Die FWU Life Insurance Lux S.A., ein Lebensversicherer mit Sitz in Luxemburg, hat ihren Sanierungsplan offiziell für gescheitert erklärt. Dies führt zur Liquidierung des Unternehmens. Für Tausende von deutschen Versicherungsnehmern, die fondsgebundene Lebensversicherungen über die deutsche Niederlassung abgeschlossen haben, bedeutet dies erhebliche Unsicherheit und vorerst keine Auszahlung von Leistungen. Die luxemburgische Finanzaufsichtsbehörde CAA hat die Liquidierung eingeleitet und ein Auszahlungsverbot verhängt, um die Interessen der Versicherten zu schützen.
Wichtige Punkte für Versicherte
- Der Sanierungsplan der FWU Life Insurance Lux S.A. ist gescheitert.
- Die luxemburgische Finanzaufsicht CAA hat die Liquidierung des Unternehmens beantragt.
- Deutsche Sicherungssysteme wie Protektor greifen nicht, da der Sitz in Luxemburg ist.
- Versicherungsnehmer müssen auf Post des Insolvenzverwalters bis Juli 2025 warten.
- Ein Kundenportal bietet aktuelle Informationen in deutscher Sprache.
Insolvenz der FWU-Gruppe und die Folgen
Bereits im Juli 2024 meldete die deutsche Muttergesellschaft der FWU Insolvenz an. Am selben Tag erklärte die luxemburgische Tochtergesellschaft FWU Life Insurance Lux S.A., dass sie die gesetzlichen Mindestkapitalanforderungen nicht mehr erfüllen konnte. Dies war der Beginn einer Reihe von Ereignissen, die nun in der Liquidierung münden. Die FWU Life Insurance Lux S.A. hat in Deutschland fondsgebundene Lebensversicherungen vertrieben.
Die Zuständigkeit für die Aufsicht liegt bei der luxemburgischen Versicherungsaufsicht Commissariat aux Assurances (CAA), nicht bei der deutschen BaFin. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die weiteren Schritte und die Rechte der betroffenen Versicherungsnehmer.
Wichtige Fakten
- 19. Juli 2024: Insolvenzanmeldung der deutschen Muttergesellschaft und Erklärung der FWU Life Insurance Lux S.A. zur Nichterfüllung der Mindestkapitalanforderungen.
- 22. Januar 2025: CAA erklärt Sanierungsplan für gescheitert und beantragt Liquidierung.
- 31. Juli 2025: Frist für den Versand von Informationsschreiben des Insolvenzverwalters an Versicherungsnehmer.
- 31. Januar 2028: Letzte Frist für die Rücksendung der Forderungsanmeldung.
Kein Schutz durch deutsche Sicherungssysteme
In Deutschland gibt es seit 2002 die Protektor Lebensversicherungs-AG. Diese Einrichtung soll Versicherte im Falle einer Insolvenz eines deutschen Lebensversicherers schützen. Sie übernimmt dann die betroffenen Verträge und führt sie fort.
Da die FWU Life Insurance Lux S.A. jedoch ihren offiziellen Sitz in Luxemburg hat, greift das deutsche Sicherungssystem Protektor nicht. Dies ist ein Punkt, der viele deutsche Versicherungsnehmer überrascht und verunsichert. Es unterstreicht die Komplexität internationaler Finanzprodukte und die Notwendigkeit, den genauen Sitz eines Versicherers zu kennen.
Die luxemburgische Aufsichtsbehörde CAA hat das Vermögen der Versicherungsgesellschaft eingefroren, um eine faire Behandlung der Versicherungsnehmer und Begünstigten zu gewährleisten.
Was bedeutet das Auszahlungsverbot?
Die CAA hat bereits frühzeitig ein Auszahlungsverbot erlassen. Für Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass vertragliche Leistungen wie Auszahlungen oder Rückkäufe vorerst nicht erfolgen. Diese Maßnahme dient dem Schutz der gesamten Versichertengemeinschaft und soll verhindern, dass einzelne Gläubiger bevorzugt werden.
Mit der Erklärung des Scheiterns des Sanierungsplans am 22. Januar 2025 wurde auch der Einzug von Versicherungsprämien ausgesetzt. Die FWU Life Insurance Lux S.A. darf keine weiteren Prämien mehr einziehen. Dies ist eine wichtige Entlastung für viele Versicherungsnehmer, die nun keine weiteren Zahlungen leisten müssen.
Herausforderungen für Riester- und Rürup-Sparer
Besondere steuerliche Auswirkungen könnten auf Riester- und Basisrentenkunden zukommen. Erhalten sie im Rahmen des Insolvenzverfahrens Auszahlungen, könnten diese unerwünschte steuerliche Folgen haben. Versicherungsnehmer dieser Produkte sollten sich daher besonders sorgfältig informieren. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bietet hierzu weiterführende Informationen an.
Hintergrundinformationen
Fondsgebundene Lebensversicherungen sind Produkte, bei denen die Beiträge in Investmentfonds angelegt werden. Sie bieten die Chance auf höhere Renditen, bergen aber auch das Risiko von Kapitalverlusten. Im Falle einer Insolvenz eines Versicherers können die Auswirkungen auf solche Produkte komplex sein, insbesondere wenn Höchststandsgarantien vereinbart wurden. Die genaue Auswirkung auf diese Garantien ist derzeit noch unklar.
Nächste Schritte für betroffene Versicherungsnehmer
Momentan können betroffene Versicherungsnehmer nur abwarten. Die CAA hat jedoch konkrete Schritte angekündigt, um die Kommunikation zu gewährleisten. Bis spätestens zum 31. Juli 2025 werden alle Versicherungsnehmer der FWU Life Insurance Lux S.A. ein Schreiben des Insolvenzverwalters erhalten.
Dieses Schreiben wird an die zuletzt bekannte Adresse geschickt und enthält eine vorausgefüllte Forderungsanmeldung sowie ein Informationsschreiben. Es ist entscheidend, dass Versicherungsnehmer diese Unterlagen sorgfältig prüfen und die Forderungsanmeldung bis zum 31. Januar 2028 zurücksenden. Bereits eingegangene Anmeldungen werden derzeit bearbeitet.
Informationskanäle und Ansprechpartner
Für aktuelle Informationen wurde ein Kundenportal eingerichtet. Dieses ist über die Internetseite der FWU erreichbar und bietet Informationen zum Insolvenzverfahren sowie zur individuellen Forderung auch in deutscher Sprache an. Dies ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Betroffenen.
Bei individuellen Fragen können sich Versicherungsnehmer direkt an die FWU Life Insurance Lux S.A. wenden. Auch der ursprüngliche Vermittler kann möglicherweise Auskunft geben. Die BaFin hat zudem ein Verbrauchertelefon unter der Nummer 0800 / 21 00 500 geschaltet, um betroffenen Versicherungsnehmern Hilfe anzubieten. Weitere Informationen finden sich in den FAQs der CAA in englischer Sprache und auf den Seiten der BaFin.
Für Kunden der österreichischen Tochtergesellschaft FWU Life Insurance Austria AG informiert die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA).





