Der Besuch eines Gerichtsvollziehers kann beängstigend sein. Doch Panik ist unbegründet. Es gibt klare Regeln und Rechte, die sowohl Schuldner als auch Gerichtsvollzieher beachten müssen. Wer die Abläufe kennt und sich rechtzeitig professionelle Hilfe sucht, kann den Weg aus der Schuldenfalle finden und unnötigen Stress vermeiden.
Wichtige Punkte
- Gerichtsvollzieher kündigen ihren Besuch meist schriftlich an.
- Sie müssen einen Gerichtsvollzieher beim ersten Besuch nicht in Ihre Wohnung lassen.
- Bestimmte Gegenstände des persönlichen Gebrauchs sind unpfändbar.
- Professionelle Schuldnerberatung ist der erste Schritt zur Lösung.
- Das Beiseiteschaffen von Gegenständen ist strafbar.
Aufgaben und Befugnisse des Gerichtsvollziehers
Ein Gerichtsvollzieher ist ein staatliches Organ. Er ist für die Pfändung beweglicher Sachen und die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig. Seine Arbeit erfolgt auf Basis eines gültigen Titels, wie einem Vollstreckungsbescheid oder Gerichtsurteil. Die Pfändung von Forderungen, wie Arbeitslohn oder Bankkonten, fällt hingegen in den Zuständigkeitsbereich des Vollstreckungsgerichts.
Es ist wichtig, Gerichtsvollzieher nicht mit Mitarbeitern von Inkassobüros zu verwechseln. Inkassomitarbeiter haben keinerlei hoheitliche Befugnisse und dürfen Sie zu nichts zwingen. Sie haben nicht mehr Rechte als jede andere Privatperson. Ein Gerichtsvollzieher hingegen kann im Rahmen seiner Befugnisse Zwangsmittel einsetzen, muss sich dabei aber stets an gesetzliche Vorschriften halten.
Wussten Sie schon?
Öffentliche Gläubiger wie Finanzämter oder Krankenkassen nutzen oft eigene Vollstreckungsbeamte. Diese Mitarbeiter des Hauptzollamtes zum Beispiel haben dieselben Befugnisse und halten sich an die gleichen Regeln wie Gerichtsvollzieher.
Umgang mit einem angekündigten Besuch
In den meisten Fällen kündigt der Gerichtsvollzieher seinen Besuch schriftlich an. Wenn er unerwartet vor Ihrer Tür steht, müssen Sie ihn beim ersten Mal nicht in Ihre Wohnung lassen. Haben Sie ihn bereits eingelassen, können Sie ihn jederzeit bitten, wieder zu gehen. Auch das direkte Gespräch ist keine Pflicht, aber oft sinnvoll, um Missverständnisse zu vermeiden und Lösungen zu finden.
Es ist entscheidend, aktiv zu werden, wenn Sie einen Besuch verpasst haben oder einen angekündigten Termin nicht wahrnehmen können. Nehmen Sie Kontakt zum Gerichtsvollzieher auf und vereinbaren Sie einen neuen Termin. Ignorieren Sie dies, kann der Gerichtsvollzieher einen richterlichen Beschluss erwirken, um sich Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen. Dies kann auch durch einen Schlüsseldienst erfolgen und verursacht zusätzliche Kosten, die Sie tragen müssen.
„Die Erfahrung zeigt: Die Gerichtsvollzieher als staatliches Organ halten sich nahezu immer an vorgegebene Regeln. Ist dies ausnahmsweise nicht der Fall oder führt das rechtmäßige Verhalten des Gerichtsvollziehers zu einem ungerechten Ergebnis, so können Sie sich an das Vollstreckungsgericht wenden.“
Unpfändbare Gegenstände: Was bleibt Ihnen erhalten?
Sie müssen keine Sorge haben, dass Ihre Wohnung komplett leergeräumt wird. Viele Gegenstände sind gesetzlich vor der Pfändung geschützt. Dazu gehören alle Dinge, die für eine bescheidene Haushaltsführung notwendig sind. Hierzu zählen Möbel, Kleidung, Lebensmittel sowie Elektrogeräte wie Herd, Kühlschrank, Fernseher und ein Smartphone. Dieser Schutz gilt für alle Personen, die in Ihrem Haushalt leben, unabhängig von Beziehungsstatus oder Wohnform.
