Verbraucher, die einen Kredit aufnehmen, stehen oft vor der Herausforderung, die Konditionen zu verstehen. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Kreditwürdigkeitsprüfung durch Banken und Kreditinstitute. Doch was passiert, wenn diese Prüfung mangelhaft ausfällt und Ihnen ein Kredit gewährt wird, den Sie sich eigentlich nicht leisten können? Das Gesetz schützt Sie in solchen Fällen mit wichtigen Rechten.
Aktuelle Fälle zeigen, dass sich Verbraucher nicht hilflos fühlen müssen. Wenn Banken ihre Pflichten verletzen, kann dies erhebliche finanzielle Vorteile für die Kreditnehmer bedeuten. Es ist entscheidend, seine Rechte zu kennen und zu wissen, wie man vorgehen kann.
Wichtige Punkte
- Kreditinstitute müssen die Kreditwürdigkeit prüfen.
- Bei Verstoß ermäßigt sich der Darlehenszins rückwirkend.
- Null-Prozent-Finanzierungen können Fallstricke bergen.
- Verbraucher können sich aktiv gegen überhöhte Kredite wehren.
Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung
Bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Kreditwürdigkeit des Antragstellers genau zu prüfen. Diese Regelung findet sich in § 505a des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie soll sicherstellen, dass Verbraucher nicht in eine Schuldenfalle geraten. Diese Pflicht gilt nicht nur für klassische Bankkredite, sondern auch für Finanzierungen, die direkt im Handel angeboten werden, beispielsweise bei großen Anschaffungen wie Möbeln oder Elektronik. Auch hier wird in der Regel ein Kreditinstitut als Partner eingeschaltet.
Die Prüfung ist eine Schutzmaßnahme für den Verbraucher. Das Institut muss sicher sein, dass der Kreditnehmer die vereinbarten Zahlungen fristgerecht leisten kann. Diese Verpflichtung besteht auch bei späteren Erhöhungen des Darlehensbetrages.
Wussten Sie schon?
Die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung dient dem Schutz der Verbraucher vor Überschuldung. Ohne diese Prüfung dürften Banken eigentlich gar keine Kredite vergeben.
Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung
Das Gesetz schreibt nicht im Detail vor, wie genau die Kreditwürdigkeit zu prüfen ist. Es gibt den Instituten jedoch Hinweise. Grundlage können dabei die Auskünfte des Darlehensnehmers selbst sein. Diese müssen wahrheitsgemäß und vollständig erfolgen. Zudem werden häufig Informationen von Auskunfteien wie der Schufa herangezogen.
Die Schufa sammelt Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern. Dazu gehören Informationen über bestehende Kredite, Girokonten, Kreditkarten und Telekommunikationsverträge. Ein negativer Eintrag bei der Schufa kann die Kreditvergabe erschweren oder unmöglich machen. Verbraucher haben das Recht, einmal jährlich eine kostenlose Auskunft über ihre bei der Schufa gespeicherten Daten anzufordern.
„Die Banken müssen sicherstellen, dass der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nachkommen kann. Dies ist ein Eckpfeiler des Verbraucherschutzes.“
Fallstricke bei Null-Prozent-Finanzierungen
Im Handel werden oft sogenannte Null-Prozent-Finanzierungen beworben. Diese scheinen auf den ersten Blick sehr attraktiv zu sein, bergen aber oft versteckte Risiken. Manchmal sind sie an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie den Abschluss weiterer Produkte oder sehr kurze Laufzeiten, die hohe monatliche Raten erfordern. Wenn mehrere solcher Finanzierungen gleichzeitig laufen, kann die monatliche Belastung schnell unüberschaubar werden und in eine Schuldenfalle führen.
Auch bei Null-Prozent-Finanzierungen muss das Kreditinstitut eine Kreditwürdigkeitsprüfung vornehmen. Die scheinbar günstigen Konditionen entbinden die Bank nicht von dieser Pflicht. Verbraucher sollten diese Angebote kritisch hinterfragen und ihre eigene finanzielle Situation realistisch einschätzen.
Hintergrundinformationen
Verbraucherinsolvenz ist der letzte Ausweg aus einer Schuldenfalle. Das Gesetz sieht vor, dass Verbraucher unter bestimmten Voraussetzungen wieder schuldenfrei werden können. Eine frühzeitige Beratung kann jedoch helfen, eine solche Situation zu vermeiden.
