Abonnenten des Disney+ Premium-Dienstes sehen sich derzeit mit Problemen bei der Bild- und Tonqualität konfrontiert. Viele Inhalte werden nicht in der beworbenen hohen Auflösung oder mit dem versprochenen Dolby Atmos Sound in deutscher Sprache angeboten. Verbraucherzentralen raten betroffenen Kunden, eine Preisminderung zu fordern.
Wichtige Punkte
- Disney+ Premium-Kunden erhalten oft nicht die beworbene Bild- und Tonqualität.
- Ein Patentstreit mit InterDigital beeinträchtigt die Bildqualität.
- Dolby Atmos ist für deutsche Tonspuren oft nicht verfügbar.
- Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney abgemahnt.
- Kunden können eine anteilige Rückerstattung der Abo-Gebühren verlangen.
Qualitätsprobleme bei Disney+ Premium
Disney+ bewirbt sein Premium-Abonnement mit einer herausragenden Bild- und Tonqualität. Doch in der Praxis erleben viele Nutzer Einschränkungen, die nicht den Versprechen entsprechen. Diese Diskrepanzen betreffen wichtige Premium-Merkmale wie die Bildauflösung und den Raumklang.
Ein Hauptproblem ist die reduzierte Bildqualität. Hintergrund ist ein rechtlicher Konflikt zwischen Disney und dem US-Unternehmen InterDigital. Aufgrund dieses Patentstreits kann Disney bestimmte Technologien für hochauflösende Bilder nicht uneingeschränkt nutzen. Dies führt dazu, dass zahlreiche Inhalte nicht in der eigentlich gebuchten Premium-Qualität dargestellt werden.
Faktencheck Bildqualität
Ein Patentstreit mit InterDigital zwingt Disney+, bestimmte Bildtechnologien nicht vollumfänglich einzusetzen. Dies führt zur Drosselung der Bildqualität bei einigen Premium-Inhalten.
Fehlender Dolby Atmos Sound auf Deutsch
Neben der Bildqualität gibt es auch Defizite beim Ton. Disney+ wirbt mit Dolby Atmos, einem Raumklang, der ein Kinoerlebnis verspricht. Doch viele Abonnenten berichten, dass diese hochwertige Tonqualität oft nicht für die deutsche Tonspur verfügbar ist. Stattdessen wird Dolby Atmos nur für die englische Originalfassung angeboten.
Die Werbung von Disney macht diesen Umstand nicht ausreichend transparent. Dies hat zu zahlreichen Beschwerden bei Verbraucherzentralen geführt. Kunden, die das Premium-Abo gerade wegen des hochwertigen Sounds abgeschlossen haben, fühlen sich getäuscht.
„Wer extra für Premium-Qualität bezahlt, diese aber insbesondere hinsichtlich der Bildqualität und bei vielen Filmen auch hinsichtlich der beworbenen Tonqualität nicht bekommt, muss auch nur einen geringeren Preis zahlen.“
Abmahnung durch Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney+ wegen irreführender Werbung beim Ton (Dolby Atmos) bereits abgemahnt. Die mangelnde Transparenz bezüglich der Sprachverfügbarkeit des Raumklangs wird hierbei besonders kritisiert. Eine offizielle Stellungnahme von Disney zu dieser Abmahnung steht noch aus.
Hintergrund der Abmahnung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen moniert, dass Disney+ in seiner Werbung für das Premium-Abo den Eindruck erweckt, Dolby Atmos sei generell verfügbar. Die Einschränkung auf die englische Tonspur bei vielen Inhalten wird dabei nicht klar kommuniziert.
Ihr Recht auf Preisminderung
Verbraucherrechtlich gilt: Wenn ein Anbieter vertraglich zugesicherte Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbringt, liegt ein Mangel vor. Bei einem Premium-Abonnement wie Disney+ Premium haben Kunden, die für höhere Qualität bezahlen, aber diese nicht erhalten, Anspruch auf eine Preisminderung.
Die Verbraucherzentralen empfehlen betroffenen Kunden, aktiv zu werden und eine anteilige Rückerstattung zu fordern. Die Höhe der möglichen Erstattung könnte sich am Preisunterschied zwischen dem Standard- und dem Premium-Abo orientieren, da die Premium-Vorteile teilweise nicht gegeben sind.
Schritte zur Rückforderung
Um eine Rückerstattung zu beantragen, sollten Kunden folgende Schritte unternehmen:
- Abo-Typ prüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie das „Premium“-Abonnement gebucht haben.
- Tonspur testen: Wählen Sie einen Blockbuster, wechseln Sie die Sprache auf Deutsch und prüfen Sie, ob „Dolby Atmos“ angezeigt wird oder nur „5.1“.
- Bildqualität prüfen: Überprüfen Sie, ob Sie beim Abschluss des Abos HDR10, HDR10+ oder Dolby Vision erwartet haben und ob diese Qualitäten aktuell nicht erbracht werden.
