Pflegebedürftige Menschen in Deutschland können finanzielle Unterstützung für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erhalten. Die Pflegekassen bezuschussen Umbauten, die das Leben im eigenen Zuhause erleichtern und die Selbstständigkeit fördern. Bis zu 4.180 Euro pro Vorhaben sind möglich, um Barrieren wie hohe Duscheinstiege oder rutschige Böden zu beseitigen und so die Lebensqualität erheblich zu verbessern.
Wichtige Punkte
- Pflegekassen zahlen bis zu 4.180 Euro für Wohnungsanpassungen.
- Anspruch besteht ab Pflegegrad 1.
- Mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung erhalten bis zu 16.720 Euro.
- Antragstellung muss unbedingt vor Beginn der Umbaumaßnahmen erfolgen.
- Wohnberatungsstellen bieten kostenlose Unterstützung bei Planung und Antrag.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Was ist das?
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umfassen alle baulichen Veränderungen in der Wohnung oder im direkten Wohnumfeld, die dazu dienen, die Pflege zu erleichtern, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern oder die Überforderung pflegender Angehöriger zu reduzieren. Dazu gehören beispielsweise der Einbau eines Treppenlifts, die Anpassung des Bades für einen barrierefreien Zugang oder die Verbreiterung von Türen.
Oft sind es kleine Details, die im Alltag große Hindernisse darstellen. Ein fehlendes Geländer an der Treppe oder ein zu hoher Einstieg in die Dusche kann für Menschen mit eingeschränkter Mobilität zu einem unüberwindbaren Problem werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, solche Hürden zu beseitigen und ein sicheres Wohnen zu ermöglichen.
Faktencheck
- Die Pflegeversicherung übernimmt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
- Für Wohngemeinschaften mit mehreren Pflegebedürftigen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 16.720 Euro.
- Für ambulant betreute Wohngemeinschaften gibt es zusätzlich 2.613 Euro pro Person und maximal 10.452 Euro pro Wohngruppe.
Wer hat Anspruch auf diese Unterstützung?
Anspruch auf den Zuschuss haben alle pflegebedürftigen Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dies gilt bereits ab Pflegegrad 1. Es ist wichtig, dass die Maßnahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung für den bestehenden Hilfebedarf erforderlich sind. Die Notwendigkeit der Maßnahmen wird oft schon bei der Begutachtung des Pflegegrades durch den Medizinischen Dienst (MD) erfasst und im Gutachten vermerkt.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen zusammen in einer Wohnung, können sie gemeinsam einen höheren Zuschuss beantragen. Dies ist besonders relevant für Familien oder Wohngemeinschaften, in denen mehrere Bewohner auf Unterstützung angewiesen sind. Die maximale Fördersumme pro Umbau vervierfacht sich in diesem Fall.
Mehrfache Antragstellung bei veränderter Pflegesituation
Ein Zuschuss kann grundsätzlich mehrfach beantragt werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn sich die Pflegesituation der betroffenen Person nach der ersten Maßnahme verschlechtert hat und dadurch neue Anpassungen notwendig werden. Ein Beispiel hierfür wäre eine weitere Einschränkung der Mobilität, die einen höheren Pflegegrad und zusätzliche Umbauten erfordert.
Es ist nicht möglich, eine bereits genehmigte Maßnahme nachträglich aufzuteilen, um weitere Zuschüsse zu erhalten. Jede Maßnahme muss als Ganzes für die aktuelle Pflegesituation betrachtet werden. Bei einer erneuten Verschlechterung der gesundheitlichen Lage kann jedoch ein komplett neuer Antrag gestellt werden.
Der Weg zum Zuschuss: Schritt für Schritt
Der Prozess zur Beantragung eines Zuschusses für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen erfordert eine bestimmte Reihenfolge. Der wichtigste Schritt ist die Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse vor Beginn jeglicher Umbaumaßnahmen. Wer dies versäumt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
- Wohnberatung in Anspruch nehmen: Spezialisierte Beratungsstellen helfen bei der Identifizierung notwendiger Maßnahmen und geben Tipps zur Finanzierung.
- Handwerker suchen: Es empfiehlt sich, Handwerker zu beauftragen, die Erfahrung mit barrierefreien Umbauten haben. Die Wohnberatungsstelle kann hierbei unterstützen.
- Kostenvoranschläge einholen: Mindestens ein detailliertes Angebot von einem Fachbetrieb ist erforderlich.
- Antrag bei der Pflegekasse stellen: Reichen Sie die Kostenvoranschläge und eine Begründung für die Notwendigkeit der Maßnahme ein. Die Begründung sollte darlegen, wie der Umbau die Pflege erleichtert oder die Selbstständigkeit fördert.
