten.
UV-Strahlen: Eine andere Art der Behandlung
Neben ionisierenden Strahlen gibt es auch die Behandlung mit ultravioletten Strahlen (UV-Strahlen). Diese ist für weitere Lebensmittel erlaubt und dient hauptsächlich der Entkeimung.
- Trinkwasser
- Obst und Gemüse (während der Lagerung)
- Hartkäse (während der Lagerung)
- Eier (zur Vermeidung von Salmonellenbefall)
Diese UV-Behandlung unterscheidet sich grundlegend von der Bestrahlung mit ionisierenden Strahlen.
EU-Regelungen und freier Warenverkehr
In anderen EU-Ländern sind die Regeln oft weniger streng. Dort ist die Bestrahlung von weiteren Lebensmitteln erlaubt. Zum Beispiel dürfen in Belgien, Tschechien, Italien und Polen auch Kartoffeln, Zwiebeln und Knoblauch bestrahlt werden. Belgien und Tschechien erlauben die Bestrahlung sogar für alle Gemüsesorten und Hülsenfrüchte.
Aufgrund des freien Warenverkehrs innerhalb der EU dürfen Produkte, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig bestrahlt und in Verkehr gebracht wurden, auch in Deutschland verkauft werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) kann dafür eine sogenannte Allgemeinverfügung erlassen.
Aktuell sind in Deutschland über eine solche Verfügung tiefgefrorene Froschschenkel, die mit ionisierenden Strahlen behandelt wurden, sowie mit UV-Strahlen behandelter Invertflüssigzucker zugelassen. Die Kennzeichnungspflicht gilt in jedem Fall.
Kennzeichnungspflicht: So erkennen Sie bestrahlte Lebensmittel
Die EU schreibt eine klare Kennzeichnung für bestrahlte Lebensmittel vor. Dies ermöglicht es Verbrauchern, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Bio-Lebensmittel dürfen grundsätzlich nicht bestrahlt werden.
Wenn ein Lebensmittel oder einzelne seiner Zutaten bestrahlt wurden, muss dies im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Dort steht dann beim Namen der Zutat der Zusatz "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt".
"Die Kennzeichnungspflicht ist entscheidend, damit Verbraucher wissen, was sie kaufen. Sie können dann selbst entscheiden, ob sie bestrahlte Produkte bevorzugen oder meiden wollen."
Ein Beispiel: Wird in einer Tiefkühlpizza eine Gewürzmischung mit bestrahltem Pfeffer verwendet, muss dies auf der Verpackung vermerkt sein. Auch Gastronomiebetriebe wie Kantinen und Restaurants müssen ihre Gäste durch Hinweise oder Aushänge informieren, wenn sie bestrahlte Lebensmittel anbieten.
Ist die Bestrahlung von Lebensmitteln gefährlich?
Die ionisierende Strahlung, die bei der Lebensmittelbestrahlung eingesetzt wird, besteht nicht aus radioaktiven Atomen oder Partikeln. Das bedeutet, die Lebensmittel werden durch diesen Prozess nicht radioaktiv.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die Bestrahlung von Lebensmitteln als gesundheitlich unbedenklich ein. Auch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) kommt zu dem Schluss, dass die Bestrahlung eine von vielen Möglichkeiten ist, Krankheitserreger in Lebensmitteln zu reduzieren und deren mikrobiologische Sicherheit zu erhöhen. Sie betont jedoch, dass die Bestrahlung immer Teil eines umfassenden Hygienekonzepts sein sollte.
Nährstoffverluste und Studien
Die Veränderungen, die durch die Bestrahlung in Lebensmitteln entstehen, sind vergleichbar mit denen, die bei anderen Konservierungsverfahren wie der Hitzebehandlung auftreten. Es können geringe Nährstoff- und Vitaminverluste entstehen. Die Menge an Mineralstoffen wie Magnesium, Calcium oder Eisen wird durch die Bestrahlung jedoch nicht beeinflusst.
Studien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen durch bestrahlte Lebensmittel untersuchten, zeigten nur bei Katzen Auffälligkeiten. Deren Futter war mit extrem hohen Dosen bestrahlt worden. Bei Hunden traten bei gleichem Futter keine Störungen auf. Da in Europa nur sehr wenige Lebensmittel bestrahlt werden, sehen Experten kein direktes Gesundheitsrisiko für den Menschen.
Kontrollen zur Einhaltung der Vorschriften
Lebensmittelkontrolleure führen regelmäßig Stichproben durch, um die Einhaltung der Bestrahlungsvorschriften zu überprüfen. Sie kontrollieren, ob verbotenerweise bestrahlt wurde oder ob bestrahlte Lebensmittel korrekt gekennzeichnet sind.
Im Jahr 2023 wurden etwa 2.200 Proben von Lebensmitteln untersucht. Bei 25 dieser Proben wurde eine Bestrahlung nachgewiesen. Davon waren 13 Proben zu beanstanden:
- Bei 6 Produkten war die Bestrahlung nicht zulässig.
- Bei 3 Produkten war die Bestrahlung zulässig, aber nicht korrekt gekennzeichnet.
- Bei einem weiteren Produkt konnte nicht geklärt werden, ob die Bestrahlung zulässig war, da unklar blieb, ob nur eine Zutat oder das gesamte Produkt betroffen war.
Diese Zahlen zeigen, dass die Kontrollen wichtig sind, um die Transparenz und Sicherheit für die Verbraucher zu gewährleisten. Hersteller, die in der Vergangenheit bereits gegen die Regeln verstoßen haben, werden zudem gezielt überprüft.