- Geräte-Check: Vergewissern Sie sich, dass Ihr Wiedergabegerät (Fernseher, Soundanlage) technisch in der Lage ist, Dolby Atmos oder die beworbene Bildqualität darzustellen.
- Beschwerde einreichen: Kontaktieren Sie den Disney+ Kundenservice. Fordern Sie eine teilweise Rückzahlung der Kosten und beziehen Sie sich dabei auf die fehlende Bildqualität durch den InterDigital-Konflikt und die fehlende deutsche Atmos-Spur.
Ein Musterbrief für die Beschwerde könnte wie folgt aussehen:
Betreff: Beschwerde zum Premium-Abo – Forderung auf anteilige Rückerstattung der Abo-Gebühren Kundennummer: [Ihre Kundennummer] E-Mail-Adresse des Kontos: [Ihre E-Mail-Adresse] Sehr geehrte Damen und Herren, ich nutze seit dem [Datum] Ihr Premium-Abonnement. Ich habe mich bewusst für dieses teurere Modell entschieden, um die beworbene Bildqualität (4K UHD/HDR) sowie die Tonqualität (Dolby Atmos) nutzen zu können. Leider muss ich feststellen, dass die zugesicherten Eigenschaften meines Abonnements derzeit nicht im vereinbarten Umfang zur Verfügung stehen: Eingeschränkte Bildqualität: Aufgrund Ihres rechtlichen Konflikts mit dem Unternehmen InterDigital ist die Bildqualität bei zahlreichen Premium-Inhalten derzeit deutlich reduziert. Fehlende Tonqualität (Dolby Atmos): Sie bewerben das Premium-Abo mit Dolby Atmos. Es wird jedoch nicht transparent darauf hingewiesen, dass diese Qualität für die deutsche Tonspur bei einem Großteil der Inhalte gar nicht zur Verfügung steht. Nach geltendem Verbraucherrecht stellt dies einen Mangel an der digitalen Dienstleistung dar. Werden vertraglich vereinbarte Leistungen nicht oder nur eingeschränkt erbracht, steht mir als Kunde eine angemessene Preisminderung zu. Ich fordere Sie daher auf: Die volle beworbene Qualität nach Möglichkeit umgehend wiederherzustellen. Mir die Differenz zwischen dem Standard-Abo und dem Premium-Abo für den Zeitraum der Einschränkungen (seit [Monat/Jahr]) zu erstatten. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Beschwerde und informieren Sie mich innerhalb von 14 Tagen über die veranlasste Gutschrift. Mit freundlichen Grüßen [Ihr Name]
Häufige Fragen zur Erstattung
Viele Kunden haben Fragen zu den Hintergründen und dem Vorgehen bei der Rückforderung von Kosten. Hier sind die wichtigsten Antworten:
Was hat der Streit mit InterDigital mit meinem Bild bei Disney+ zu tun?
InterDigital besitzt Patente an bestimmten Bildtechnologien. Da Disney diese Patente derzeit nicht uneingeschränkt nutzen darf, wird die Bildqualität bei einigen Inhalten technisch heruntergestuft, um Patentverletzungen zu vermeiden. Dies betrifft Premium-Features wie HDR10, HDR10+ und Dolby Vision.
Warum ist das Angebot von Disney+ irreführend?
Die Werbung erweckt den Eindruck, dass das Premium-Abo generell eine bessere Tonqualität liefert. Die Tatsache, dass Dolby Atmos für die meisten deutschen Tonspuren nicht verfügbar ist, wird verschwiegen oder nur unzureichend kommuniziert. Dies kann als irreführende Geschäftspraktik angesehen werden.
Gibt es schon ein fertiges Urteil zur Rückzahlung?
Aktuell liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Druck auf Disney auszuüben und die Rechte der betroffenen Verbraucher durchzusetzen. Ein rechtskräftiges Urteil zur Rückzahlung gibt es noch nicht. Kunden müssen derzeit selbst aktiv werden oder den Ausgang des Verfahrens abwarten.
Wie viel Geld kann ich zurückfordern?
Eine genaue Summe ist noch nicht festgelegt. Eine Orientierung bietet der Preisunterschied zwischen dem Standard- und dem Premium-Abo. Da Ihnen der Premium-Vorteil bei Bild- und Tonqualität teilweise fehlte, könnten Sie die Differenz für den Zeitraum der Einschränkungen zurückfordern.
Muss Disney die Kosten automatisch erstatten?
Nein, Disney erstattet die Kosten derzeit nicht automatisch. Kunden müssen selbst aktiv werden und ihren Anspruch geltend machen. Es ist ratsam, die Schritte der Verbraucherzentralen zu befolgen und eine formelle Beschwerde einzureichen.