Auch Gegenstände, die für Ihre berufliche Tätigkeit oder Ausbildung unerlässlich sind, dürfen nicht gepfändet werden. Ein Auto kann unter Umständen unpfändbar sein, wenn Sie oder ein Haushaltsmitglied es benötigen, um zur Arbeit zu gelangen. Gleiches gilt für Dinge, die aus gesundheitlichen Gründen erforderlich sind, beispielsweise ein Auto für eine Person mit Gehbehinderung.
Bargeld ist nur eingeschränkt geschützt. Es wird Ihnen lediglich so viel belassen, wie Sie für den aktuellen Monat zum Leben benötigen. Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bietet hier besseren Schutz für Ihr Guthaben. Es ist ratsam, ein solches Konto frühzeitig einzurichten oder ein bestehendes Konto umzuwandeln, sobald eine Pfändung droht.
Professionelle Hilfe suchen
Hinter Pfändungsversuchen stecken oft tiefgreifende finanzielle Probleme. Suchen Sie sich frühzeitig professionelle Hilfe bei Schuldnerberatungsstellen. Diese bieten oft auch Insolvenzberatung an und helfen Ihnen, einen Weg aus den Schulden zu finden. Die Verbraucherzentralen können Ihnen seriöse Anlaufstellen nennen.
Strafbare Handlungen und deren Folgen
Es ist ein schwerwiegender Fehler, Gegenstände vor einem angekündigten Besuch des Gerichtsvollziehers beiseite zu schaffen oder das Eigentum anderer Personen vorzutäuschen. Dies stellt eine Straftat dar und kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Solche Handlungen gefährden zudem eine mögliche Entschuldung, etwa durch ein Insolvenzverfahren.
Auch das Entfernen oder Unkenntlichmachen eines Pfandsiegels, umgangssprachlich als „Kuckuck“ bekannt, ist strafbar und kann ebenfalls mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Gerichtsvollzieher bringt dieses Siegel an, um zu kennzeichnen, dass ein Gegenstand gepfändet wurde.
Haustiere sind geschützt
Haustiere, wie Hunde und Katzen, sowie deren benötigte Futtermittel und Zubehör sind grundsätzlich unpfändbar. Dies gilt für Tiere, die der Schuldner oder eine Person im gemeinsamen Haushalt hält.
Verwertung gepfändeter Gegenstände und Vermögensauskunft
Gepfändete Gegenstände werden vor der Verwertung geschätzt. Die Verwertung erfolgt oft durch öffentliche Versteigerungen, die mittlerweile auch online auf Portalen wie www.zoll-auktion.de und www.justiz-auktion.de stattfinden. Der Gerichtsvollzieher kann Ihnen einen Aufschub gewähren, wenn die Forderung innerhalb eines Jahres beglichen wird, oft verbunden mit einem Ratenzahlungsvorschlag.
Wird eine Forderung nicht innerhalb von zwei Wochen bezahlt, kann der Gläubiger eine Vermögensauskunft beantragen. Bei diesem Termin müssen Sie umfassend und wahrheitsgemäß Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögenssituation geben. Das entsprechende Formular enthält detaillierte Fragen zu Einkommen, Konten, Arbeitgeber und weiteren Vermögenswerten. Eine falsche oder unvollständige Auskunft ist strafbar.
Konsequenzen der Vermögensauskunft
Die Abgabe einer Vermögensauskunft wird im Schuldnerverzeichnis eingetragen und auch bei Auskunfteien wie der Schufa vermerkt. Dieser Eintrag kann für bis zu zwei Jahre bestehen bleiben. Nach der Abgabe haben Sie in der Regel zwei Jahre Ruhe vor einer erneuten Vermögensauskunft, es sei denn, der Gläubiger kann glaubhaft machen, dass sich Ihre finanziellen Verhältnisse erheblich verbessert haben.
Verweigern Sie die Abgabe der Vermögensauskunft, kann ein Haftbefehl ausgestellt werden. Dieser dient ausschließlich der Erzwingung der Auskunft und kann eine Haft von bis zu einem halben Jahr bedeuten. Die Haft endet sofort mit der Abgabe der Auskunft.
Es ist ratsam, sich bei der Vorbereitung auf die Vermögensauskunft von einer Schuldnerberatung unterstützen zu lassen. Diese kann Ihnen helfen, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und sicherzustellen, dass Sie korrekte Angaben machen. Versprechen, die Sie nicht halten können, schaden langfristig mehr als sie nützen.