Rechtsfolgen bei Verstoß der Bank
Hat ein Kreditinstitut die gesetzliche Pflicht zur Prüfung der Kreditwürdigkeit verletzt, hat dies weitreichende Konsequenzen für den Kreditvertrag. Gemäß § 505d BGB ermäßigt sich der Darlehenszins auf einen marktüblichen Zinssatz. Dieser geringere Zins gilt rückwirkend seit Vertragsabschluss. Dies kann für den Verbraucher eine erhebliche finanzielle Entlastung bedeuten.
Für Kredite mit Sollzinsbindung dient die Rendite für Hypothekenpfandbriefe oder öffentliche Pfandbriefe als Referenzwert. Die Laufzeit dieser Pfandbriefe muss dabei der Sollzinsbindung des Kredits entsprechen. Bei variablen Krediten ist der „Euribor Dreimonatsgeld“ maßgeblich. Der Zeitpunkt für die Bestimmung des marktüblichen Zinssatzes ist der Vertragsschluss.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, ein Kreditvertrag weist einen Sollzins von 7 Prozent für fünf Jahre aus. Lag der Referenzwert für Hypothekenpfandbriefe über vier bis fünf Jahre zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bei 3 Prozent, müsste der Kredit rückwirkend mit diesen 3 Prozent berechnet werden. Das bedeutet, Sie wären deutlich schneller schuldenfrei und hätten weniger Zinsen gezahlt.
So wehren Sie sich gegen überhöhte Kredite
Wenn Sie den Eindruck haben, dass Ihnen ein Kredit gewährt wurde, der Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit übersteigt, sollten Sie aktiv werden. Banken lenken in solchen Fällen nicht immer sofort ein, da es um erhebliche Summen gehen kann. Ein strukturiertes Vorgehen ist daher ratsam.
- Bank zur Offenlegung auffordern: Fordern Sie Ihr Kreditinstitut schriftlich auf, alle gespeicherten personenbezogenen Daten offenzulegen und eine Neuabrechnung des Kredits vorzunehmen. Begründen Sie dies mit dem Verstoß gegen die Pflicht zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Es gibt hierfür Musterbriefe, die Ihnen helfen können. Seien Sie jedoch sicher, dass Ihre eigenen Auskünfte bei der Kreditwürdigkeitsprüfung vollständig korrekt waren. Bei Zweifeln sollten Sie vorab rechtlichen Rat einholen.
- Beschwerde bei der BaFin einreichen: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie können dort eine Beschwerde über Ihr Kreditinstitut einreichen. Erläutern Sie detailliert, warum Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses finanziell nicht in der Lage waren, die Raten zu zahlen.
- Schlichtungsstelle kontaktieren: Eine Schlichtungsstelle kann zwischen Ihnen und der Bank vermitteln. Sie schlägt eine Einigung vor, die die Interessen beider Parteien berücksichtigt. Dies ist oft ein schnellerer und kostengünstigerer Weg als ein Gerichtsverfahren.
- Schufa-Auskunft einholen: Fordern Sie vorsorglich eine kostenfreie Auskunft über Ihre bei der Schufa gespeicherten Daten an. Dies gibt Ihnen einen Überblick über Ihre eigene Bonitätshistorie.
Sollten Sie mit einem Musterbrief nicht weiterkommen und die Bank sich weigern, den Kredit neu abzurechnen, kann eine individuelle Verbraucherberatung durch eine Verbraucherzentrale hilfreich sein. Alternativ können Sie einen Rechtsanwalt beauftragen, falls eine Rechtsschutzversicherung die Kosten deckt.
Wichtige Statistik
Laut einer Studie geraten jährlich tausende Haushalte in Deutschland aufgrund unzureichender Kreditwürdigkeitsprüfung in finanzielle Schwierigkeiten.
Fazit und Ausblick
Verbraucher sind nicht schutzlos, wenn Kreditinstitute ihre gesetzlichen Pflichten missachten. Die Möglichkeit, einen zu hohen Kreditzins nachträglich zu senken, ist ein starkes Instrument. Es ist jedoch essenziell, seine Rechte zu kennen und die richtigen Schritte einzuleiten. Eine frühzeitige Information und gegebenenfalls rechtliche Beratung können dabei helfen, finanzielle Belastungen zu reduzieren und wieder Kontrolle über die eigene Finanzsituation zu gewinnen. Die Gesetzeslage stärkt hier klar die Position der Verbraucher.





