Seit dem 1. Januar 2022 haben Besitzer von reinen Batterieautos in Deutschland die Möglichkeit, Geld für ihre eingesparten CO2-Emissionen zu erhalten. Diese sogenannte Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ermöglicht es Fahrzeughaltern, einen finanziellen Vorteil aus dem klimafreundlichen Betrieb ihres Elektrowagens zu ziehen. Die Prämien können je nach Marktlage bis zu 300 Euro pro Jahr betragen.
Wichtige Punkte
- Besitzer reiner Batterieautos können durch die THG-Quote Geld verdienen.
- Plug-in-Hybride sind von der Regelung ausgeschlossen.
- Die Registrierung erfolgt über Dienstleister, nicht direkt bei Kraftstoffproduzenten.
- Die Prämie ist für Privatpersonen in der Regel steuerfrei.
- Ein Schätzwert von 2.000 kWh pro Jahr wird für die Berechnung verwendet.
Was ist die THG-Quote und wie profitieren E-Auto-Fahrer?
Die Treibhausgasminderungsquote ist ein Instrument, um die CO2-Emissionen im Verkehrssektor zu senken. Unternehmen, die fossile Kraftstoffe produzieren und vertreiben, sind gesetzlich verpflichtet, ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Erreichen sie diese Ziele nicht eigenständig, müssen sie sogenannte THG-Zertifikate kaufen. Diese Zertifikate entstehen, wenn klimafreundliche Alternativen wie Elektrofahrzeuge CO2 einsparen.
Bisher profitierten hauptsächlich Betreiber öffentlicher Ladepunkte von dieser Regelung. Seit 2022 können nun auch private Besitzer von vollelektrischen Fahrzeugen ihre eingesparten CO2-Mengen anrechnen lassen. Dies bedeutet, dass sie einen Teil der finanziellen Vorteile erhalten, die durch den Verkauf dieser Zertifikate entstehen.
Faktencheck: THG-Quote
- Einführung: 1. Januar 2022
- Berechtigte Fahrzeuge: Reine Batterieautos (keine Plug-in-Hybride)
- Prämienhöhe: Variiert, bis zu 300 Euro pro Jahr (Stand 2026)
- Zweck: Förderung der Elektromobilität und Reduzierung von CO2-Emissionen
So funktioniert der Verkauf der THG-Quote
Als Besitzer eines reinen Batterieautos können Sie Ihr Fahrzeug bei einem speziellen Dienstleister oder Ihrem Stromanbieter registrieren. Ein direkter Kontakt zu den Kraftstoffproduzenten ist nicht vorgesehen. Der Dienstleister übernimmt die gesamte Abwicklung.
Um die THG-Quote geltend zu machen, benötigen Sie lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil 1 Ihres E-Fahrzeugs. Es sind keine weiteren Nachweise über die tatsächliche Nutzung, wie gefahrene Kilometer oder der genutzte Strommix, erforderlich. Das Umweltbundesamt (UBA) prüft die Anträge und zertifiziert die eingesparten Strommengen.
"Die Möglichkeit, die THG-Quote als Privatperson zu nutzen, hat die Elektromobilität für viele noch attraktiver gemacht. Es ist ein direkter finanzieller Anreiz für umweltbewusstes Fahren."
Anschließend verkaufen die Dienstleister die gesammelten Zertifikate des UBAs an die Kraftstoffunternehmen. Die Erlöse werden, abzüglich einer Provision für den Dienstleister, an die E-Auto-Besitzer ausgezahlt. Für die Berechnung der Quote wird ein Schätzwert von 2.000 Kilowattstunden pro Jahr angenommen, der für alle registrierten Fahrzeuge gilt, unabhängig von Größe oder Fahrleistung.
Hintergrund der THG-Quote
Die THG-Quote basiert auf der EU-Richtlinie 2018/2001 ("RED II"), die darauf abzielt, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Die Quote verpflichtet Kraftstoffproduzenten, ihren Treibhausgasausstoß schrittweise zu reduzieren. Aktuell liegt die Quote bei 9,25 Prozent und soll bis 2030 auf 25 Prozent angehoben werden. Es gibt sogar Überlegungen, den Anteil bis 2040 auf 59 Prozent zu erhöhen.
Auswahl des richtigen Dienstleisters
Die Möglichkeit für private E-Auto-Besitzer, von der THG-Quote zu profitieren, hat zu einer Vielzahl von Anbietern geführt. Die Prämienhöhen können dabei stark variieren. Es gibt auch Modelle, bei denen die Erlöse in Umweltschutzprojekte reinvestiert werden.
Es ist wichtig, sich bei der Auswahl eines Dienstleisters ausreichend Zeit zu nehmen. Die Meldung der Strommengen an das Umweltbundesamt ist bis zum 15. November des jeweiligen Verpflichtungsjahres möglich. Allerdings sollten Sie sich einige Wochen vorher beim Anbieter registrieren und die erforderlichen Unterlagen einreichen.
Worauf Sie bei der Anbieterwahl achten sollten:
- Prämienhöhe: Vergleichen Sie die angebotenen Prämien. Viele Dienstleister nennen eine Spanne statt eines festen Betrags, da die Höhe von der Marktlage abhängt.
- Optionen: Einige Anbieter bieten die Wahl zwischen fixen Erlösen und Flex-Optionen. Flex-Optionen können bei steigenden Quotenpreisen höhere Erlöse bringen, bergen aber auch das Risiko sinkender Preise.
- AGB: Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wird beispielsweise ein Mindesterlös zugesichert? Gibt es Bedingungen bezüglich der Stromkundenbeziehung?
- Empfehlungsprämien: Manche Anbieter zahlen zusätzliches Geld für das Werben neuer Kunden.
Die THG-Quote wird einmal pro Jahr gewährt. Beim Verkauf eines E-Fahrzeugs kann nur einer der beiden Besitzer – der Vorbesitzer oder der neue Eigentümer – die Quote für das laufende Jahr beantragen. Erst im Folgejahr ist die Beantragung ausschließlich dem Käufer vorbehalten.
Steuerliche Aspekte der THG-Prämie
Für Privatpersonen ist die THG-Prämie in der Regel steuerfrei. Es ist jedoch zu beachten, dass die Prämie unter Umständen steuerpflichtig werden kann, wenn die Freigrenze gemäß § 22 (3) Einkommensteuergesetz überschritten wird. Dies ist selten der Fall, aber eine individuelle Prüfung kann sinnvoll sein.
Anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die zum Betriebsvermögen gehören. Hier zählen die Prämien zu den Betriebseinnahmen und unterliegen der Einkommensteuer. Im Zweifel empfiehlt es sich, Unterstützung bei einer Steuerberatung zu suchen, um alle steuerlichen Implikationen korrekt zu berücksichtigen.
Die THG-Quote stellt eine attraktive Möglichkeit dar, die Nutzung von Elektrofahrzeugen nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell zu belohnen. Es lohnt sich für jeden Besitzer eines reinen E-Autos, diese Option zu prüfen und einen passenden Dienstleister zu finden.