- Genehmigung abwarten: Die Pflegekasse prüft die Notwendigkeit, gegebenenfalls mit Unterstützung des Medizinischen Dienstes. Führen Sie die Maßnahmen erst nach Erhalt des schriftlichen Bescheids durch.
- Maßnahme durchführen: Nach Genehmigung kann der Umbau starten.
- Rechnung einreichen: Nach Abschluss der Arbeiten reichen Sie die Rechnung bei der Pflegekasse ein, um den Zuschuss zu erhalten.
„Die frühzeitige Beratung und die korrekte Reihenfolge der Antragstellung sind entscheidend, um finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse zu erhalten. Viele Fehler können vermieden werden, wenn man sich vorab informiert und die Genehmigung abwartet.“
Zustimmung des Vermieters bei Mietwohnungen
Mieter haben unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf barrierefreien Umbau ihrer Wohnung. Dies ist in § 554a BGB geregelt. Wenn eine pflegebedürftige Person oder ein Mensch mit Behinderung den Umbau benötigt, um Barrieren zu beseitigen, müssen Mieter dies mit dem Vermieter besprechen.
Dabei ist es wichtig, die Notwendigkeit des Umbaus zu erklären und entsprechende Nachweise wie ein ärztliches Attest oder die Pflegeeinstufung vorzulegen. In der Regel müssen Vermieter diesen Maßnahmen zustimmen. Eine Ausnahme besteht, wenn das Interesse des Vermieters an der unveränderten Erhaltung der Mietsache oder des Gebäudes höher wiegt. Dies könnte der Fall sein, wenn der Umbau die Bausubstanz erheblich beeinträchtigt oder die zukünftige Vermietbarkeit der Wohnung stark einschränkt.
Wichtiger Hinweis für Mieter
Mieter tragen grundsätzlich die Kosten für die Umbaumaßnahmen selbst. Zudem müssen sie sicherstellen, dass die Wohnung beim Auszug wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wird, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde. Eine frühzeitige und offene Kommunikation mit dem Vermieter ist hier essenziell.
Weitere Finanzierungsmöglichkeiten und Hilfsangebote
Neben den Zuschüssen der Pflegekassen gibt es weitere Stellen, die pflegebedürftige und schwerbehinderte Menschen finanziell unterstützen können. Diese zusätzlichen Fördermöglichkeiten können die Eigenbeteiligung reduzieren und größere Projekte ermöglichen.
Regionale und bundesweite Förderprogramme
- Bundesländer: Viele Bundesländer bieten eigene Förderprogramme an. In Nordrhein-Westfalen gibt es beispielsweise die „Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen“. Es lohnt sich, bei den jeweiligen Landesregierungen oder Kommunen nachzufragen.
- KfW-Bank: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet bundesweit Förderungen an. Das Programm „Altersgerecht Umbauen“ richtet sich an Eigentümer und Mieter. Es können Kredite für Modernisierungen im Wohnungsbestand oder für den Erwerb bereits umgerüsteter Wohngebäude beantragt werden. Ein Investitionszuschuss oder ein Kredit von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit ist möglich.
Die Beantragung von KfW-Krediten erfolgt in der Regel über die Hausbank. Eine Beratung zu den verschiedenen KfW-Förderprogrammen ist empfehlenswert, um die optimale Unterstützung zu finden.
Unterstützung für Menschen mit Behinderung
Menschen mit Behinderung können über die sogenannte Eingliederungshilfe Mittel beantragen. Diese dienen der Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer Wohnung, die an ihre spezifischen Bedürfnisse angepasst ist. Die Höhe dieser Förderung ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Person. Auskunft hierzu erteilt der örtliche Sozialhilfeträger.
Die Rolle der Wohnberatungsstellen
Wohnberatungsstellen sind eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Wohnungsanpassung. Sie bieten nicht nur konkrete Lösungsvorschläge für barrierefreies Wohnen an, sondern informieren auch umfassend über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten und begleiten den gesamten Prozess.
Die Berater helfen dabei, Wohnungen auch für Menschen mit Demenz sicherer und übersichtlicher zu gestalten. Sie prüfen Kostenvoranschläge, unterstützen bei der Kommunikation mit Vermietern oder Kostenträgern und stehen bei möglichen Problemen zur Seite. Die Inanspruchnahme einer Wohnberatung ist oft der erste und wichtigste Schritt, um den Umbau erfolgreich umzusetzen und alle verfügbaren Hilfen auszuschöpfen.
Tipp für den Antrag
Verbraucherzentralen bieten kostenlose Musterschreiben für die Beantragung von Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen an. Diese Muster können den Antragsprozess erheblich erleichtern.





