Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken doch nicht mindestens ein Viertel der Kapazitäten freiräumen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem Eilbeschluss. Der Beschluss der Bundesnetzagentur, der den Schienennetzbetreiber DB InfraGo zu einer solchen Wettbewerberklausel verpflichtet hätte, wurde für rechtswidrig erklärt. Diese Entscheidung ist nicht anfechtbar.
Wichtige Erkenntnisse
- Verwaltungsgericht Köln erklärt Trassen-Quote für rechtswidrig.
- Bundesnetzagentur wollte Wettbewerb fördern, um Ticketpreise zu senken.
- DB InfraGo muss die Klausel vorerst nicht anwenden.
- Italo plant Markteintritt in Deutschland ab 2028.
- Gericht sieht weder europäisches noch nationales Recht für solche Klausel vor.
Gericht kippt Trassen-Quote der Bundesnetzagentur
Ein Sprecher der zur Deutschen Bahn gehörenden DB InfraGo begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln. Die Klage hatte das Ziel, frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle Beteiligten zu schaffen. Nach Angaben des Sprechers sei diese Klarheit angesichts der knappen Kapazitäten auf dem deutschen Schienennetz besonders wichtig.
Die Bundesnetzagentur hingegen hält eine entsprechende Regelung weiterhin für geboten. Sie argumentiert, dass dies den Wettbewerb auf der Schiene im Interesse der Fahrgäste fördern würde. Bis zur endgültigen Klärung des Rechtsstreits in der Hauptsache muss die InfraGo die Wettbewerberklausel jedoch nicht anwenden.
Faktencheck: Marktanteile im Fernverkehr
- Die Deutsche Bahn hält im Fernverkehr einen Marktanteil von rund 92 Prozent.
- Der größte Wettbewerber ist derzeit das Münchner Unternehmen Flix mit seinen grünen Zügen.
Hintergrund: Italos Markteintritt und Kapazitätsengpässe
Die Bundesnetzagentur versprach sich von der Wettbewerberklausel niedrigere Ticketpreise. Mehr Wettbewerb im Fernverkehr sollte dies ermöglichen. Ein wichtiger Hintergrund für diese Bestrebungen ist der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo.
Italo plant, ab April 2028 in den deutschen Fernverkehr einzusteigen. Dafür will das Unternehmen rund 3,6 Milliarden Euro investieren. Italo hatte Beschwerde bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eingelegt. Die Beschwerde richtete sich gegen die Art und Weise, wie die begrenzten Schienenkapazitäten in Deutschland vergeben werden. Das Unternehmen wollte eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für neue Wettbewerber erreichen.
Was ist eine Trasse?
Wer in Deutschland einen Zug fahren will, benötigt eine sogenannte Trasse. Eine Trasse ist eine bestimmte Strecke zu einer bestimmten Zeit. Die Vergabe dieser Trassen erfolgt durch die DB InfraGo. Der Platz auf den Schienen ist jedoch begrenzt. Besonders an großen Knotenpunkten wie Hamburg, Berlin oder Köln kommt es zu Staus und Verspätungen.
Die Argumentation der Bundesnetzagentur und der Bahn
Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli entschieden, dass die DB InfraGo künftig im Konfliktfall höchstens 60 bis 75 Prozent der Fernverkehrskapazitäten an DB Fernverkehr oder ein einzelnes anderes Unternehmen vergeben darf. Diese Regelung sollte für stark ausgelastete Korridore mit Kapazitätsobergrenzen gelten. Beispiele dafür sind die Knotenpunkte München und Frankfurt.
Die Deutsche Bahn legte gegen diesen Beschluss ein Eilverfahren ein. Sie argumentierte, dass eine solche Klausel die Zahl der Konflikte über die Nutzung von Trassen erheblich steigern würde. Dies hätte rechtliche und praktische Probleme für die Bewirtschaftung der Trassenkapazitäten durch die InfraGo zur Folge.
Ein Sprecher der InfraGo betonte: "Ziel der Klage waren frühe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen für alle. Der Beschluss schafft diese Klarheit."
Gerichtliche Begründung: Keine Rechtsgrundlage
Das Verwaltungsgericht Köln begründete seine Entscheidung damit, dass weder europäisches Recht noch nationales Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung des Schienenwegbetreibers zur Aufnahme einer solchen Wettbewerberklausel in seine Nutzungsbedingungen vorsehen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den von der Bundesnetzagentur verfolgten Zweck zu erreichen.
Die Entscheidung des Gerichts hat unmittelbare Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation im deutschen Fernverkehr. Neue Anbieter wie Italo müssen sich weiterhin mit den bestehenden Vergabeverfahren arrangieren, ohne die von der Bundesnetzagentur angestrebte bevorzugte Behandlung.
Ausblick auf den Wettbewerb
Die Bundesnetzagentur kündigte an, an ihrer Position festzuhalten. Sie wird den Rechtsstreit in der Hauptsache weiterführen. Es bleibt abzuwarten, welche langfristigen Auswirkungen diese gerichtliche Entscheidung auf die Liberalisierung des deutschen Schienennetzes und die Fahrpreise haben wird. Die knappen Kapazitäten bleiben eine zentrale Herausforderung.
- Die Entscheidung des Gerichts schafft Klarheit für die DB InfraGo.
- Wettbewerber müssen weiterhin um Trassen kämpfen.
- Die Bundesnetzagentur möchte den Wettbewerb weiter stärken.




