Millionen Facebook-Nutzer sind von einem massiven Datenleck betroffen, das im Jahr 2021 öffentlich wurde. Unbekannte Täter erbeuteten umfangreiche Datensätze und boten diese zum Kauf an. Dies kann für die Betroffenen verschiedene Risiken bedeuten, von unerwünschten Anrufen bis hin zu Identitätsdiebstahl. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht, um feststellen zu lassen, dass Facebook gegen Datenschutzrecht verstoßen hat und Schadensersatz zahlen muss.
Wichtige Punkte
- 2021 wurde ein großes Datenleck bei Facebook bekannt.
- Millionen von Nutzerdaten wurden gestohlen und online angeboten.
- Der vzbv hat eine Musterfeststellungsklage gegen Facebook eingereicht.
- Betroffene können sich der Klage anschließen, um Schadensersatz zu fordern.
- Mögliche Entschädigung beginnt bei 100 Euro und kann bei weiteren Daten steigen.
Hintergrund des Datenlecks und mögliche Folgen
Im Jahr 2021 wurde bekannt, dass Millionen von Facebook-Nutzerdaten unbefugt veröffentlicht wurden. Cyberkriminelle hatten Zugang zu persönlichen Informationen wie Telefonnummern, Namen, Facebook-IDs und Arbeitsorten. Diese Daten wurden anschließend im Internet zum Kauf angeboten. Die Veröffentlichung solcher Daten birgt erhebliche Risiken für die betroffenen Personen.
Zu den potenziellen Schäden zählen belästigende Anrufe und SMS, Phishing-Versuche oder sogar der sogenannte „Enkel-Trick“. Im schlimmsten Fall kann es zu Identitätsdiebstahl kommen. Die ständige Sorge, wer die eigenen Daten besitzt und wie diese verwendet werden, stellt eine psychische Belastung dar. Der Diebstahl kann Nutzer auf vielfältige Weise schädigen.
Fakt
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in einem ähnlichen Facebook-Fall hat bereits festgestellt, dass der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten ausreichen kann, um einen Schadensersatz von 100 Euro zu rechtfertigen.
Die Klage des vzbv
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Musterfeststellungsklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg gegen Meta Platforms Ltd., die Muttergesellschaft von Facebook, eingereicht. Ziel der Klage ist es, festzustellen, dass Facebook durch die Ermöglichung des Datendiebstahls gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen hat. Diese Feststellung ist die Grundlage dafür, dass Facebook den betroffenen Nutzern Schadensersatz zahlen muss.
Zusätzlich soll das Gericht konkrete Geldbeträge festlegen, die den Betroffenen zustehen. Der vzbv argumentiert, dass in bestimmten Fällen höhere Beträge zu zahlen sind, insbesondere wenn über die Telefonnummer und den Namen hinaus weitere Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Dies soll ebenfalls durch die Klage festgestellt werden.
„Nach unserer Auffassung sind in bestimmten Fällen höhere Beträge zu zahlen, wenn weitere Daten gestohlen und veröffentlicht wurden. Auch das wollen wir mit der Klage feststellen lassen“, erklärt der vzbv.
Mögliche Schadensersatzansprüche
Der vzbv macht für zusätzlich veröffentlichte Daten folgende Erhöhungsbeträge geltend:
- E-Mail-Adresse: + 100 Euro
- Geburtsdatum: + 100 Euro
- Wohnort: + 100 Euro
- Beziehungsstatus: + 200 Euro
Wer durch den Vorfall konkrete psychische oder finanzielle Schäden erlitten hat, kann unter Umständen individuell noch höhere Beträge fordern. Die genaue Höhe des Schadens hängt in solchen Einzelfällen von den spezifischen Umständen ab und kann daher nicht pauschal in der Sammelklage festgelegt werden.
Wer ist betroffen?
Betroffen sein kann, wer in den Jahren 2018 und/oder 2019 ein privates Facebook-Profil hatte und bei Facebook seine Telefonnummer angegeben hatte. Überprüfen Sie mit dem Klage-Check, ob Sie die Kriterien erfüllen.
So können Sie der Klage beitreten
Verbraucher haben die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dieser Eintrag ist entscheidend, da er verhindert, dass die eigenen Ansprüche verjähren. Die Anmeldung erfolgt über ein spezielles Online-Formular des BfJ. Es ist wichtig, vollständige und korrekte Angaben zu machen, um eine wirksame Anmeldung sicherzustellen.
Um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu bleiben, empfiehlt der vzbv, den News-Alert zur Klage zu abonnieren. Dies stellt sicher, dass Betroffene keine wichtigen Informationen oder Fristen verpassen. Eine fristgerechte Anmeldung ist entscheidend.
Termine im Verfahren
- 09. Dezember 2024: Der vzbv reicht die Sammelklage beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ein.
- 05. Mai 2025: Das Bundesamt für Justiz (BfJ) öffnet das Klageregister. Ab diesem Zeitpunkt können sich Betroffene für die Klage anmelden.
- 10. Oktober 2025: Die erste mündliche Verhandlung findet beim Hanseatischen Oberlandesgericht statt. Weitere Termine werden folgen.
- 31. Oktober 2025: Nach der letzten mündlichen Verhandlung haben Verbraucher noch drei Wochen Zeit, sich für die Klage an- oder abzumelden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten An- oder Abmeldungen bis zu diesem Datum erklärt werden, da der genaue Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch unklar ist.
- Offener Zeitpunkt: Das Oberlandesgericht erlässt ein Urteil. Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
- Offener Zeitpunkt: Das Verfahren wird durch ein endgültiges Urteil oder einen Vergleich beendet.
Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen
Für weitere Fragen zum Verfahren bietet der vzbv auf seiner Webseite detaillierte Antworten auf die häufigsten Fragen zur Klage gegen Facebook an. Diese Informationen sind wichtig, um den Prozess und die eigenen Möglichkeiten vollständig zu verstehen. Der vzbv setzt sich aktiv für den Schutz von Verbraucherrechten ein und geht juristisch gegen Anbieter vor, die gegen diese Rechte verstoßen.
Die Musterfeststellungsklage ist ein wichtiges Instrument, um die Rechte von Millionen von Nutzern in Deutschland einfach und unkompliziert durchzusetzen. Es ermöglicht Betroffenen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, ohne selbst ein aufwendiges Einzelverfahren führen zu müssen. Informieren Sie sich umfassend, um Ihre Rechte wahrzunehmen.